Soziale Krankenversicherung – wichtige Aspekte TML (2)

Online-Überprüfung der Qualität als Versicherter

Die Überprüfung der Qualität der Versicherten kann online erfolgen, indem der Antrag auf der CNAS-Website oder auf den Webseiten der Krankenkassen abgefragt wird.

http://cas.cnas.ro/page/verificare-asigurat.html

Nationale Gesundheitskarte

Die nationale Gesundheitskarte ist der Zugangscode für alle CNAS-Informationssysteme und das Instrument zur Validierung der Leistungserbringung im öffentlichen Gesundheitssystem..

Nach Angaben der CNAS werden die Karten von Amts wegen durch regelmäßige Entnahmen aus dem nationalen Versichertenregister ausgestellt. Die Druckaufträge werden auf nationaler Ebene zentral versendet. Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und / oder die die Qualität eines Versicherten erwerben, erhalten sie die Gesundheitskarte per Post..

Versicherte, für die die Gesundheitskarte noch nicht ausgestellt wurde, können je nach Qualität des Versicherten ohne Vorlage dieses Dokuments medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.

Die Gesundheitskarte wird nach der Freischaltung bei allen Inanspruchnahmen medizinischer oder pharmazeutischer Leistungen an Leistungserbringer der Krankenkasse vorgezeigt, außer in den gesetzlich geregelten Fällen. Der Lieferant führt die Gesundheitskarte in das Lesegerät ein und der Versicherte gibt den PIN-Code ein.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass der Rettungsdienst nicht die Verwendung / Vorlage der Gesundheitskarte verlangt.

Bei Beantragung einer neuen Gesundheitskarte werden dem Versicherten bis zu deren Erhalt medizinische Leistungen der sozialen Krankenversicherung auf der Grundlage einer Kartenersatzbescheinigung in Anspruch genommen.

Für Versicherte, die den Erhalt der Gesundheitskarte verweigern, stellt die Krankenkasse auf Verlangen der Versicherten periodisch die 3 Monate gültige Kartenersatzbescheinigung aus.

Der Hausarzt und seine Rolle

Der Hausarzt ist der erste Kontakt des Patienten mit dem nationalen Gesundheitssystem. Primärversorgungsleistungen basieren auf der kontinuierlichen Beziehung zwischen dem Arzt und der Person auf ihrer eigenen Liste.

Jede Person hat die Möglichkeit, sich in die Liste eines Hausarztes seiner Wahl einzutragen.  Auch nach Ablauf von mindestens 6 Monaten ab dem Registrierungsdatum können Sie sich für eine Änderung entscheiden.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass nicht versicherte Personen kostenlos vom Mindestpaket profitieren, das medizinische Notfälle, Beratungen zur Überwachung des Verlaufs von Schwangerschaft und Geburt, Beratungen zur Familienplanung, Überwachung und Erkennung von Krankheiten mit endemischem Potenzial, Präventionsleistungen umfasst. Für Laboranalysen, bildgebende Untersuchungen oder die vom Hausarzt empfohlene Behandlung tragen die Nichtversicherten die Kosten vollumfänglich, ohne von vergüteten Rezepten zu profitieren.

Der Versicherte profitiert vom Hausarzt an Leistungen, die im Basispaket enthalten sind: heilmedizinische Leistungen, Prävention, Hauskonsultation, Medikamentenverabreichung sowie eine Reihe von Zusatzleistungen, die der Hausarzt bei entsprechender Ausbildung und entsprechender Ausstattung erbringen kann .

Zu den kurativen medizinischen Leistungen zählen Leistungen für medizinische Notfälle sowie Beratungen bei akuten Erkrankungen (einschließlich kleinerer Operationen oder bestimmter Manöver). Periodische Konsultationen für Versicherte mit chronischen Erkrankungen werden planmäßig durchgeführt und zur Fortsetzung der Therapie, zur Überwachung des Krankheitsverlaufs und ihrer Komplikationen gewährt.

Patienten mit chronischen Erkrankungen können von einer monatlichen Konsultation beim Hausarzt, in der Praxis oder auf Distanz profitieren.

Hausärzte, die über die notwendige Ausbildung (Bescheinigung/Befähigung) und Ausstattung in der Praxis verfügen, können den Versicherten auf eigener Liste allgemeine Ultraschallleistungen– Bauch und Becken erbringen.

