Erlass eines individuellen Steuervorbescheids – Verfahren (2)

Genehmigung der Steuerlösung:

Die Steuerlösung wird durch eine Verordnung des Finanzministers genehmigt und enthält:

 a) den Namen der ausstellenden Steuerbehörde;

b) das Datum, an dem sie ausgestellt wurde und das Datum, ab dem sie anwendbar ist

c) die Identifikationsdaten des Steuerzahlers/Zahlers, der von der Steuerlösung begünstigt wird;

d) den Gegenstand der steuerlichen Lösung;

e) die Hauptsteuerschuld, die Gegenstand der steuerlichen Lösung ist;

f) den sachlichen Grund;

g) die Rechtsgrundlage;

h) Hinweise auf die Vervollständigung der Dokumentation bzw. auf Abklärungen, die während der Dauer des Erlasses der Steuerlösung erfolgt sind;

i) der Vorschlag des Steuerpflichtigen/Zahlers zur steuerlichen Regelung des künftigen Steuertatbestandes;

j) den Standpunkt des Steuerpflichtigen/Antragstellers zum Entwurf der steuerlichen Lösung;

k) die Auslegung der zuständigen Steuerbehörde hinsichtlich der steuerlichen Behandlung des im Antrag auf Erteilung der steuerlichen Lösung dargelegten künftigen Sachverhalts;

l) kritische Annahmen, die die Anwendbarkeit der steuerlichen Lösung beeinflussen können;

m) alle sonstigen Erwägungen im Zusammenhang mit der Anwendung der steuerlichen Lösung.

 

Gebühr für die Ausstellung der Steuerlösung:

Für jede Hauptsteuerschuld ist die in der Steuerverfahrensordnung vorgesehene Steuer zu zahlen:

 a) 5.000 Euro, zu dem von der Rumänischen Nationalbank für den Tag der Zahlung mitgeteilten Wechselkurs, für große Steuerzahler und nicht ansässige Steuerzahler;

b) 3.000 Euro zu dem von der Rumänischen Nationalbank für den Tag der Zahlung mitgeteilten Wechselkurs für die anderen Kategorien von Steuerzahlern/Zahlungspflichtigen

Ausführlicher Inhalt des Antrags und der Unterlagen für die Ausstellung der individuellen Steuervorauslösung:

 

Der Antrag, dem die Unterlagen für die Ausstellung der Steuerlösung beigefügt sind, enthält Folgendes:

 

c) die Identifikationsdaten des Steuerpflichtigen/Antragstellers und ggf. seines gesetzlichen Vertreters

d) eine Übersicht oder Zusammenfassung der vorgeschlagenen Transaktionen;

Eine Bestätigung, dass der Antrag auf Erteilung der Steuerlösung in eine der in BEPS-Aktion 5/DAC 3 vorgesehenen Kategorien fällt, sowie vollständige Angaben zu den verbundenen Unternehmen;

Abkürzungen und Definitionen der verwendeten Begriffe;

e) ausführliche Darstellung der relevanten Informationen zu den geplanten Transaktionen wie folgt:

(i) vollständige Beschreibung der relevanten Aspekte für jede beteiligte Einrichtung, Person, Vereinigung usw;

(ii) eine Beschreibung der Organisationsstruktur oder der Kette von Transaktionen, an denen zwei oder mehr Unternehmen beteiligt sind

(iii) das Aktienkapital, die Beteiligungsstruktur und die Kapitalbeteiligung der beteiligten Unternehmen;

(iv) alle sonstigen Informationen, die bereits vor den geplanten Transaktionen oder Vorgängen vorlagen und die für die Analyse des Antrags von Bedeutung sein können;

f) die Darstellung der relevanten Transaktionen, die vor der Einreichung des Antrags auf Erteilung des Steuerbescheids ganz oder teilweise abgeschlossen wurden;

g) die vorgeschlagenen Transaktionen bzw.:

(i) eine vollständige, genaue und detaillierte Beschreibung der Transaktionen in chronologischer Reihenfolge;

(ii) eine objektive und strenge Bewertung der vorgeschlagenen Transaktionen, einschließlich der Festlegung eines Durchführungsdatums/-zeitraums;

(iii) eine Darstellung der Art und Weise, wie die Transaktionen auf einem einzigen Weg durchgeführt werden sollen;

h) zusätzliche Informationen:

