Mini One Stop Shop (MOSS) – Steuer- und Rechnungslegungsvorschriften

Ab dem 01.01.2015 wurde die Mehrwertsteuerregelung für elektronische Dienstleistungen von Steuerpflichtigen, die für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, geändert, gem Art. 153 aus dem Steuergesetzbuch an natürliche / nicht steuerpflichtige Personen aus der Europäischen Union.

Wurden die Rechnungen bisher mit rumänischer Mehrwertsteuer mit einem Anteil von 24% ausgestellt, müssen die Rechnungen ab dem 01.01.2015 mit dem Mehrwertsteuersatz des Begünstigten bzw. aus dem Verbrauchsmitgliedstaat ausgestellt werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Operationen anzumelden:

Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke in jedem Land und Abgabe von Steuererklärungen dort. Registrierung bei der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung in M1SS (Mini One Stop Shop) und vierteljährliche Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen über diese Website. Die Zahlung der Mehrwertsteuer erfolgt auf einem speziellen Konto, von wo aus sie in die jeweiligen Länder überwiesen wird.

Da die erste Option schwer zu erreichen ist, bleibt die zweite die Registrierung im System Mini One Stop Shop (M1SS).

Das System ist eine Vereinfachungsmaßnahme, die nach der Änderung der Mehrwertsteuerregelung für den Lieferort ergriffen wurde und darin besteht, dass die Dienstleistung im Mitgliedstaat des Kunden und nicht im Lieferant des Lieferanten erfolgt, wodurch eine Registrierung in jedem Verbrauchsmitgliedstaat vermieden wird.

Für die Registrierung im M1SS-System ist ein Zertifikat mit digitaler Signatur erforderlich, das auch für die elektronische Einreichung anderer Steuererklärungen verwendet wird. Die Registrierung erfolgt auf der Website ANAF / www.anaf.ro.

Die Rechnungen werden mit dem Mehrwertsteuersatz aus dem Land des Begünstigten, einer natürlichen / nicht steuerpflichtigen Person, ausgestellt:

4111 Kunden = 707 Einnahmen aus dem Verkauf von Waren

4427 Umsatzsteuer

Umsatzsteuer wird durch Konto 447 kompensiert, weil die Steuer in den Mitgliedstaaten des Verbrauchs und nicht in Rumänien fällig ist:

4427 Umsatzsteuer = 447 Spezialfonds, Steuern und assimilierte Zahlungen

Durch Zahlung, Konto 447 wird Saldo:

447 Spezialfonds, Steuern und assimilierte Zahlungen = 5124 Bankkonten in Fremdwährung

Vierteljährlich, bis zum 20. des auf das Quartal folgenden Monats, wird die Erklärung 399 „Sonderumsatzsteuererklärung gemäß der Abgabenordnung, Art. 152.4 Abs. (7) und 152.5 Abs. (6)“ von der Adresse heruntergeladen zu: https://static.anaf.ro/static/10/Anaf/Declaratii_R/399.html.

Die Erklärung 399 wird auch dann eingereicht, wenn in diesem Quartal keine Transaktionen durchgeführt wurden und keine Beträge zu deklarieren sind.

Die Erklärung 399 wird in EURO ausgefüllt, kumuliert für jedes Verbrauchsland, unter Angabe des Verbrauchsmitgliedstaats, des Mehrwertsteuersatzes, der Steuerbemessungsgrundlage und der Höhe der Mehrwertsteuer. Nach fehlerfreier Validierung erfolgt die elektronische Einreichung auf der ANAF-Website. In der nach der Einzahlung eingegangenen Quittung ist eine eindeutige Referenznummer (Typ RO / RO-Steuerkennzeichen Qn.2015) angegeben, die im Zahlungsauftrag angegeben werden muss.

Die Zahlung erfolgt in EURO bis zum 20. des auf das Quartal folgenden Monats auf das ebenfalls in der Quittung angegebene Bankkonto.

In Bezug auf die Aufzeichnung solcher Transaktionen muss der Steuerpflichtige, der nicht im Verbrauchsmitgliedstaat ansässig ist, eine hinreichend detaillierte Aufstellung der Dienstleistungen erstellen, für die dieses spezielle System gilt, damit die zuständigen Steuerbehörden der Verbrauchsmitgliedstaaten feststellen können, ob die oben genannte Mehrwertsteuer korrekt ist. Diese Aufzeichnungen werden auf Ersuchen der zuständigen Steuerbehörde sowie der Verbrauchsmitgliedstaaten elektronisch zur Verfügung gestellt. Der nicht niedergelassene Steuerpflichtige wird diese Aufzeichnungen für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die Dienstleistungen erbracht wurden, aufbewahren.