Hausärzte, die über die notwendige Ausstattung in der Praxis verfügen, können ab 1. Juli 2021 den Versicherten aus eigener Liste folgende Leistungen anbieten: Spirometrie, ambulante Blutdruckmessung für 24 Stunden (Holter), Messung des Knöcheldruckindex – Arm, Durchführung und Interpretation des Elektrokardiogramms (EKG) zur Überwachung einer bestätigten Herz-Kreislauf-Erkrankung.

Für Nicht-Displaced-Personen, für Patienten mit chronischen Erkrankungen oder akuten Erkrankungen, die eine Fahrt in die Praxis nicht zulassen, Kinder von 0-1 Jahren, Kinder von 0-18 Jahren mit Infektionskrankheiten, können Hausarztberatungen auch zu Hause durchgeführt werden und junge Mütter nach der Entbindung.

Für Patienten mit chronischen Erkrankungen kann ab 1. Juli 2021 monatlich eine Heimsprechstunde gewährt werden.

Der Hausarzt kann für Patienten mit chronischen Erkrankungen sowie für Erkrankungen mit endemisch-epidemischem Potenzial, die eine Isolation erfordern, ärztliche Fernsprechstunden anbieten. Die aus der Fernsprechstunde resultierenden Unterlagen werden dem Patienten auf elektronischem Wege übermittelt.

Wichtig! Für Fernsprechstunden ist die Verwendung der nationalen Sozialversicherungskarte nicht erforderlich.

Bis zum Ende des Monats, in dem der Alarmzustand für die COVID-19-Pandemie endet, können alle Konsultationen aus dem Basisleistungspaket bzw. aus dem medizinischen Mindestleistungspaket auch aus der Ferne gewährt werden, wenn der Hausarzt dies für möglich hält zum Wohle des Patienten erreichen.

Die ärztlichen Unterlagen, die der Hausarzt den auf seiner Liste eingetragenen Versicherten ausstellen kann:

  • Überweisungsvermerk (für Fachberatungen oder Untersuchungen);
  • ärztliche Verschreibung;
  • Krankenstandsbescheinigung;
  • ärztliche Atteste für Kinder im Krankheitsfall;
  • ärztliche Bescheinigungen für die Gemeinschaftsregistrierung;
  • synthetische Krankenakte, die für Kinder mit Behinderungen zur Aufnahme und Neubewertung des Grades der Behinderung erforderlich ist;
  • ärztliches Attest, das den Tod bestätigt
  • Empfehlung zur häuslichen Krankenpflege / Palliativpflege zu Hause;
  • Arbeitsbescheinigungen für arbeitslose Begünstigte des Basispakets.

Der Facharzt

Die fachärztliche ambulante Hilfeleistung wird in Arztpraxen, Gesundheitsstationen, spezialisierten und integrierten Ambulatorien innerhalb von Krankenhäusern, Diagnostik- und Behandlungszentren, Palliativpraxen im Auftrag der Krankenkasse erbracht.

Nicht versicherte Personen können von folgenden kostenlosen medizinischen Dienstleistungen profitieren: medizinische Notfälle, Dienste zur Überwachung und Erkennung von Krankheiten mit endemisch-epidemischem Potenzial sowie Beratungen zur Überwachung des Verlaufs von Schwangerschaft und Standlage nach Geburt.

Nicht versicherte Personen können ohne Überweisungsticket direkt zum Facharzt gehen, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Für Laboruntersuchungen und empfohlene bildgebende Untersuchungen sowie für verordnete Behandlungen tragen Nichtversicherte die vollen Kosten.

Der Versicherte hat Anspruch auf folgende Leistungen des Facharztes:

– medizinische Versorgung für Notfälle,

– heilmedizinische Leistungen bei akuten Beschwerden,

– Beratungen bei chronischen Erkrankungen,

– Erkennung von Krankheiten mit Endemie-Epidemie-Potenzial,

– Beratungen zur Erbringung von Familienplanungsdiensten (Beratung, Beurteilung und Überwachung des Genito-Brust-Status, Behandlung von Komplikationen),

– Palliativpflegedienste,

– diagnostische und therapeutische Dienstleistungen,

– Schwangerschafts- und Mutterschaftsbetreuung,

– medizinische Leistungen zu diagnostischen Zwecken (letztere sind tagesklinische Leistungen und werden in einer spezialisierten klinischen Ambulanz erbracht).

