Der Regierungsbeschluss Nr. 569/2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 614 vom 28. Juli 2026, genehmigt das Verfahren zur Gewährung, Aussetzung, Änderung und Beendigung des Anspruchs auf Wohnleistungen und Übergangsleistungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen.
Die Maßnahmen richten sich an Personen mit einem schweren, erheblichen oder mittleren Grad der Behinderung und sollen den Übergang von der institutionellen Betreuung zum Leben in der Gemeinschaft unterstützen sowie eine Institutionalisierung verhindern.
Wer von diesen Maßnahmen profitieren kann
Die Übergangsleistung richtet sich an Personen, die öffentliche stationäre Einrichtungen verlassen und von Maßnahmen zur Deinstitutionalisierung und Integration in die Gemeinschaft profitieren. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Person Leistungen des unterstützten Wohnens in der Gemeinschaft für ein selbstständiges Leben erhält.
Die Wohnleistung richtet sich an Personen mit schwerer, erheblicher oder mittlerer Behinderung, die von einer Institutionalisierung bedroht sind. Zu dieser Kategorie können auch Personen gehören, die Leistungen des unterstützten Wohnens in der Gemeinschaft für ein selbstständiges Leben erhalten.
Gemäß dem Verfahren ist eine deinstitutionalisierte Person eine Person, die eine stationäre soziale Einrichtung für Erwachsene mit Behinderungen verlassen hat und zu einem selbstständigen Leben in der Gemeinschaft übergegangen ist.
Wie die Leistungen finanziert werden
Die Wohn- und Übergangsleistungen werden aus dem Staatshaushalt oder aus nicht rückzahlbaren externen Mitteln gemäß den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung finanziert. Die Verwaltung der Mittel obliegt den Generaldirektionen für soziale Unterstützung und Kinderschutz (DGASPC), die die Haushaltsgrenzen und die für europäisch finanzierte Projekte geltenden Förderfähigkeitsregeln einhalten müssen.
Bei Personen, die von einer Institutionalisierung bedroht sind, erfolgt die Identifizierung auf Grundlage einer Methodik zur Bewertung des individuellen Bedarfs für ein Leben in der Gemeinschaft. Diese Methodik soll durch einen Erlass des Präsidenten der Nationalen Behörde für den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen genehmigt werden.
Was der Regierungsbeschluss Nr. 569/2026 neu bringt
Das neue Verfahren schafft einen administrativen Rahmen für die Gewährung und Verwaltung der beiden Leistungsarten und unterstützt das Ziel der Deinstitutionalisierung und der Integration erwachsener Menschen mit Behinderungen in die Gemeinschaft. Die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen wird von den Verwaltungsverfahren und den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängen.
