Im Amtsblatt (Teil I) Nr. 265 vom 30. März 2023 wurde das Gesetz Nr. 69/2023 veröffentlicht, wonach digitale Nomaden, d.h. Ausländer, die nach Rumänien kommen, um per Fernzugriff für ausländische Unternehmen zu arbeiten, unter bestimmten Bedingungen von der Zahlung der Einkommensteuer sowie der Renten- und Krankenversicherungsbeiträge befreit sind.
Nach dem Gesetz Nr. 194/2002 über die Regelung für Ausländer in Rumänien ist ein digitaler Nomade „ein Ausländer, der mit einem Arbeitsvertrag in einem außerhalb Rumäniens eingetragenen Unternehmen beschäftigt ist und Dienstleistungen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie erbringt oder der Eigentümer eines außerhalb Rumäniens eingetragenen Unternehmens ist, in dem er Dienstleistungen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie erbringt und die Tätigkeit eines Angestellten oder die Tätigkeit innerhalb des Unternehmens aus der Ferne durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie ausüben kann“.
Beachten Sie, dass das Gesetz am 2. April 2023 in Kraft tritt und einige Gesetzesänderungen von Anfang 2022 ergänzt, mit denen das Langzeitvisum für digitale Nomaden eingeführt wurde.
Genauer gesagt führt es eine Befreiung von der Zahlung der Einkommenssteuer und der Sozialversicherungsbeiträge für Renten und Gesundheit in Rumänien für im Ausland verdientes Einkommen ein.
Digitale Nomaden haben also nicht den Status von Steuerzahlern im Sinne des rumänischen Steuerrechts, was die Zahlung von Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen angeht.
Bitte beachten Sie, dass die Sonderregelung nur dann gilt, wenn sich der Ausländer während eines Zeitraums von 12 aufeinanderfolgenden Monaten, die in dem betreffenden Kalenderjahr enden, höchstens 183 Tage (ein einzelner Zeitraum oder mehrere kumulative Zeiträume) in Rumänien aufhält.