Änderung des Gesellschaftsgesetzes Nr. 31/ 1990

Das neu veröffentlichte Gesellschaftsgesetz Nr. 31/1990 wurde durch das Gesetz Nr. 223 vom 30. Oktober 2020 zur Vereinfachung und Entbürokratisierung der Übertragung von Aktien und der Ausschüttung von Stammkapital geändert.

Die durch den normativen Akt hervorgerufenen Änderungen sind:

  • Aufhebung der Mindestgrenze von 200 Lei für das Grundkapital von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SRL [GmbH]);
  • Übermittlung des Dokuments, mit dem das Nutzungsrecht an den eingetragenen Büroräumen bescheinigt wird, durch das Handelsregisteramt an die Steuerbehörde der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung, in deren Wahlkreis sich das eingetragene Sitzgebäude befindet, ein Dokument, das ursprünglich mit dem Registrierungsvisum bei den jeweiligen Steuerbehörden eingereicht wurde, die inzwischen die Registrierung dieser Dokumente gelöscht haben
  • die Möglichkeit, von den gesellschaftlichen Gläubigern und anderen Personen, die durch die Entscheidungen der Mitarbeiter in Bezug auf die Änderung des Gründungsakts beeinträchtigt werden, einen Widerspruchsantrag zu formulieren, mit dem das Gericht aufgefordert wird, das Unternehmen oder die Verbände gegebenenfalls zur Behebung des verursachten Schadens zu verpflichten
  • Die Übertragung der Aktien an Personen außerhalb der Gesellschaft ist nur zulässig, wenn sie von den assoziierten Unternehmen, die mindestens drei Viertel des Grundkapitals vertreten, genehmigt wurde, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht. Die ursprüngliche Bedingung für die Hinterlegung des Beschlusses der Hauptversammlung innerhalb von 15 Tagen wurde, zum Zwecke der Veröffentlichung im Amtsblatt gegenüber Dritten ablehnbar zu sein; ebenfalls aufgehoben.

Das neu veröffentlichte Gesellschaftsgesetz Nr. 31/1990 wird im Amtsblatt Rumäniens erneut veröffentlicht, zur Aktualisierung und Korrelation mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 134/2010 über die Zivilprozessordnung, neu veröffentlicht, und mit den Änderungen des Gesetzes Nr. 223/2020 zur Vereinfachung und Entbürokratisierung der Übertragung von Sozialanteilen und der Ausschüttung von Stammkapital.