Arbeitgeber können das neue Formular 112 einreichen

Nach den neuesten Gesetzesänderungen müssen Arbeitgeber ab dem Berichtsmonat Januar 2021 (mit der Frist für die Einreichung bis zum 25.02.2021) eine neue Version des Formblatts 112 verwenden, die hauptsächlich für die Erklärung von Lohnsteuern erforderlich ist. Im Amtsblatt (Teil I) Nr. 174 / 19.02.2021 erschien die gemeinsame Verordnung 203/207/188/2021 der Ministerien für Finanzen, Arbeit und Gesundheit.

So wurde das Formblatt 112 an die neuesten Entwicklungen in der Gesetzgebung angepasst, und am 20. Februar 2021 erschien das intelligente PDF (elektronische Version), das bereits von den Arbeitgebern eingereicht werden kann. Die Frist endet diese Woche am 25. Februar 2021.

Wir erwähnen, dass die Behörden anstelle spezifischer Änderungen an der alten Form eine Anordnung gewählt haben, die die 112-Erklärung und ihre Anweisungen vollständig ersetzt.

Die aktualisierte elektronische Version der 112-Erklärung kann unter folgendem Link abgerufen werden: 

https://static.anaf.ro/static/10/Anaf/Declaratii_R/AplicatiiDec/D112_XML_2021_0121_200221.pdf