Nach den derzeitigen Bestimmungen (REGIERUNGSBESCHLUSS Nr. 171/2023 – veröffentlicht in der MO Nr. 190 vom 7. März 2023) werden 58 Wirtschaftszweige festgelegt, auf deren Ebene Tarifverträge ausgehandelt und abgeschlossen werden können, wenn die Partner des sozialen Dialogs die Repräsentativitätsbedingungen erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass die Bestimmungen des Regierungsbeschlusses 171/2023 mit denen des Gesetzes 367/2022 – dem neuen Gesetz über den sozialen Dialog – übereinstimmen werden.
Gemäß Artikel 79 des Gesetzes 367/2022 muss eine Arbeitgeberorganisation auf Sektorebene eine Reihe von Bedingungen erfüllen, um repräsentativ zu sein, darunter die, dass sie Arbeitgeber als Mitglieder hat, deren Einheiten mindestens 10 % der Belegschaft des Tarifverhandlungssektors ausmachen, mit Ausnahme der Angestellten/Arbeitnehmer im Haushaltssektor.
Gewerkschaftsorganisationen können auf sektoraler Ebene repräsentativ sein, wenn sie mindestens 5 % der Beschäftigten des Tarifsektors als Mitglieder haben.
Gleichzeitig wird ein auf dieser Ebene abgeschlossener Tarifvertrag, auch wenn es sich um Branchen handelt, nicht automatisch für alle Arbeitnehmer der betreffenden Branche wirksam, und das Gesetz 367/2022 sieht eindeutig mögliche Fälle vor.
Daher wird ein Branchentarifvertrag mit Sicherheit für die Arbeitnehmer der Einheiten, die der repräsentativen Arbeitgeberorganisation angehören, die diesen Vertrag unterzeichnet hat, und für die Arbeitnehmer, die der repräsentativen und unterzeichnenden Gewerkschaftsorganisation angehören, wirksam.
Um auf den gesamten Sektor anwendbar zu sein, legt das Gesetz 367/2022 ein weiteres Mindestniveau fest, aber nicht für die Gewerkschaften, sondern für die Arbeitgeberorganisationen.
Zu Artikel 110 Absatz (4) heißt es: „Wenn die Zahl der Arbeitnehmer in den Mitgliedseinheiten der unterzeichnenden Arbeitgeberorganisationen mehr als 35 % der Gesamtzahl der Arbeitnehmer im Tarifsektor beträgt, kann die Anwendung des auf der Ebene eines Tarifsektors registrierten Tarifvertrags auf alle Einheiten des Sektors ausgedehnt werden“.
Wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, gilt der Vertrag für alle Arbeitgeber des Tarifsektors, die Mitglieder der unterzeichnenden Arbeitgeberorganisationen sind, oder für Arbeitgeber oder Mitglieder von Arbeitgeberorganisationen, die dem Vertrag später beigetreten sind.
Im Falle von Arbeitgebern, die nicht an Tarifverhandlungen auf sektoraler Ebene teilgenommen haben, deren Angestellte/Arbeitnehmer jedoch von den unterzeichnenden Gewerkschaftsorganisationen in Tarifverhandlungen vertreten wurden, können sie dem sektoralen Tarifvertrag nach dessen Unterzeichnung beitreten.
Der auf nationaler Ebene ausgehandelte Tarifvertrag wird auf dieser Ebene nur dann registriert, wenn die Zahl der Arbeitnehmer in den Mitgliedseinheiten der unterzeichnenden Arbeitgeberverbände mehr als 20 % der Gesamtzahl der Arbeitnehmer in der Volkswirtschaft beträgt, wobei die aus öffentlichen Mitteln bezahlten Arbeitnehmer im Haushaltssystem nicht berücksichtigt werden.
Zusätzlich zu dieser Bedingung muss die Regierung nach Stellungnahme des Nationalen Dreierrates einen entsprechenden Beschluss fassen, damit das Gesetz für den gesamten Wirtschaftszweig gilt.
Einstufung in tarifgebundene Sektoren – Verfahren:
Die Verordnung des Arbeitsministers Nr. 798/2023 über das Verfahren zur Aufnahme der gemäß Artikel 1 Punkt 21 des Gesetzes Nr. 367/2022 über den sozialen Dialog definierten Einheiten in die Tarifverhandlungssektoren erschien im Amtsblatt Nr. 259 vom 29. März 2023 und folgt dem Beschluss, mit dem vor kurzem die Anzahl der Tarifverhandlungssektoren (von 30 auf 58, um genau zu sein) erweitert wurde.
