Ab Oktober 2023 wird der monatliche Betrag der Betreuungsgutscheine von 600 auf 620 Lei erhöht.
Kinderbetreuungsgutscheine sind eine Zusatzleistung, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für die Bezahlung der Gebühren in staatlichen oder privaten Kinderbetreuungseinrichtungen, die dem System der Kinderbetreuungsgutscheine angeschlossen sind, anbieten können. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er sie gewährt.
Arbeitnehmer mit Kindern bis zum Alter von zwei Jahren bzw. bis zum Alter von drei Jahren bei behinderten Kindern, die keinen Anspruch auf Elternurlaub und Kinderbetreuungsgeld haben, können Kinderbetreuungsgutscheine erhalten.
Die Betreuungsgutscheine werden für jedes Kind nur an einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten ausgegeben.
Kinderbetreuungsgutscheine werden nicht an professionelle Tagesmütter oder Personen ausgegeben, bei denen das Kind untergebracht ist und für die eine Notunterbringung organisiert wurde.
Der Betrag des Kinderbetreuungsgeldes wird mit dem staatlichen Kindergeld und dem Eingliederungszuschuss kumuliert, der bei der Rückkehr des Elternteils in den Beruf gewährt wird.