Die fachärztliche Beratung wird auf Grundlage des Überweisungsscheins des Hausarztes oder eines anderen mit der Krankenkasse vertraglich vereinbarten Facharztes gewährt. Der Facharzt kann einen Überweisungsschein in eine andere Fachrichtung nur im Rahmen einer auf Grund eines Überweisungsscheins des Hausarztes erteilten Konsultation erteilen, mit Ausnahme der im folgenden Absatz aufgeführten Voraussetzungen, für die kein Überweisungsschein erforderlich ist.

Um vom zweiten und dritten Beratungsgespräch auf Wunsch des Facharztes zur Feststellung der Diagnose und/oder Behandlung zu profitieren, ist das Überweisungsticket nicht mehr erforderlich.

Für Notfälle und Familienplanung können Patienten ohne Überweisung direkt zum ambulanten Facharzt gehen.

Auch Versicherte, bei denen bestimmte Krankheiten diagnostiziert wurden (Beispiele: Diabetes, Glaukom, Herzinsuffizienz, Multiple Sklerose etc.), können nach Terminvereinbarung direkt zum Facharzt gehen, ohne Überweisungsschein, zur regelmäßigen Kontrolle oder bei Verschlimmerung / Verschlimmerung der diagnostizierten Erkrankung.

Mindestens einmal jährlich oder bei Bedarf informiert der Facharzt den Hausarzt per Arztbrief über Veränderungen im Krankheitsverlauf und in der therapeutischen Einstellung.

Es ist nützlich zu beachten, dass Patienten mit chronischen Erkrankungen aufgrund eines Überweisungsscheins maximal 4 Konsultationen pro Quartal mit maximal 2 Konsultationen pro Monat für Leistungen erhalten, die Patientenbeurteilung und Laboruntersuchungen, Verschreibungen von Behandlungen und Überwachung der Evolution der Krankheit.

Für Versicherte mit gesicherter Diagnose bei Entlassung aus dem Krankenhaus werden maximal 2 Konsultationen verrechnet:

  • nach der Entwicklung der Behandlung, die während des Krankenhausaufenthalts festgelegt wurde;
  • Durchführung von therapeutischen Manövern;
  • Untersuchung der Wunde, Entfernung von Drähten, Entfernung von Gips, nach Operationen oder Orthopädie;
  • Empfehlungen für notwendig erachtete paraklinische Untersuchungen

Sprechstunden bei chronischen Erkrankungen sowie bei Erkrankungen mit endemisch-epidemitischem Potenzial, die eine Isolierung erfordern, können aus der Ferne, auf jedem Kommunikationsweg, ohne Vorlage der Überweisungspflicht des Hausarztes oder eines anderen Facharztes durchgeführt werden. Die aus den Konsultationen resultierenden Unterlagen werden dem Patienten auf elektronischem Wege zugesandt. Bis zum Ende des Monats, in dem der Alarmzustand für die COVID-19-Pandemie endet, können alle Konsultationen aus dem Grundversorgungspaket bzw zum Patientennutzen erfolgen.

Gewährung von Krankenhausaufenthalten in privaten Gesundheitseinrichtungen

Gemäß OUG Nr. 54 für die Änderung und Ergänzung der Art. 230 und 349 des Gesetzes Nr. 95/2006 zur Gesundheitsreform können private Krankenanstalten mit Krankenkassenvertrag ab dem 1. Juli 2021 von Patienten, die sich für eine stationäre Behandlung einer akuten Erkrankung entscheiden, in diesen Einheiten mit Finanzierung einen Eigenbeitrag erhalten nach Diagnosegruppen (DRG-System).

Der Eigenbeitrag stellt laut Dokument die Differenz zwischen dem Tarif der Krankenkasse und dem Tarif des Privatkrankenhauses dar. Um Transparenz und Achtung der Patientenrechte zu gewährleisten, wurden die folgenden Regelungen eingeführt: das mit der Krankenkasse vertragsgebundene Privatkrankenhaus ist verpflichtet, die praktizierten Tarife sowie den staatlich verrechneten Betrag und den Wert des Eigenbeitrags für die vertraglich vereinbarten Leistungen öffentlich, am Sitz und auf der Webseite anzuzeigen mit der Krankenkasse

Der Versicherte erhält vor Aufnahme einen Kostenvoranschlag für die gewünschten medizinischen Leistungen, gültig für 5 Arbeitstage.

