Verordnung der Steuerbehörde (ANAF)

Die Verordnung der Steuerbehörde (ANAF) Nr.1757/2019 zur Genehmigung des Vermittlungsverfahrens, sowie der Dokumente, die die Schuldner, zwecks Unterstützungsbeurkundung der wirtschaftlichen und finanziellen Standlage einreichen, wurde im Amtsblatt Nr.549 (Teil I) vom 4. Juli 2019, veröffentlicht.

 

Die erwähnte Rechtsvorschrift regelt, samt allen erforderlichen Formblätter, ein Vermittlungsverfahren zwischen der Steuerbehörde und dem steuerpflichtigen Steuerzahler.

Gemäβ gesetzmäβiger Rechtsvorschriften, gilt das Verfahren für diejenige Schuldner, für die das Zwangsvollstreckungsverfahren durch Mitteilung des Mahnschreibens eingeleitet wurde und welche, innerhalb von 15 Tagen nach Mitteilung, bei den zuständigen Steuerbehörden eine Anmeldung über die Absicht der Vermittlung, deren Muster durch der vorliegenden Verordnung geregelt wird, vorlegen.

Gegenstand des Vermittlungsverfahrens zwischen der Steuerbehörde und dem Schuldner sind diejenige Steuerverpflichtungen, Geldbuße jeglicher Art, sowie sonstige Haushaltsforderungen welche im eingereichten Mahnschreiben aufgezählt worden sind.

 

Es ist sehr wichtig zu erwähnen, daβ das Zwangsvollstreckungsverfahren, ab dem Datum an welchem der Schuldner die Steuerbehörde über die Zwangsvollstreckung informiert, aufgehoben wird.

ANHANG Nr.2: BENACHRICHTIGUNG betreffend die Absicht der Vermittlung (Mediation) (Auszug aus dem Beschluss des Präsidenten der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (OpANAF) Nr.1757/2019):

Zu Händen ………………………………………………………………………………………1)

Der/ die Unterzeichnete ……………………………………………………2), wohnhaft/mit Stammsitz in  ………………………………………., Str. ……………………….., Nr. …., Wohnblock ……, Eingang ……, Stockwerk ……, App. ……, Kreis …………………………….  Bezirk …………., Steuernummer ………………………, persönliche Kontaktdaten: E-Mail ………………………….., Telefon/ Fax ………………………..durch gesetzmäβiger Vertreter………………………………………………3), reiche die nachfolgende Notifizierung ein:

 

NOTIFIZIERUNG betreffend die Vermittlungsabsicht

Berücksichtigend das Mahnschreiben Nr. ………. vom ………………………., gemäβ Art. 2301 /Gesetz Nr. 207/2015 aus dem Steuergesetzbuch, samt späteren Änderungen und Ergänzungen, sowie den Beschluss des Präsidenten der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung Nr. 1.757/2019 über die Genehmigung des Vermittlungsverfahrens, der Dokumente, welche die Schuldner, zwecks Unterstützungsbeurkundung der wirtschaftlichen und finanziellen Standlage vorlegen, bringe ich Ihnen, durch das vorligende Schreiben, die Absicht der Festlegung eines  Besprechungstermins zwecks Vermittlung, gemäβ den oben erwähnten gesetzlichen Bestimmungen, mit nachfolgenden Themen, 4), zur Kenntnis:

|_| – Erörterung der Standlage der im Mahnschreiben aufgezählten Verbindlichkeiten

|_| – Analyse, durch die Steuerbehörde zusammen mit dem Schuldner, der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Schuldners, zwecks Bestimmung einiger optimalen Lösungen zum Löschen der Verbindlichkeiten, einschliesslich der Möglichkeit von den gesetzlich vorgesehenen Zahlungsmöglichkeiten verfügen zu können.

