Das von der Nationalen Steuerbehörde (ANAF) genehmigte Verfahren zur Gewährung der Zahlungsumschuldung

Das Verfahren zur Gewährung der Zahlungsumschuldung durch die zentrale Steuerbehörde sowie zur Änderung des Anhangs Nr. 2 zum Orden des Präsidenten der ANAF Nr. 90/2016 für die Genehmigung des Inhalts des Antrags auf Gewährung der Zahlungsumschuldung und der beigefügten Belege sowie des Verfahrens für die Anwendung der Umschuldung durch die zentrale Steuerbehörde; wurde durch die Verordnung Nr. 3896/2020 des Präsidenten der ANAF, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 1104 vom 19. November 2020, genehmigt

Ab dem 19.11.2020 können Steuerzahler per elektronischer Fernübertragung Anträge auf Zugang zum vereinfachten Zahlungsplan stellen.

Das Modell der Zahlungsumschuldungsanforderung ist in Anhang Nr. 1 zum Verfahren für die Anwendung der Zahlungsumschuldung durch die zentrale Steuerbehörde und kann auf der ANAF-Website heruntergeladen werden, um zur Benachrichtigung auf den Link https://static.anaf.ro/static/10/Anaf/formulare/C_OPANAF_3896_2020.pdf  zuzugreifen.