Berichte, mit denen verdächtige Transaktionen angemeldet werden

Anordnung ONPCSB 14/2021 zur Genehmigung der Form und des Inhalts der Berichte in Artikel 6 und 7 des Gesetzes Nr. 129/2019 zur Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Änderung und Ergänzung einiger normativer Rechtsakte und der Übermittlungsmethode wurde im Amtsblatt (Teil I) Nr. 271 vom 18. März 2021 veröffentlicht.

Entsprechend der Gesetzgebung zur Verhinderung von Geldwäsche müssen Unternehmen und Fachleute, die verdächtige Transaktionen und Bargeldtransaktionen ab 10.000 Euro melden müssen, neue Dokumentenmodelle verwenden..

Die vom Nationalen Amt für Prävention und Bekämpfung der Geldwäsche (ONPCSB) veröffentlichten Dokumente sind ab dem 17. Mai 2021 gültig.

Genauer gesagt tritt die im März veröffentlichte Verordnung ONPCSB 14/2021 tatsächlich 60 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt bzw. am 17. Mai 2021 in Kraft.

Der normative Akt enthält vier Modellberichte, die an das ONPCSB gesendet werden müssen:

  • Verdächtige Transaktionen melden;
  • Der Transaktionsbericht mit einem Bargeld von mindestens 10.000 Euro;
  • Bericht über externe Überweisungen;
  • Bericht über Geldtransfers für die Überweisungstätigkeit.

 

  1. Meldung verdächtiger Transaktionen (für Bank- und Nichtbanken). Gemäß dem Gesetz 129/2019 sind Unternehmen und Fachleute, die als Berichtspflichtige gelten, verpflichtet, einen Bericht an das Amt zu senden, wenn sie wissen oder vermuten, dass die Waren einer Transaktion aus Straftaten stammen oder dass die betroffene Person nicht die ist, für die sie sich ausgeben. Darüber hinaus müssen verdächtige Transaktionen gemeldet werden, wenn die Behörden die gespeicherten Informationen zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche oder in Situationen verwenden können, in denen Anomalien in Bezug auf Kunden vorliegen.

 

http://www.onpcsb.ro/docs/RTS

 

2 Das Verhältnis von Transaktionen mit Bargeld von mindestens 10.000 Euro (für Bank- und Nichtbanken). Berichtspflichtige Unternehmen sind außerdem verpflichtet, dem Amt Transaktionen in bar in Höhe von mindestens 10.000 Euro (in Lei oder in Fremdwährung) zu melden, die in Lei gleichwertig sind, einschließlich damit verbundener Transaktionen. Es ist wichtig anzugeben, dass in der Situation, in der die Transaktion über eine Bank getätigt wird, die Meldepflicht besteht.

 

http://www.onpcsb.ro/rapoarte-online-onpcsb/formate

 

3 Externe Überweisungsquote (für Bank- und Nichtbanken). Hier beziehen wir uns auf eine Verpflichtung von Kreditinstituten und Finanzinstituten, die Berichte über externe Überweisungen von und zu Konten in Lei oder in Fremdwährung senden müssen, deren Mindestgrenze dem gesamten Äquivalent in Lei von 10.000 Euro einschließlich damit verbundener Operationen entspricht.

 

http://www.onpcsb.ro/rapoarte-online-onpcsb/formate

 

  • Bericht über Geldtransfers für Überweisungstätigkeiten. Dieses von den Behörden formalisierte Musterdokument bezieht sich auf die Tatsache, dass die berichtenden Stellen zur Überweisung von Geldern an ONPCSB Berichte über Geldtransfers von mindestens 2.000 Euro senden müssen, was Lei entspricht.

 

http://www.onpcsb.ro/rapoarte-online-onpcsb/formate

 

Nach dem Gesetz muss die Meldung über verdächtige Transaktionen unverzüglich an die Behörden gesendet werden, dh bevor eine Transaktion für den Kunden durchgeführt wird, bei der Verdacht besteht. Die anderen Berichte müssen innerhalb von drei Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt der Transaktion an die ONPCSB gesendet werden.

Die Berichte wurden auf der Grundlage der Modelle erstellt, die in der alten Gesetzgebung zur Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche festgelegt wurden..

Wir erinnern Sie daran, dass das Gesetz 129/2019 im Juli 2019 den alten Rechtsrahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche ersetzte und einige neue Verpflichtungen für Unternehmen mit sich brachte, einschließlich der Erklärung der tatsächlichen Begünstigten.

