Steuerliche Vergünstigungen für die Früherziehung

Durch die Einführung der steuerlichen Vergünstigungen, die zu Buchstabe (i ^ 2), Art. 25 Absatz (4) aus dem Steuergesetzbuch vorgesehen sind, können Steuerzahler, welche Ausgaben für die Früherziehung tätigen, von der Steuer auf den fälligen Gewinn die Kosten für die Früherziehung abziehen, jedoch nicht mehr als 1.500 Lei / Monat für jedes Kind.

Übersteigt der Betrag die fällige Einkommensteuer, wird die Differenz in der Reihenfolge von der vom Steuerpflichtigen für die Arbeitnehmer einbehaltenen Lohnsteuer, von der fälligen Mehrwertsteuer oder von den fälligen Verbrauchsteuern abgezogen.

Ausgaben für den Betrieb von Früherziehungseinheiten unter der Verwaltung des Steuerpflichtigen oder die vom Steuerpflichtigen gezahlten Beträge für die Unterbringung von Kindern von Arbeitnehmern in Früherziehungseinheiten in Einheiten, die Frühförderungsdienste anbieten, gelten, nach den geltenden Rechtsvorschriften bei der Berechnung der Gewinnsteuer als nicht abzugsfähige Aufwendungen

In Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 1/2011 der Nationalen Erziehung ist zu Artikel 23 Absatz 1 vorgesehen, daß die Früherziehung (0-6 Jahre) ein Bestandteil der voruniversitären Ausbildung, bestehend aus dem Vorschulniveau (0-) 3 Jahre) und Vorschule (3-6 Jahre), einschließlich der kleinen Gruppe, der mittleren Gruppe und der großen Gruppe, ist.

Gemäß Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 1/2011 samt späteren Änderungen und Ergänzungen, wird die Vorschulerziehung in Kindergärten, Kindergärten und Tagesstätten organisiert, während die Vorschulerziehung in Kindergärten organisiert wird (Art. 28).

Kindergärten können als Einheiten mit Rechtspersönlichkeit oder in anderen Schuleinheiten mit Rechtspersönlichkeit fungieren.

Die externe Bewertungstätigkeit zur Erteilung der vorläufigen Betriebsgenehmigung bzw. der Akkreditierung für die regelmäßige Bewertung der Ausbildungsanbieter, die AusAusbildungsaktivitäten entsprechend dem rumänischen Ausbildungssystem organisieren und durchführen, wird von der rumänischen Agentur für Qualitätssicherung in der voruniversitären Ausbildung durchgeführt, im Folgenden als ARACIP bezeichnet

Der Akkreditierungsprozess umfasst zwei aufeinanderfolgende Phasen:

a)vorläufige Betriebserlaubnis;

b)Akkreditierung.

Der Prozess der regelmäßigen externen Bewertung der Ausbildungsqualität in akkreditierten voruniversitären Ausbildungseinheiten wird mindestens alle 5 Jahre durchgeführt.

Die vorläufige Betriebserlaubnis ist die Phase, in der die Ausbildungseinheit / Ausbildungseinrichtung / interessierte Organisation auf der Grundlage der gemäß dem Gesetz durchgeführten externen Bewertung die Qualität des Ausbildungsanbieters erlangt, im Auftrag des Ministers für Ausbildung und Forschung auf Vorschlag von ARACIP, der im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, veröffentlicht wird und ab dem nächsten Schuljahr Wirkungen erzielt.

Ausbildungsanbieter mit einem Erziehungsniveau / Spezialisierungen / Berufsqualifikationen, die für den vorläufigen Betrieb zugelassen sind, sind Teil des nationalen Ausbildungsnetzwerks und haben das Recht, Lehr-, Nichtlehr- und Forschungspersonal gemäß ihrer eigenen Entwicklungsstrategie zu verwalten, an nationalen und internationalen Programmen teilzunehmen und Schuldokumente in der voruniversitären Ausbildung in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu verwalten

Der akkreditierte Ausbildungsanbieter wird alle 5 Jahre von ARACI einer externen Bewertung unterzogen.

 

Das nationale Register der Vorschul- und Vorschulanbieter für frühe Kindheit kann unter konsultiert werden https://aracip.eu/categorii-documente/info-unitati-invatamant-registre

 

Vorschulische Früherziehungseinheiten sind bei der Gründung für den vorübergehenden Betrieb zugelassen und müssen innerhalb von maximal 2 Jahren ab dem Datum der Gründung eine Akkreditierung beantragen, mit Ausnahme von akkreditierten voruniversitären Ausbildungseinheiten vom Typ Kindergarten oder Tagesstätte, eingetragen im nationalen Register der von ARACIP geführten akkreditierten Anbieter von Vorschulerziehung, für die die Gruppen gesetzlich als vorläufig befugt gelten und erst spätestens zum Ende des ersten Betriebsjahres dem Bewertungsverfahren zur Akkreditierung unterzogen werden.

Außerdem sind die akkreditierten Anbieter von Vorschulerziehung verpflichtet, ARACIP 3 Jahre nach Erhalt der Akkreditierung aufzufordern, die regelmäßigen externen Bewertungsverfahren durchzuführen. Eine regelmäßige externe Bewertung 3 Jahre nach Erhalt der Akkreditierung ist obligatorisch und entspricht der erneuten Akkreditierung von Anbietern von Vorschulerziehung, die die Erfüllung der Mindestbetriebsstandards durch die jeweiligen Anbieter und deren erneute Registrierung im entsprechenden Register bestätigt.

Die regelmäßige externe Bewertung der Qualität der Ausbildung erfolgt alle 5 Jahre nach Erhalt der Akkreditierung / Re-Akkreditierung und bescheinigt das in der jeweiligen Einrichtung vorhandene Qualitätsniveau, wobei ARACIP diesbezüglich ein Zertifikat ausstellt.

2020-Methodik für die institutionelle Bewertung zur Genehmigung, Akkreditierung und regelmäßigen Bewertung der durch die Entscheidung 993/2020 genehmigten Organisationen, die Ausbildung anbieten

Organisations- und Funktionsweise von Kindergärten und anderen Vorschuleinrichtungen, genehmigt durch den Regierungsbeschluss Nr. 1252/2012

Orde Nr. 3412/2013 über die Genehmigung der Methodik für die institutionelle Bewertung, Akkreditierung und regelmäßigen Bewertung von Anbietern von frühkindlicher Bildung im Vorschulalter