Befristeter Arbeitsvertrag

Gemäß Artikel 12 des Arbeitsgesetzbuchs mit späteren Änderungen und Ergänzungen wird der Einzelarbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Ausnahmsweise kann der Einzelarbeitsvertrag unter den gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Bedingungen befristet abgeschlossen werden.

Daher haben Arbeitgeber gemäß Artikel 82 abweichend von der in Artikel 12 Absatz 1 vorgesehenen Regel die Möglichkeit, in den Fällen und unter den Bedingungen dieses Kodex Arbeitnehmer mit individuellen befristeten Arbeitsverträgen einzustellen.

Der individuelle befristete Arbeitsvertrag kann nur schriftlich unter ausdrücklicher Angabe der Dauer abgeschlossen werden.

Der individuelle befristete Arbeitsvertrag kann unter den unten genannten Bedingungen und nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mit schriftlicher Zustimmung der Parteien für die Dauer der Durchführung eines Projekts, Programms oder einer Arbeit verlängert werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass zwischen denselben Parteien nacheinander höchstens 3 befristete Einzelarbeitsverträge abgeschlossen werden können.

Individuelle befristete Arbeitsverträge, die innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses abgeschlossen werden, gelten als Folgeverträge und dürfen jeweils eine Laufzeit von 12 Monaten nicht überschreiten.

 

So darf gemäß Artikel 83 der Einzelarbeitsvertrag nur in folgenden Fällen für eine bestimmte Dauer abgeschlossen werden:

die Ersetzung eines Arbeitnehmers im Falle der Aussetzung seines Arbeitsvertrags, mit

  Ausnahme der Situation, in der dieser Arbeitnehmer am Streik teilnimmt; Erhöhung und / oder vorübergehende Änderung der Struktur der Tätigkeit des Arbeitgebers; Durchführung saisonaler Aktivitäten;

in der Situation, in der sie auf der Grundlage von Rechtsvorschriften abgeschlossen wird, die erlassen wurden, um bestimmte Kategorien von Arbeitslosen vorübergehend zu begünstigen;

die Beschäftigung einer Person, die innerhalb von 5 Jahren ab dem Datum der Beschäftigung die Rentenbedingungen für die Altersgrenze erfüllt;

während der Amtszeit eine geeignete Position in Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden oder Nichtregierungsorganisationen innehaben;

Einstellung von Rentnern, die laut Gesetz die Rente mit dem Gehalt kumulieren können;

in anderen Fällen, die ausdrücklich durch Spezialgesetze vorgesehen sind, oder für die Entwicklung von Werken, Projekten oder Programmen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein individuell befristeter Arbeitsvertrag nicht länger als 36 Monate abgeschlossen werden kann.

Wird der Einzelarbeitsvertrag als Ersatz für einen Arbeitnehmer abgeschlossen, dessen Einzelarbeitsvertrag ruht, endet die Vertragsdauer mit Wegfall der Gründe, die zur Beendigung des Einzelarbeitsvertrags des bisherigen Arbeitnehmers geführt haben.

Der mit einem einzelbefristeten Arbeitsvertrag beschäftigte Arbeitnehmer kann einer Probezeit unterzogen werden, die diese nicht überschreiten darf:

5 Arbeitstage bei einer Dauer des Einzelarbeitsvertrages von weniger als 3 Monaten;

15 Arbeitstage bei einer Dauer des Einzelarbeitsvertrages zwischen 3 und 6 Monaten;

30 Arbeitstage bei einer Dauer des Einzelarbeitsvertrages von mehr als 6 Monaten;

45 Arbeitstage bei Arbeitnehmern in Führungspositionen, bei einer Dauer des Einzelarbeitsvertrages von mehr als 6 Monaten.

Arbeitgeber sind verpflichtet, einzelbefristet beschäftigte Arbeitnehmer über freie oder freiwerdende Stellen entsprechend ihrer Berufsausbildung zu informieren und ihnen den Zugang zu diesen Arbeitsplätzen gleichberechtigt mit einzelbeschäftigten Arbeitnehmern zu sichern unbestimmte Dauer. Diese Information erfolgt durch Aushang in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers.

Beschäftigte mit einem befristeten Einzelarbeitsvertrag werden hinsichtlich Anstellungs- und Arbeitsbedingungen nicht nur aufgrund der Dauer des Einzelarbeitsvertrags schlechter gestellt als vergleichbare unbefristet Beschäftigte, es sei denn, die unterschiedliche Behandlung ist durch Gründe gerechtfertigt.

Wir weisen darauf hin, dass der vergleichbare Festangestellte denjenigen Arbeitnehmer darstellt, dessen Einzelarbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen ist und der die gleiche oder eine ähnliche Tätigkeit in derselben Einheit unter Berücksichtigung der beruflichen Qualifikation / Fähigkeiten ausübt.

