Bekanntgabe über die Einreichung von Anträgen auf Mikrosubventionen im Wert von Euro 2.000

Gemäß Bekanntgabe des Ministeriums für Wirtschaft, Energie und Geschäftsumwelt (MEEMA) werden ab dem 12. Oktober 2020 um 10.00 Uhr Anträge auf Mikrosubventionen in Höhe von Euro 2.000 eingereicht.

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie und Geschäftsumwelt kündigt den Beginn der Registrierungsphase im Rahmen der Maßnahme 1 „Mikrosubventionen aus nicht rückerstattungsfähigen externen Mitteln“ im Rahmen des von der DRINGLICHKEITSVERORDNUNG Nr. 130 vom 31. Juli 2020 zu einigen Maßnahmen zur Gewährung finanzieller Unterstützung aus nicht rückerstattungsfähigen externen Mitteln im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit des operationellen Programms 2014-2020 im Zusammenhang mit der durch COVID-19 verursachten Krise, an.

Das elektronische Registrierungsformblatt der Maßnahme 1 „Aus nicht rückerstattungsfähigen externen Mitteln gewährte Mikrosubventionen“ ist unter dem Link granturi.imm.gov.ro AB MONTAG, den 12. OKTOBER 2020, 10.00 Uhr aktiv

Das Registrierungsformblatt bleibt bis FREITAG, 16. OKTOBER 2020, um 20.00 Uhr aktiv, mit der Möglichkeit, den Registrierungszeitraum bis zur Erschöpfung des Budgets zu verlängern.