Anpassungen betreffend die Wertminderung des Lagerbestands

Aus buchhalterischem Standpunkt werden Bestand-Vermögenswerte zum Buchwert bewertet, doch weniger werden die festgestellten Wertminderungen Anpassunge bewertet. Wertminderungsanpassungen werden auch für Lagerbestände ohne Bewegung festgestellt. Ist der Buchwert der Vorräte höher als der Vorratswert, so wird der Wert der Vorräte durch eine Wertminderungsanpassung auf den Nettoveräußerungswert reduziert.

Folglich wird eine Kommission (normalerweise anlässlich des Inventars) fortfahren, sie zu überprüfen und ihren Status zusammen mit dem Vorschlag, Anpassungen für die Abschreibung vorzunehmen, in einem Bericht festhalten, wobei das Unternehmen eine Anpassung für die Abschreibung nicht durch direkte Erschöpfung des Bestands registriert aber indem Sie ein Konto verwenden, um seinen Wert anzupassen

Aus steuerlicher Sicht fallen die Anpassungen in Bezug auf Aktien nicht in die Kategorie der steuerlich absetzbaren Rückstellungen, wie zu Art. 22 aus dem Steuergesetzbuch vorgesehen. Aufwendungen, die aufgrund der Bildung von Rückstellungen für Abschreibungen auf Vorräte erfasst werden, sind bei der Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns nicht abzugsfähig.

Die auf dem Konto 7814 ausgewiesenen Einkünfte aus der Aufhebung der Abschreibungsrückstellung sind bei der Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns nicht steuerpflichtige Einkünfte.