Es gibt Situationen, in denen es keinen Arbeitnehmer mit einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Einzelarbeitsvertrag gibt, der in derselben Einheit vergleichbar ist. In diesem Fall werden die Bestimmungen des geltenden Tarifvertrags oder, in Ermangelung dessen, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

MUSTER  (C.I.M). – Befristeter Vertrag:

Individueller Einzelarbeitsvertrag (mit befristete Zeitfrist)

(abgeshlossen und registriert unter Nr. … / ……… im Allgemeinen Arbeitnehmerregister)

A. VERTRAGSPARTEIEN

Arbeitgeber – natürliche Person /Rechtsperson  …………….., mit Sitz / Wohnsitz in   …………………., eingetragen im Handelsregister / Behörden der öffentlichen Verwaltung aus ………………….. unter der Nr.. ………………….., Steuernummer ……………., Telefon …………., Fax …………….., berechtigt, Haupttätigkeiten durchzuführen Code CAEN ……………………… 8 gesetzlich vertreten durch ……………., in Eigenschaft als ………………, und der Mitarbeiter/ Mitarbeiterin– Herr/Frau …………………, wohnhaft in ………………., Str. …………………… Nr. ….., Kreis ………………, Besitzer/ Besitzerin /des Personenausweises /Reisepasses Serie …….. ausgestellt von ……….. am ……….., Personennummer (CNP) …………………, Arbeitserlaubnis Serie ………. Nr. …………… vom Datum …………………, habe den vorliegenden Einzelarbeitsvertrag unter folgenden Bedingungen, denen ich zugestimmt habe, abgeschlossen:

B. VERTRAGSGEGENSTAND:

Der Vertragsgegenstand ist die Erbringung der entsprechenden Arbeiten durch den Arbeitnehmer Funktion / Beruf…………………, für und im Auftrag des Arbeitgebers zu den in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen.

C. DAUER DES VERTRAGS:

Die Vertragsdauer wird mit ……… Monaten für den Zeitraum zwischen dem Datum vom ………….. und dem Datum vom ………… festgelegt. …………………………..

Der Grund für den Vertragsabschluss für den festgelegten Zeitraum ist folgender: ………………………………………………………………………………………………….

D. ARBEITSORT

Die Tätigkeit findet statt am (Abschnitt / Werkstatt / Büro / Service / Abteilung usw.) ……………………. vom Firmensitz / Arbeitsstelle / andere organisierte Arbeit des Arbeitgebers …………………….

In Abwesenheit einer festen Anstellung führt der Arbeitnehmer die Tätigkeit wie folgt aus: …………………….

E. ARBEITSWEISE

Position / Beruf ………………………………………… gemäß der Klassifikation der Berufe in Rumänien

F. BERUFLICHE PFLICHTEN

Die Aufgaben der Stelle ergeben sich aus der Stellenbeschreibung, die dem Einzelarbeitsvertrag beigefügt ist.

G. ARBEITSBEDINGUNGEN

1       Die Tätigkeit wird gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 31/1991.

Die ausgeübte Tätigkeit wird unter normalen/besonderen/besonderen Arbeitsbedingungen gemäß Gesetz Nr. 19/2000 über das öffentliche System der Renten und anderer Sozialversicherungsrechte mit den nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen ausgeübt.

H. ARBEITSDAUER

Eine Vollzeitbeschäftigung, wobei die Arbeitszeit ………. Stunden / Tag, ………. Stunden / Woche beträgt.

a) Die Verteilung des Arbeitszeitplans erfolgt wie folgt: …………. (Stunden Tag / Stunden Nacht / ungleich).

b) Der Arbeitszeitplan kann gemäß den geltenden internen Vorschriften / Tarifverträgen geändert werden.

Eine Teilzeit von ………. Stunden / Tag 8, ……… Stunden / Woche.

a) Die Verteilung des Arbeitszeitplans erfolgt wie folgt: ………….. (Stunden Tag / Stunden Nacht).

b) Der Arbeitszeitplan kann gemäß den geltenden internen Vorschriften / Tarifverträgen geändert werden.

c) Überstunden werden nicht geleistet, außer in Fällen höherer Gewalt oder anderen dringenden Arbeiten, die der Verhütung von Unfällen oder der Beseitigung ihrer Folgen dienen.

I. URLAUB

Die Dauer des Jahresruhestands beträgt ………… 9 Arbeitstage, bezogen auf die Dauer der Beschäftigung (Vollzeit, Teilzeit).

Außerdem erhält er einen zusätzlichen Urlaub von ………………….

J. GEHALT:

Monatliches Bruttogrundgehalt: ……Lei

Sonstige Bestandteile:

a) Prämien ……………………..;

b) Zulagen ……………………..;

c) sonstige Zusätze …………

Überstunden vorgesehen

Überstunden, die außerhalb der normalen Arbeitszeit oder an arbeitsfreien Tagen oder an Feiertagen geleistet werden, werden durch bezahlte Freistunden ausgeglichen oder mit einer Gehaltserhöhung vergütet, gemäß dem geltenden Tarifvertrag oder dem Gesetz Nr.53/2003 – Arbeitsgesetzbuch.

