Änderung Steuergesetzbuch

Im Amtsblatt Nr. 1112 vom 20. November 2020, wurde das Gesetz Nr. 262/2020 für die Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 227/2015 / Steuergesetzbuch veröffentlicht. Durch dieses Gesetz werden den Wirtschaftsbeteiligten, die in die duale Berufsbildung investieren möchten, Vergünstigungen gewährt.

Das Konzept der dualen Berufsbildung bezieht sich auf die Notwendigkeit einer Synchronisation zwischen der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und dem Angebot an Humanressourcen als Ergebnis der Berufsausbildung, die durch die duale Berufsausbildung durchgeführt wird.. Diese Bildungsalternative zielt darauf ab, auf ein dringendes soziales und wirtschaftliches Bedürfnis zu reagieren: die berufliche Qualifizierung der Humanressourcen gemäß den tatsächlichen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes. Sie zielt darauf ab, die wirtschaftliche Funktion der Bildung zu erreichen und die Erstausbildung und Qualitätsausbildung junger Menschen sicherzustellen, damit sie sich auf dem rumänischen Arbeitsmarkt integrieren können.

Unter Beibehaltung des zu Artikel 22 Absatz 1 aus dem Steuergesetzbuch vorgesehenen Steuermechanismus wird daher ein neuer Absatz (1 ^ 1) mit folgendem Inhalt eingeführt:

(1^1) Der Gewinn, der in die Unterstützung der beruflichen Doppelbildung investiert wird, indem sichergestellt wird, dass die Schüler eine praktische Ausbildung und eine qualitativ hochwertige Ausbildung erhalten, ist steuerfrei.

Buchstabe i) Absatz (4) des Artikels 25 eitd geändert, und wird den nachfolgenden Inhalt haben:

i:Sponsoring- und / oder Patronagekosten, Ausgaben für private Stipendien, die gemäß dem Gesetz gewährt werden; Steuerzahler, die Patenschaften und / oder Patronatshandlungen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 32/1994 über das Sponsoring samt späteren Änderungen und Ergänzungen des Bibliotheksgesetzes Nr. 334/2002, neu veröffentlicht, samt späteren Änderungen und Ergänzungen sowie den Bestimmungen des Art. 25 Abs. (4) Buchst. c) des Nationalen Ausbildungsgesetzes Nr. 1/2011, samt späteren Änderungen und Ergänzungen sowie denjenigen, die private Stipendien gewähren, verringern gesetzmäßig die entsprechenden Beträge aus der auf der Höhe des Mindestwerts wie folgt:

Art. 25 Abs. (4) Buchst. c) aus dem Gesetz der nationalen Ausbildung Nr. 1/2011 sieht vor dass: Wirtschaftsbeteiligte sorgen für die praktische Ausbildung von Studenten, Stipendien, zumindest auf dem Niveau der aus öffentlichen Mitteln für die Berufsbildung gewährten, sowie für andere Kosten für die qualitativ hochwertige Ausbildung der Schüler;

Auch Abs.( 1^1) /Art.56 wird geändert, um allen Wirtschaftsbeteiligten, die Partner der berufsbildenden Bildung sind, die Möglichkeit zu bieten, die von ihnen für die Auszahlung von Studentenstipendien zugewiesenen Beträge abzuziehen; und wird den folgenden Inhalt haben:

(1^1) Kleinstunternehmen, die Sponsoring durchführen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 32/1994, samt späteren Änderungen und Ergänzungen, zur Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen und Kult-Einheiten, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Register der Kult-Einheiten / Einheiten eingetragen sind, für die Steuerabzüge gemäß Art. 25 Abs. (4 ^ 1) sowie Kleinstunternehmen, die Stipendien an Studierende vergeben, die gemäß den Bestimmungen des Art. 25 Abs. (4) Buchst. c) / Gesetz Nr. 1/2011 in einer beruflich-dualen Ausbildung eingeschrieben sind, samt späteren Änderungen und Ergänzungen, reduzieren die entsprechenden Beträge aus der Einkommensteuer von Kleinstunternehmen auf das Wertniveau, das 20% der Einkommensteuer von Kleinstunternehmen entspricht, die für das Quartal fällig sind, in dem sie die jeweiligen Ausgaben registriert haben.