Staatliches Beihilfeschema e-MOVE RO: Förderung für Ladeinfrastruktur

Was ist das staatliche Beihilfeschema e-MOVE RO?

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Das rumänische Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat das e-MOVE-RO-Schema durch die Verordnung Nr. 755/2026 aktualisiert, die am 10. August 2026 im Amtsblatt Nr. 660 veröffentlicht wurde. Das Programm verfügt über ein Gesamtbudget von 262 Millionen Euro, das aus dem Modernisierungsfonds stammt, und soll die Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge und andere emissionsfreie Verkehrsmittel ausbauen.

Welche Investitionen können gefördert werden?

Das Schema umfasst sowohl öffentliche Infrastruktur als auch Infrastruktur für Unternehmensflotten. Förderfähig sind Investitionen in Ladeinfrastruktur für Straßenfahrzeuge, Schienenfahrzeuge mit null direkten Emissionen, Flugzeuge und Bodenabfertigungsgeräte sowie in Ausrüstung für maritime oder luftverkehrsbezogene Logistikknoten.

Die drei e-MOVE-RO-Submaßnahmen

Das Budget ist wie folgt aufgeteilt:

  • 66 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur für Flotten;
  • 92 Millionen Euro für private, mit Flotten verbundene Ladeinfrastruktur einschließlich Erzeugung erneuerbarer Energie und Speicherung;
  • 104 Millionen Euro für öffentliche oder gemischt zugängliche Infrastruktur mit integrierter Erzeugung erneuerbarer Energie und Speicherung.

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt und kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abdecken. Die kumulierte Förderung ist jedoch während der Laufzeit des Schemas auf 25 Millionen Euro je Unternehmen begrenzt.

Was sind die wichtigsten Fördervoraussetzungen?

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, KMU und Großunternehmen, einschließlich bestimmter autonomer staatlicher Unternehmen und staatlicher Gesellschaften. Ausgeschlossen sind unter anderem neu gegründete Unternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten, in Insolvenz oder im Konkurs.

Für öffentliche Ladeinfrastruktur gelten besondere technische Anforderungen, darunter ein Betrieb rund um die Uhr, diskriminierungsfreier Zugang und elektronische Zahlungsmöglichkeiten am Terminal. Die Projekte müssen außerdem das DNSH-Prinzip (Do No Significant Harm – keine erhebliche Beeinträchtigung) einhalten und durch eine Bedarfs- bzw. Chancenanalyse gestützt werden.

Zeitplan und wichtige Hinweise für Unternehmen

Das Schema gilt seit dem 10. August 2026; die Förderrunden sind bis zum 31. Dezember 2028 vorgesehen. Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten oder vor einer verbindlichen rechtlichen Verpflichtung gestellt werden, durch die die Investition unumkehrbar wird.

Für interessierte Unternehmen sind die Prüfung der Förderfähigkeit, die Strukturierung der Investition und die Überprüfung der Förderbedingungen vor Antragstellung entscheidend, um das Risiko einer Ablehnung wegen fehlender Förderfähigkeit zu reduzieren.