Der beantragte Tarifsektor gilt für die Dauer der Gültigkeit des Tarifvertrags, d.h. ab dem Datum der Registrierung des Antrags, und wird automatisch verlängert, sofern der betreffende Arbeitgeber keinen neuen Antrag stellt.
Die Option, in den einen oder anderen Sektor aufgenommen zu werden, erfolgt mittels eines Aufnahmeantrags (dessen Muster dem Auftrag beigefügt ist und der auch auf der Website des Arbeitsministeriums veröffentlicht wird), der vom Vertreter des Betriebs in Briefform bei der Geschäftsstelle des Ministeriums eingereicht oder per E-Mail an cds@mmuncii.gov.ro gesendet werden muss, zusammen mit:
- eine vom Arbeitgeber unterzeichnete Vollmacht, wenn die Person, die die Veröffentlichung beantragt, nicht der gesetzliche Vertreter des Arbeitgebers ist;
- eine Kopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters des Arbeitgebers/Arbeitgebers oder gegebenenfalls der vom Arbeitgeber/Arbeitgeber bevollmächtigten Person;
- Kopie der Bescheinigung über die Eintragung beim nationalen Handelsregisteramt/Steuerbescheinigung;
- Kopie des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung des Begünstigten mit Angabe der CAEN-Codes für die im Regierungsbeschluss Nr. 171/2023 vorgesehenen Wirtschaftszweige;
- Eigenverantwortliche Erklärung, die die Eigenschaft des gesetzlichen Vertreters des Arbeitgebers/Arbeitgebers oder gegebenenfalls seines Bevollmächtigten bescheinigt, wenn die oben genannten Unterlagen per E-Mail übermittelt werden.
Werden die oben genannten Dokumente per E-Mail übermittelt, sendet die zuständige Dienststelle dem Arbeitgeber/Arbeitgeber nach deren Überprüfung den Nachweis/Link mit der Veröffentlichung des Antrags per E-Mail an dieselbe E-Mail-Adresse, von der die Dokumente empfangen wurden, innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang des Antrags.
Sind die per E-Mail übermittelten Unterlagen nicht richtig oder nicht vollständig, sendet die zuständige Stelle dem Arbeitgeber/Arbeitgeber innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Unterlagen per E-Mail an dieselbe E-Mail-Adresse eine Aufforderung zur Berichtigung/Vervollständigung der Unterlagen.
[Auszug aus der Verordnung MMSS 798/2023]
ANHANG Nr. 1:ANTRAG
An,
Ministerium für Arbeit und Soziale Solidarität
Identifikationsdaten des Begünstigten:
Name ………………………………………………………………………………………………………………
Vor- und Nachname des gesetzlichen Vertreters …………………………………………………..
UID/Steuernr…………………………………………….
Kreis …………….., Ort ………………., Bezirk ……, Straße …………………… Nr. ….., Bl. ….., Eing. ….., App. ….., Postleitzahl ………….., Tel. …………………, E-Mail ……………………………..
CAEN ……………………………………………………….
Ausgewiesen durch Personalausweis Serie ….. Nr. ………., gesetzlich vertreten von:
Name ………………………………………………………..
Vorname ……………………………………………………
Ausgewiesen durch Personalausweis Serie ….. Nr. ………., Personennummer(CNP) …………………., die Veröffentlichung der Option auf der Website des Ministeriums für Arbeit und soziale Solidarität zu beantragen, die Niederlassung gemäß dem Regierungsbeschluss Nr. 171/2023 über die Einrichtung von Kollektivverhandlungssektoren und den damit verbundenen CAEN-Codes in den Kollektivverhandlungssektor Nr. …………, genannt …………………………………., aufzunehmen.
NOTE:
Begünstigter durch seinen gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten (Name, Nachname, Vorname, Unterschrift). Im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Berarbeitung personenbezogener Daten sind die in diesem Dokument enthaltenen Informationen über personenbezogene Daten vertraulich. Sie sind ausschließlich für die als Empfänger genannte(n) Person(en) und andere zum Empfang berechtigte Personen bestimmt.
Rechtsgrundlage:
– Verordnung MMSS 798/2023 über die Genehmigung des Verfahrens zur Aufnahme von Einheiten, die gemäß Artikel 1 Punkt 21 des Gesetzes 367/2022 über den sozialen Dialog definiert sind, in die Tarifverhandlungssektoren;
– Gesetz 367/2022 über den sozialen Dialog;
– REGIERUNGSBESCHLUSS (HG) 171/2023 über die Einrichtung von Tarifverhandlungssektoren und die dazugehörigen CAEN-Codes.