Während des Krankenhausaufenthaltes eingetretene Änderungen der Kosten gegenüber dem ursprünglichen Kostenvoranschlag werden nur mit schriftlicher Zustimmung des Patienten oder seines gesetzlichen Partners vorgenommen. Bei der Entlassung wird dem Patienten eine Abrechnung ausgestellt, in der alle Kosten im Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt aufgeführt sind. Die wichtigsten Elemente des Kostenvoranschlags finden Sie auf der nächsten Seite.

Die Versorgung mit Arzneien aus der Apotheke

Ab dem 01.04.2021 können die Medikamente vom Versicherten in jeder mit den Krankenkassen vertraglich vereinbarten Apotheke im Land abgeholt werden, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse der Versicherte von seinem Haus gemeldet ist Krankenversicherung, bei der der Arzt einen Vertrag abgeschlossen hat, mit Ausnahme der Arzneimittel, die Gegenstand der Kosten-Mengen-Ergebnis-Verträge sind.

Apotheken müssen ihre Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellen, deren Preis kleiner oder gleich dem Referenzpreis ist, damit der Versicherte im Falle einer Verschreibung des Wirkstoffs sich für diejenigen Produkte entscheiden kann, für die die Krankenkassen den Höchstbetrag erstatten, abhängig vom Prozentsatz der Entschädigungsliste und für den der Eigenbeitrag des Versicherten minimal ist.

Angaben zu COVID-19 Patienten

Während der COVID-19-Pandemie (bis zum Ende des Monats, in dem der Alarmzustand endet) werden für Versicherte, Nichtversicherte sowie für andere Personen die sich auf rumänischem Gebiet befinden und welche mit COVID-19 diagnostiziert wurden, alle notwendigen medizinischen Leistungen und Medikamente von FNUASS erstattet

Gleichzeitig profitieren alle Personen auf dem Territorium Rumäniens, die auf COVID-19 hinweisende Symptome aufweisen, von Fernkonsultationen durch den Hausarzt oder den Facharzt..

Ab dem 1. Juli 2021 wurde in der Liste der medizinischen Leistungen, die im Rahmen einer Tagesklinik erbracht werden können, der Dienst „Beurteilung des Post-Covid-19-Syndroms“ eingeführt, um Patienten zu unterstützen, die über einen längeren Zeitraum weiterhin Symptome, einige sogar nach einer leichten Form der Krankheit, zeigen

Auch Versicherte, die sich bei der Krankenhausentlassung mit mittelschwerer oder schwerer Ateminsuffizienz nach COVID-19 vorstellen oder die sich einem für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion spezifischen Triage-System unterzogen haben, können von dem Gerät zur kontinuierlichen Sauerstoffgabe (vom Typ Sauerstoffkonzentrator) profitieren. 

Patienten mit bestimmten Erkrankungen können von einer nichtinvasiven Beatmung profitieren. Einzelheiten zum Verfahren, mit dem diese Geräte bezogen werden können, finden Sie im Kapitel Medizinprodukte.

Ab dem 1. Juli 2021 können Patienten mit Post-COVID-19-Erkrankungen auf Empfehlung von Ärzten der klinischen Fachgebiete Kardiologie und Pneumologie Physiotherapie, psychologische Beratung und Psychotherapie in Anspruch nehmen.

Diese Leistungen werden in der Krankenversicherung abgerechnet, sofern die Ärzte, die sie gewähren, in Kliniken arbeiten, die mit den Krankenkassen beauftragt sind. Wie Patienten medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können, ist im Kapitel Facharzt beschrieben.

 

Rechtliche Grundlage:

HG 696/2021 für die Genehmigung der Leistungspakete und des Rahmenvertrags, der die Bedingungen für die Bereitstellung von medizinischer Hilfeleistung, Arzneimitteln und Medizinprodukten, Technologien und Hilfsmitteln innerhalb der sozialen Krankenversicherung für die Jahre 2021-2022 regelt;

Dringlichkeitsverordnung 54/2021 zur Änderung und Ergänzung von Art. 230 und 349 des Gesetzes Nr. 95/2006 zur Gesundheitsreform;

–  Gesetz Nr. 95/2006 zur Gesundheitsreform; neuveröffentlicht

 –http://cnas.ro/