Das Datum / die Daten, an denen das Gehalt gezahlt wird, ist / sind…

K. RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN IN BEZUG AUF ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEIT:

a) Persönliche Schutzausrüstung …………………..;

b) individuelle Arbeitsmittel …………………………….

c) hygienisch-sanitäres Material ……………………..;

d) Schutznahrung …………………………………………;

e) sonstige Rechte und Pflichten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ………………

L. SONSTIGE KLAUSELN:

a) die Probezeit beträgt ……………………..;

b) die Kündigungsfrist beträgt ………… Arbeitstage, gemäß Gesetz Nr. 53/2003

– Arbeitsgesetzbuch oder Tarifvertrag;

c) die Kündigungsfrist beträgt …….. Kalendertage, gemäß Gesetz Nr. 53/2003

– Arbeitsgesetzbuch oder Tarifvertrag a;

d) falls der Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Ausland ausüben soll, sind die Informationen gemäß Artikel 18 Absatz (1) des Gesetzes Nr. 53/2003

– Arbeitsgesetzbuch findet sich auch im individuellen Arbeitsvertrag wieder;

e) sonstige Klauseln: …………………………………………………………………………………

M. ALLGEMEINE RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN

1. Der Arbeitnehmer hat im Wesentlichen folgende Rechte:

a) das Recht auf Bezahlung der geleisteten Arbeit;

b) das Recht auf tägliche und wöchentliche Ruhezeit;

c) Anspruch auf Jahresurlaub;

d) das Recht auf Chancengleichheit und Behandlung;

e) das Recht auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit;

f) das Recht auf Berufsausbildung unter den Bedingungen der zusätzlichen Dokumente.

2. Der Arbeitnehmer hat im Wesentlichen folgende Pflichten:

a) die Pflicht zur Erfüllung der Arbeitsnorm bzw. zur Erfüllung der ihm gemäss

Stellenbeschreibung obliegenden Aufgaben;

b) die Verpflichtung zur Einhaltung der Arbeitsdisziplin;

c) die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber bei der Ausführung der Dienstzuweisungen;

d) die Verpflichtung zur Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen in der Einheit;

e) die Verpflichtung zur Wahrung des Dienstleistungsgeheimnisses.

3. Der Arbeitgeber hat hauptsächlich folgende Rechte:

a) für den Arbeitnehmer zwingende Vorsorge zu treffen, vorbehaltlich ihrer Rechtmäßigkeit;

b) Kontrolle über die Art und Weise der Erfüllung der Dienstaufgaben auszuüben;

c) um die Begehung von Disziplinarvergehen festzustellen und die entsprechenden Sanktionen gemäß dem Gesetz, dem geltenden Gesamtarbeitsvertrag und den internen Vorschriften zu verhängen.

4. Der Arbeitgeber hat hauptsächlich folgende Pflichten:

a) dem Arbeitnehmer alle Rechte zu gewähren, die sich aus den individuellen

Arbeitsverträgen, aus dem anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag und aus dem Gesetz

ergeben;

b) die bei der Ausarbeitung der Arbeitsnormen und der entsprechenden

Arbeitsbedingungen berücksichtigten technischen und organisatorischen Bedingungen

dauerhaft sicherzustellen;

c) den Arbeitnehmer über die Arbeitsbedingungen und die Elemente bezüglich der

Entwicklung der Arbeitsbeziehungen zu informieren;

auf Anfrage alle Dokumente auszustellen, die die Qualität des Mitarbeiters des

Bewerbers belegen;

f) die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten des Mitarbeiters zu gewährleisten.

N. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Bestimmungen des vorliegenden Einzelarbeitsvertrags werden durch die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 53/2003 – Arbeitsgesetzbuch – und des anwendbaren Tarifvertrags, abgeschlossen auf Ebene des Arbeitgebers / der Arbeitgebergruppe / der Branche / des Landes; registriert unter der Nr… ………….. / …………….. bei der Generaldirektion für Arbeit und soziale Solidarität des Kreises / der Gemeinde …………………….. / Ministerium für Arbeit und soziale Solidarität, ergänzt.

Jede Änderung der Vertragsklauseln während der Durchführung des Einzelarbeitsvertrages bedarf nach den gesetzlichen Bestimmungen des Abschlusses eines Zusatzvertrages.

O. STREITIGKEITEN

im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Ausführung, der Änderung, der Aussetzung oder der Beendigung dieses Einzelarbeitsvertrags werden vom Gericht mit sachlicher und örtlicher Zuständigkeit gemäß dem Gesetz entschieden.

Der vorliegende Einzelarbeitsvertrag wurde in zwei Kopien abgeschlossen, je eins für jede Vertragspartei.

ARBEITGEBER,                                                                  MIRARBEITER,

……………………………. …………………………

GESETZMÄßIGER VERTRETER,

………………………………..

Rechtliche Grundlage:

Arbeitsgesetzbuch von 2003 (Gesetz Nr. 53 vom 24. Januar 2003), Neuveröffentlichung samt späteren Änderungen und Ergänzungen;

https://www.inspectiamuncii.ro/