OSS-System (One Stop Shop)

Ab dem 1. Juli 2021 unterliegt das OSS-System (One Stop Shop) gemäß den Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie Nr. 112/2006 über die Umsetzung des „Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Geschäftsverkehr“dem besonderen Mehrwertsteuersystem betriebsbereit werden. Dies erleichtert die elektronische Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer (MwSt.) Für bestimmte Kategorien von B2C-Waren und -Dienstleistungen (Business-to-Consumer).

Laut dem ANAF-Mitteilung bietet das Portal ab dem 1. April 2021 die Möglichkeit der elektronischen Registrierung im System, optional auch Unternehmen, die sich für dieses System entscheiden, die Möglichkeit, sich nicht mehr zu registrieren und die Mehrwertsteuer zu deklarieren jeder der EU-Mitgliedstaaten. und profitieren von elektronischen Diensten zur Erfüllung dieser Verpflichtungen durch den Identifizierungsmitgliedstaat.

In Kürze wird der diesbezüglich entwickelte und auf der Website der Steuerkommission in englischer Sprache veröffentlichte Leitfaden in rumänischer Sprache verfügbar sein.