Neue Bestimmungen zur Abordnung von Arbeitnehmern bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen

Im Amtsblatt Nr. 736 vom 13. August 2020 wurde das Gesetz Nr. 172/2020 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 16/2017 über die Entsendung von Arbeitnehmern zwecks Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen, veröffentlicht.

 

Die Bestimmungen des neuen Gesetzes zielen darauf ab, ein angemessenes Schutzniveau für entsandte Arbeitnehmer bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen zu gewährleisten, insbesondere um die Einhaltung der Beschäftigungsbedingungen und den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer nach nationalem Recht sicherzustellen. Desgleichen ermöglicht es auch die Ausübung der Freiheit, Dienstleistungen für Dienstleister zu erbringen, ein Klima fairen Wettbewerbs zwischen ihnen zu fördern und das Funktionieren des Binnenmarktes zu unterstützen;

 

Die Rechtsvorschrift überprüft die Bedeutung von Begriffen und Ausdrücken wie: aus Rumänien abgeordnete (entsandte) Arbeitnehmer, besondere Vergütung für grenzüberschreitende Entsendungen, administrative finanzielle Sanktion, verwendendes Unternehmen, Verwaltungszusammenarbeit, aber führt auch neue Ausdrücke ein, wie z.B.: die in Rumänien geltende Vergütung, die im Gebiet eines Mitgliedstaats aus der Europäischen Union geltende Vergütung, ein anderer Staat als Rumänien, oder in der Schweizerischen Konfederation

 

Eine Reihe von Änderungen /Ergänzungen / Klarstellungen werden eingeführt in Bezug auf:

– die Bedingungen für die Bereitstellung von Mitarbeitern, insbesondere betreffs Zeitarbeit

– Die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer, die im Rahmen der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen nach Rumänien entsandt werden, sind, ungeachtet des für das Arbeitsverhältnis geltenden Rechts, diejenige, die in der rumänischen Gesetzgebung, und / oder im auf sektoraler Ebene geschlossenen Tarifvertrag mit erweiterter Anwendbarkeit, vorgesehen sind; für den gesamten Tätigkeitsbereich, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, betreffend die auf rumänischem Gebiet geltende Vergütung, einschließlich Überstundenvergütung, mit Ausnahme der Beiträge gemäß des Gesetzes Nr. 1/2020 über betriebliche Altersversorgung und Gesundheit, Sicherheit und Hygiene bei der Arbeit

 

die Bedingungen für die Unterbringung von Arbeitnehmern, wenn sie vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern angeboten werden, die zur zeitweiligen Ausführung von Aufgaben oder Aufgaben, die ihren Pflichten entsprechen, an einem anderen Arbeitsplatz als ihrem üblichen Arbeitsplatz entsandt werden;

Zuschusse oder Rückerstattung von Transport-, Unterbringungs- und Aufenthaltskosten für Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen verpflichtet sind, von und zu ihrem gewöhnlichen Arbeitsplatz in Rumänien zu reisen, oder wenn sie zeitweilig von ihrem Arbeitgeber von ihrem gewöhnlichen Arbeitsplatz aus Rumänien zu einem anderen Arbeitsplatz aus Rumänien entsandt werden, gemäß den geltenden nationalen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen

– -Bedingungen und Verpflichtungen, die einzuhalten sind, wenn die tatsächliche Dauer der Abordnung 12 Monate überschreitet

– die Verpflichtung, den Kontrollbehörden gegenüber, auf Anfrage, Unterlagen zur Verfügung zu stellen, aus denen hervorgeht, wie hoch die Gesamtvergütung für das Gebiet Rumäniens ist, von denen der Arbeitnehmer während der Abordnung verfügt, mit der deutlichen Hervorhebung der für die Abordnung spezifischen Zulage,

die Kosten der Abordnung und wie sie gewährt oder erstattet werden, jeweils die Art und Weise der Bereitstellung von Transport, Unterkunft oder Verpflegung gemäß den für das Arbeitsverhältnis geltenden nationalen Rechtsvorschriften und / oder den für das Arbeitsverhältnis geltenden nationalen Praktiken bzw. den für ihn geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen.

-die Verpflichtung, den aus dem Gebiet Rumäniens abgeordneten Arbeitnehmer vor der Abordnung (für einen Zeitraum von mehr als 7 Tagen) schriftlich über die konstitutiven Elemente der ihm zustehenden Vergütung und deren Höhe zu informieren; den Gesamtbetrag der während des Abordnungszeitraums gewährten Vergütung mit einer gesonderten Aufstellung der spezifischen Entsendungszulage, wenn diese gewährt wird; die tatsächlich durch die Abordnung entstandenen Kosten wie Transport, Unterkunft und Verpflegung sowie die Art und Weise, in der sie gewährt oder erstattet werden, und gegebenenfalls die Art und Weise, in der der Transport, die Unterbringung oder die Verpflegung erfolgen; den Link zur einzigen offiziellen nationalen Website, die vom Aufnahmemitgliedstaat erstellt wurde

Innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz der Regierung gegenüber die Änderung und Ergänzung der methodischen Normen betreffend die Entsendung von Arbeitnehmern zwecks Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen in Rumänien, genehmigt durch Regierungsbeschluss Nr. 337/2017, zur Genehmigung einreichen.