Relevante Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Standlage, wie zum Beispiel die Begründung des Schwierigkeitsgrads, der sich aus den vorübergehenden Bargeldmangel ergibt sowie die Beweisführung der Möglichkeit der Zahlungen während einem bestimmten Zeitraum:

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Der Schuldner/gesetzmäβige Vertreter des Schuldners,

……………………………………………………………..

(Name und Vorname)

Unterschrift …………………………………………….

Datum ……………………………………………………

Dokument, beinhaltend personenbezogene Daten, die durch die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 geschützt sind

___________

  • Es werden die Bezeichnung und die Anschrift der Steuerbehörde de das Mahnschreiben ausgestellt hat, erwähnt

 

2)           Es werden Name und Vorname/Bezeichnung des Schuldners erwähnt.

3)           Es werden Name und Vorname des gesetzlichen Vertreters des Schuldners         erwähnt

4)           Diese werden entsprechenderweise, in Abhängigkeit vom Gegenstand der

Aufforderung, markiert:

 

Beurkundungsbelege, beigefügt der Mitteilung bezüglich der Vermittlungsabsicht :

Informieren die Schuldner die Finanzbehörde, gemäβ den oben genannten Bedingungen, über die beabsichtigte Mediation (Vermittlung), so können sie gelegentlich dem von der Finanzbehörde organisierten Treffen alle Unterlagen und Informationen, die für die Klärung der im Mahnungsschreiben vorgesehenen Steuerpflichten relevant sind, vorlegen.

Für den Fall, dass die Schuldner der Steuerbehörde gegenüber die Vermittlungsabsicht bekannt machen, optimale Schuldentilgungsmöglichkeiten zu ermitteln, einschließlich der Möglichkeit, von den gesetzlich vorgesehenen Zahlungsmöglichkeiten zu verfügen, werden in der Anmeldung relevante Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Standlage angeführt, wie zum Beispiel die Begründung des Schwierigkeitsgrads, der durch den vorübergehenden Bargeldverfügbarkeitsmangel verursacht wird und die Beweisführung der Zahlungsmöglichkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums.

Das Vermittlungverfahren ist gebildet aus:

  • Klarstellung der Standlage der in Mahnschreiben aufgezählten Verpflichtungen, wenn der betreffende Schuldner Einwände dagegen hat;
  • Analyse der wirtschaftlichen und finanziellen Situation des Schuldners durch die Steuerbehörde zusammen mit dem Schuldner, um optimale Lösungen für die Tilgung der Verbindlichkeiten zu ermitteln, einschließlich der Möglichkeit, über die gesetzlich vorgesehenen Zahlungsmöglichkeiten zu verfügen

 

Innerhalb von nicht mehr als zwei Tagen nach Eingang der Mitteilung über die Vermittlungsabsicht benachrichtigt die Steuerbehörde den Schuldner über die Festsetzung des Besprechungstermins für die Umsetzung der Vermittlung

Der Besprechungstermin für die Umsetzung der Vermittlungsabsicht darf 10 Tage nach Eingang der Mitteilung der Vermittlungsabsicht nicht überschreiten

Wichtig zu erwähnen: Wenn der Schuldner im Virtual Private Space (SPV) angemeldet ist, wird die Bekanntmachung über die Festsetzung des Treffentermins für die Umsetzung der Vermittlung auf diese Weise übermittelt.

ANHANG Nr. 3: BEKANNTMACHUNG betreffs der Organisierung der Vermittlung (Auszug aus dem Beschluss des Präsidenten der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (OpANAF) Nr.1757/2019):

BRIEFKOPF 1)

Vollstreckungsdossier Nr. ……………………………………

Nr. …………………….. vom …………………………………….

An 2) …………………………………..    ………………………..

Steuernummer …………………………………………………..

Str. ………………………………………………….. Nr. ………..,

Wohnblock …………., Eingang …….., Stockwerk………,

App. …….., Bezirk ………Ort ………………, Kreis ………..

