Die Mustern der Anträge, der Eigenverantwortungserklarung und der Liste der zum Art. XII Abs. (1) der OUG Nr. 30/2020 wurden geändert

Die neuen Mustern der Anträge betreffend der Eigenverantwortungserklärung und der Liste der Personen, die von der Zahlung des Beitrags gemäß Art. XII Abs. (1) Dringlichkeitserlass (OUG) Nr. 30/2020 verfügen werden, wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

Im Amtsblatt Nr. 873 vom 24. September 2020, wurde der Beschluß Nr. 1432/2020 des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz zur Änderung und Ergänzung der Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialschutz Nr. 741/2020 zur Genehmigung des Musters der zu Art. XII Abs. (1) der staatlichen Notstandsverordnung Nr. 30/2020 zur Änderung und Ergänzung einiger normativer Rechtsakten veröffentlicht.

Desgleichen bezieht sich der o.e. Beschluß an der Festlegung von Maßnahmen im Bereich des Sozialschutzes im Kontext der epidemiologischen Standlage, die durch die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Coronavirus bestimmt wird, samt Änderungen und Ergänzungen, die durch die staatliche Notstandsverordnung Nr. 32/2020 für die Änderung und Ergänzung der Regierungsnotstandsverordnung Nr. 30/2020 zur Änderung und Ergänzung einiger normativer Rechtsakte sowie zur Festlegung von Maßnahmen im Bereich des Sozialschutzes im Kontext der durch die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Coronavirus bestimmten epidemiologischen Situation und zur Festlegung zusätzlicher Sozialschutzmaßnahmen.

Durch Anhang 1 und Anhang 2 der Rechtsvorschrift werden die Mustern der Anträge, der Eigenverantwortungserklärung und der Liste der Personen, die von der Zahlung der Entschädigung profitieren sollen, gemäß Art. XII Abs. (1) Dringlichkeitserlass (OUG) Nr. 30/2020 geändert.