(i)Vorlage aller sonstigen Informationen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Ausstellung der Steuerlösung, die während oder nach der Durchführung der geplanten Transaktionen von Bedeutung sind (Informationen über die Vertreter/Treuhänder des Steuerpflichtigen – Wohnsitz; Status oder Beziehung bestimmter Einrichtungen in steuerlicher und/oder rechtlicher Hinsicht; Sicherheiten, Schulden oder Art bestimmter Vereinbarungen);

(ii) eine Beschreibung bedeutender Transaktionen, die nach Abschluss der vorgeschlagenen Transaktionen getätigt werden können und die als Teil einer Reihe von Transaktionen angesehen werden;

i)den steuerlichen oder nichtsteuerlichen Zweck jedes vorgeschlagenen Geschäfts;

j) eine vollständige Analyse der geplanten Transaktionen im Hinblick auf ihren wirtschaftlichen Zweck, wobei folgende Punkte zu klären sind:

(i) ob die Transaktion, einschließlich einer Reihe von Transaktionen, die diese Transaktion einschließt, zu einem Steuervorteil führt und wie hoch dieser Vorteil ist;

(ii) ob es sich bei dem Geschäft um ein Steuerumgehungsgeschäft handelt und ob es Teil einer Reihe von Geschäften ist;

(iii) die hinreichenden Gründe, die den Antragsteller zu der Annahme veranlassen, dass der Vorgang weder direkt noch indirekt zur Erlangung eines Steuervorteils missbraucht werden soll;

k) eine Erklärung des Steuerpflichtigen/Zahlers, in der Folgendes bestätigt wird:

(i) Die vorgelegten Informationen sind richtig und vollständig in Bezug auf alle relevanten Fakten, die vorgeschlagenen Transaktionen und die damit verbundenen zusätzlichen Informationen;

(ii) die vorgeschlagenen Transaktionen werden in der beschriebenen Weise durchgeführt/umgesetzt;

(iii) Alle relevanten Transaktionen wurden in den Antrag aufgenommen;

(iv) es sind keine Steuer-, Verwaltungs- oder gerichtlichen Schuldenverwaltungsverfahren im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Transaktionen anhängig;

(v)gegen die vorgeschlagenen Umsätze, den antragstellenden Steuerpflichtigen und/oder die beteiligten Unternehmen wird nicht strafrechtlich ermittelt, auch nicht wegen Steuerhinterziehung;

(vi)die steuerliche Behandlung des Antrags nicht zuvor durch Verwaltungsakte, Steuerverwaltungsakte, Gerichtsurteile, Entscheidungen oder sonstige Rechtsakte nationaler oder gemeinschaftlicher Institutionen geklärt wurde;

l)die für die vorgeschlagenen Umsätze geltende Rechtsgrundlage;

m) die Auslegung der auf die vorgeschlagenen Umsätze anwendbaren Steuervorschriften durch den Steuerpflichtigen/Zahler bzw. den Vorschlag für den Inhalt der steuerlichen Lösung;

n) der Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Ausstellung der Steuerlösung.

 

Der Steuerzahler/Steuerpflichtige, der die Ausstellung einer Steuerlösung beantragt, ist verpflichtet, die in den Buchstaben a), e), h), k) und l) genannten Informationen und Erklärungen zu aktualisieren und vorzulegen, wenn sich während des Zeitraums der Ausstellung der Steuerlösung Änderungen ergeben.

 Enthalten die Unterlagen fremdsprachige Dokumente, so werden sie von Übersetzungen ins Rumänische begleitet.

Die Dokumente werden nach Verzeichnissen, Unterverzeichnissen und Dateien geordnet, in einem bearbeitbaren digitalen Format (.PDF, .DOC und/oder .XLS), nummeriert und mit einem Opis versehen. Die Dokumente werden in einer einzigen .ZIP-Datei archiviert.

Ergänzt der Steuerpflichtige/Zahler den Antrag und/oder die Unterlagen von sich aus oder auf Ersuchen der zuständigen Steuerbehörde durch zusätzliche Daten, Informationen, Erläuterungen oder Dokumente, so werden diese gegebenenfalls mit Verweisen auf die Originalunterlagen versehen.

 

Rechtsgrundlage:

-MF-Verordnung 1178/2023 zur Genehmigung des Verfahrens für die Ausstellung der vorweggenommenen individuellen Steuerlösung;

-Steuerverfahrensgesetzbuch (genehmigt durch das Gesetz Nr. 207/2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 547 vom 23.07.2015), mit späteren Änderungen und Ergänzungen;

-Steuergesetzbuch (genehmigt durch das Gesetz Nr. 227/2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 688 vom 10.09.2015), samt Änderungen und Ergänzungen.