Verlängerung der Microgrants-Gewährungsperiode

Gemäß Offenlegung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie und rumänische Geschäftsgemeinschaft wurde die Registrierungsphase, im Rahmen von Maßnahme 1 – „Mikrozuschüsse aus nicht rückerstattungsfähigen externen Mitteln“, gewährt im Rahmen des staatlichen Beihilfesystems festgelegt durch die Notstandsverordnung Nr. 130 vom 31. Juli 2020 über einige Maßnahmen zur Gewährung finanzieller Unterstützung aus nicht rückerstattungsfähigen externen Mitteln, im Zusammenhang mit dem operationellen Programm für Wettbewerbsfähigkeit 2014-2020 – im Bezug zur COVID-19 verursachten Krise bis Mittwoch, 21. Oktober 2020, um 20:00 Uhr verlängert.

Das elektronische Registrierungsformblatt für die Maßnahme 1 – „Mikrozuschüsse aus nicht rückerstattungsfähigen externen Mitteln“ istw auf dem Link aktiv granturi.imm.gov.ro. zu finden