Die folgenden berichtenden Unternehmen fallen unter das Gesetz 129/2019:

  1. die Kreditinstitute rumänischer juristischer Personen und die Zweigniederlassungen der Kreditinstitute ausländischer juristischer Personen;
  2. rumänische juristische Personen, Finanzinstitute und Zweigniederlassungen ausländischer juristischer Personen;
  3. die Verwalter von freiwilligen und / oder betrieblichen Pensionsfonds im eigenen Namen und für die freiwilligen Pensionsfonds und / oder die von ihnen verwalteten betrieblichen Pensionsfonds mit Ausnahme der betrieblichen Pensionsfonds;
  4. Glücksspieldienstleister;
  5. Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Personen, die Finanz-, Geschäfts- oder Buchhaltungsberatung anbieten, andere Personen, die sich verpflichten, direkt oder über andere Personen, mit denen diese Person verbunden ist, materielle Unterstützung, Unterstützung oder Beratung bereitzustellen in Bezug auf die steuerlichen, finanziellen Aspekte als wirtschaftliche oder berufliche Haupttätigkeit;
  6. Notare, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und andere Personen, die liberale Rechtsberufe ausüben, wenn sie ihren Kunden beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, Aktien oder Anteilen oder Elementen des Fondshandels und der Verwaltung Unterstützung bei der Vorbereitung oder Durchführung von Operationen bieten von Finanzinstrumenten, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten von Kunden, Operationen oder Transaktionen, die einen Geldbetrag oder eine Eigentumsübertragung beinhalten,die Einrichtung oder Verwaltung von Bankkonten, Spar- oder Finanzinstrumenten, die Organisation des Zeichnungsprozesses der Beiträge, die für die Einrichtung, Funktionsweise oder Verwaltung eines Unternehmens erforderlich sind;die Gründung, Verwaltung oder Verwaltung solcher Unternehmen, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder ähnlichen Strukturen sowie wenn sie in ihrem Namen oder für ihre Kunden an Finanz- oder Immobiliengeschäften teilnehmen;die Schaffung, den Betrieb oder die Verwaltung von Trusts, Unternehmen, Stiftungen oder ähnlichen Strukturen;

Dienstleister für Unternehmen oder Trusts, die nicht vermietet sind. e) und f);

g1)  Anbieter von Austauschdiensten zwischen virtuellen Währungen und Fiat-Währungen;

g2)  Anbieter digitaler Geldbörsen.

  1. Immobilienmakler und Bauträger, auch als Vermittler bei der Vermietung von Immobilien, jedoch nur bei Transaktionen, bei denen der Wert der monatlichen Miete dem Gegenwert in Lei von 10.000 Euro oder mehr entspricht;andere Personen, die als Fachleute Waren nur insoweit verkaufen, als sie Bargeldtransaktionen durchführen, deren Mindestgrenze dem Gegenwert in Lei von 10.000 Euro entspricht, unabhängig davon, ob die Transaktion von einem einzelnen Vorgang oder von mehreren Vorgängen ausgeführt wird, die a Verbindung zwischen ihnen.
  2. Immobilienmakler und Bauträger, auch als Vermittler bei der Vermietung von Immobilien, jedoch nur bei Transaktionen, bei denen der Wert der monatlichen Miete dem Gegenwert in Lei von 10.000 Euro oder mehr entspricht;
  3. andere Personen, die als Fachleute Waren nur insoweit verkaufen, als sie Bargeldtransaktionen durchführen, deren Mindestgrenze dem Gegenwert in Lei von 10.000 Euro entspricht, unabhängig davon, ob die Transaktion von einem einzelnen Vorgang oder von mehreren Vorgängen ausgeführt wird, die a Verbindung zwischen ihnen.
  4. Personen, die Kunstwerke verkaufen oder als Vermittler im Handel mit Kunstwerken auftreten, auch wenn diese Tätigkeit von Kunstgalerien und Auktionshäusern ausgeübt wird, wenn der Wert der Transaktion oder eine Reihe von Transaktionen, die zwischen ihnen stehen, vertreten sind das Äquivalent in Lei von 10.000 Euro oder mehr;
  5. Personen, die Kunstwerke hinterlegen oder verkaufen oder als Vermittler im Handel mit Kunstwerken tätig sind, wenn diese Tätigkeit in Freizonen ausgeübt wird, wenn der Wert der Transaktion oder einer Reihe damit verbundener Transaktionen dem Äquivalent in Lei von entspricht 10.000 Euro oder mehr.

 

Rechtliche Grundlage:

Gesetz 129/2019 zur Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Änderung und Ergänzung einiger normativer Rechtsakte;

Anordnung ONPCSB 14/2021 zur Genehmigung der Form und des Inhalts der Berichte in Art. 6 und 7 des Gesetzes Nr. 129/2019 zur Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Änderung und Vervollständigung einiger normativer Rechtsakte und der Methodik für deren Übermittlung.