Erhöhung des Bruttomindestgrundgehalts je Garantieland

Ab dem Datum der Veröffentlichung, im Amtsblatt Nr. 40 vom 13.01.2021, des Beschlusses Nr. 4/2021 zur Festlegung des Bruttomindestgrundgehalts je Garantieland, wird der Bruttomindestgrundgehalt pro Land, das durch Zahlung, gemäß Art. 164 Abs. (1) des Gesetzes Nr. 53/2003 – aus dem Arbeitsgesetzbuch, neu veröffentlicht, samt späteren Änderungen und Ergänzungen, das in Geld, ohne Mithineinbeziehung von Prämien und anderen Ergänzungen, garantiert ist, zu einem Wert von 2.300 Lei pro Monat bei einem normalen Arbeitszeitplan von durchschnittlich 169.333 Stunden pro Monat festgelegt.

Dieser Betrag entspricht eines Wertes von 13.583 Lei / Stunde.

Für Mitarbeiter in Positionen, für die das Hochschulniveau erforderlich ist, mit einem Dienstalter von mindestens einem Jahr in der Hochschulbildung, beträgt das Bruttomindestgrundgehalt pro Land, das bei Zahlung ohne Prämien und andere Zuschläge garantiert wird, 2.350 Lei pro Monat; für einen normalen Arbeitszeitplan von durchschnittlich 169.333 Stunden pro Monat, was 13.878 Lei / Stunde entspricht.2

Ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Beschlusses werden alle gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten unter Bezugnahme auf die Höhe von 2.300 Lei des Bruttomindestgrundgehalts pro Land festgelegt, für das eine Zahlung garantiert ist.