Elektronische Rechnung – e-Rechnung

Im Amtsblatt Nr. 960 vom 7. Oktober 2021 wurde die DRINGLICHKEITSVERORDNUNG Nr. 120/2021 vom 4. Oktober 2021 über die Verwaltung, den Betrieb und die Implementierung des nationalen Systems für elektronische Rechnung RO e-Rechnung und elektronische Rechnung in Rumänien veröffentlicht, sowie zur Erledigung der OG Nr. 78/2000 über die Homologation, Ausstellung des Fahrzeugausweises und Echtheitszertifizierung von Straßenfahrzeugen zum Inverkehrbringen, Zurverfügungstellung, Zulassung oder Eintragung in Rumänien sowie die Marktüberwachung für diese.

Die Bestimmungen dieses Kapitels regeln das nationale System in Bezug auf die elektronische Rechnung RO e-Invoice sowie die elektronische Rechnung auf nationaler Ebene.

Die Definitionen aus Absatz (1) werden ergänzt durch die im Gesetz Nr. 98/2016, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen, Gesetz Nr. 99/2016, samt nachträglichen Änderungen und Ergänzungen, Gesetz Nr. 100/2016, samt Änderungen und Ergänzungen nachfolgend, Regierungsnotverordnung Nr. 114/2011, genehmigt samt Änderungen und Ergänzungen durch das Gesetz Nr. 11 195/2012, samt späteren Änderungen und Ergänzungen.

So erstellt, entwickelt und verwaltet das Finanzministerium über das Nationale Zentrum für Finanzinformationen das nationale System für die elektronische Rechnung RO e-Invoice

Das nationale System für die elektronische Rechnung RO e-Invoice stellt eine Reihe von Grundsätzen, Regeln und IT-Anwendungen dar, die darauf abzielen, die elektronische Rechnung vom Aussteller in Übereinstimmung mit der elektronischen Rechnungsstruktur vorgesehen zu Art. 4 Abs. (1) zu erhalten und Rechnungen auf elektronischem Wege zu speichern und an den Empfänger senden.

Das nationale System für die elektronische Rechnung RO e-Invoice innerhalb von maximal 30 Tagen nach Inkrafttreten der DRINGLICHKEITSVERORDNUNG

Das Verfahren zur Nutzung und Funktionsweise des nationalen Systems bezüglich der elektronischen Rechnung RO e-Invoice wird auf Anordnung des Finanzministers innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Dringlichkeitsverordnung im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, genehmigt.

Die Struktur der elektronischen Rechnung entspricht:

  • der technischen und anwendungsbezogenen Spezifikationen der Grundelemente der elektronischen Rechnung gemäß der europäischen Norm SR EN 16931-1, die auf nationaler Ebene anwendbar sind;
  • der technischen und anwendungsbezogenen Spezifikationen der Grundelemente der elektronischen Rechnung – RO_CIUS – und die auf nationaler Ebene geltenden spezifischen Betriebsvorschriften;
  • dem semantischen Inhalt wie in der Norm SR EN 16931-1 beschrieben, die Syntaxen identifiziert in CEN / TS 16931-2, gemäß Artikel 2 Absatz (1) litera j) und die entsprechende Korrelation, die im anwendbaren Unterabschnitt von CEN / TS 16931-3 definiert ist.

 

Die Hauptelemente der elektronischen Rechnung sind:

  • Prozess- und Rechnungskennungen;
  • das Datum der Rechnung; 2
  • Informationen zur Identifizierung des Wirtschaftsteilnehmers, der die Waren / Produkte geliefert, die Dienstleistungen erbracht oder die Arbeiten ausgeführt hat;
  • Angaben zum Empfänger der elektronischen Rechnung;
  • Angaben zum Zahlungsempfänger;
  • Angaben zum Fiskalvertreter des Emittenten;
  • Identifizierung der Art der gelieferten Waren / Produkte, erbrachten Dienstleistungen oder ausgeführten Arbeiten;
  • die Bezugnahme auf den öffentlichen/sektoralen Vergabevertrag für die Konzession von Bau- und Dienstleistungen sowie gegebenenfalls auf den öffentlichen Vergabevertrag in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit;
  • Angaben zur Ausführung von Arbeiten, Lieferung von Waren / Produkten oder Erbringung von Dienstleistungen;
  • Zahlungsanweisungen; .
  • Angaben zu Gläubigern oder Schuldnern;
  • Angaben zu den Positionen auf der Rechnung;
  • Aufschlüsselung der Mehrwertsteuer;
  • die Gesamtrechnung.

 

Die elektronische Rechnung wird vom Aussteller im nationalen System bezüglich der elektronischen Rechnung RO e-Invoice gesendet.

Für den Fall, dass die übermittelte elektronische Rechnung die in Abs. (1) ist die elektronische Signatur des Finanzministeriums anzubringen und dem Adressaten unverzüglich mitzuteilen. Die Anwendung der elektronischen Signatur des Finanzministeriums bescheinigt deren Eingang im nationalen System bezüglich der elektronischen Rechnung RO e-Invoice.