Postleitzahl ………………

 

In Übereinstimmung mit den Voraussetzungen des Art. 2301 /Gesetz Nr. 207/2015 hinsichtlich dem Steuergesetzbuch, samt späteren Änderungen und Ergänzungen, sowie mit dem Beschluss des Präsidenten der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (OpANAF) Nr. 1.757/2019 zur Genehmigung des Vermittlungsverfahrens, sowie mit den Dokumenten, die die Schuldner, zwecks Unterstützungsbeurkundung der wirtschaftlichen und finanziellen Standlage eingereicht haben, bringen wir Ihnen zur Kenntnis, daβ Sie, infolge Ihrer Notifizierung betreffend der Vermittlungsabsicht, eingetragen bei der Steuerbehörde unter der Nr. …vom Datum… bei unserem Sitz von der nachfolgenden Anschrift ………………………………………., Str. ………………………………………., Nr. ……, Stock ……, Raum ……, Nr…………………………….Ort …………………., zwecks Teilnahme beim Treffen für das Vermittlungsverfahren, eingeladet sind.

 

Wenn Sie aus ordnungsgemäβe begründete Gründen zu dem in dieser Mitteilung angegebenen Datum und Zeitpunkt nicht anwesend sein können, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um einen anderen Termin für die Besprechung zu vereinbaren, jedoch nicht später als Datum ……………………….., dh das Ablaufdatum von 10 Tagen nach Eingang der Mitteilung über die Vermittlungsabsicht. Bei Nichteinreichung bis zu diesem Zeitpunkt werden die Vollstreckungsmaßnahmen unmittelbar nach Erstellung des Protokolls fortgesetzt.

Berücksichtigend die Tatsache, dass der Gegenstand der Vermittlung, wie sich aus der Mitteilung ergibt, 3) wie folgt ist:

|_| – Klarstellung der Standlage der im Mahnungsschreiben aufgezählten Verbindlichkeiten. Gelegentlich der Besprechung werden Sie alle Dokumente und Informationen die Sie in diesem Sinne für relevant halten, mitbringen und vorlegen

|_| –  Analyse der wirtschaftlichen und finanziellen Standlage durch die Finanzbehörde zusammen mit Ihnen, um optimale Lösungen für die Tilgung der Verbindlichkeiten zu ermitteln, einschließlich der Möglichkeit, über die gesetzlich vorgesehenen Zahlungsmöglichkeiten zu verfügen

Neben den in der Benachrichtigung genannten Informationen können Sie gelegentlich der Besprechung auch andere Daten und Dokumente, die Sie als relevant für die Beurkundung der wirtschaftlichen und finanziellen Standlage erachten, mitbringen und vorlegen.

Leiter der Steuerbehörde

Name und Vorname ……………………………

Unterschrift ………………………………………..

L.S.

Im Rahmen der Besprechung werden wenigstens nachfolgende Tatsachen in Betracht gezogen:

  • Vereinbarung (Einigung) zwischen dem Schuldner und der Steuerbehörde über die im Mahnschreiben vorgesehenen steuerlichen Verpflichtungen,
  • Analyse der wirtschaftlichen und finanziellen Standlage auf der Grundlage der vom Schuldner vorgelegten Beurkundung sowie aller anderen bei der Steuerbehörde vorhandenen Dokumente oder Informationen;
  • Ermittlung der besten Lösungen zur Tilgung der Verbindlichkeiten, einschließlich der Möglichkeit, Zahlungserleichterungen unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen anzufordern.

 

Das Ergebnis der Vermittlung (Mediation) sowie die optimalen Lösungen der Tilgung der Verbindlichkeiten werden in einem Bericht über das Ergebnis der Mediation festgehalten, dessen Muster in der Gesetzvorschrift festgelegt ist.

            Das Protokoll ist in zwei Ausfertigungen abzufassen, von denen eine dem Schuldner ausgehändigt wird, und die andere der Steuerbehörde eingereicht wird.