In Diskussionen über den Brandschutz tauchen häufig zwei Begriffe auf, die Verwirrung stiften können: die Brandschutzgenehmigung (aviz) und die Brandschutzzulassung (autorizație).
Kurz gesagt: Die Genehmigung wird vor der Durchführung der Arbeiten eingeholt, während die Zulassung nach Abschluss der Arbeiten erteilt wird, bevor der Raum tatsächlich unter den Bedingungen genutzt wird, für die er eingerichtet wurde.
Was ist die Brandschutzgenehmigung
Die Brandschutzgenehmigung ist das Dokument, mit dem die ISU (Aufsichtsbehörde für Notsituationen) die in der Planungsphase vorgeschlagenen Lösungen analysiert.
In der Praxis muss das Projekt vor dem Bau, dem Umbau, der Neuaufteilung oder der Einrichtung eines Raums, der in die genehmigungspflichtige Kategorie fällt, unter dem Aspekt des Brandschutzes überprüft werden.
Die Genehmigung bestätigt, dass auf Projektebene angemessene Maßnahmen vorgesehen wurden für:
- Die Evakuierung von Personen;
- Die Begrenzung der Brandausbreitung;
- Den Zugang für die Einsatzkräfte;
- Die Brandmelde-, Alarm-, Lösch- oder Entrauchungsanlagen, wo diese erforderlich sind;
- Die Einhaltung der geltenden technischen Anforderungen.
Mit anderen Worten: Die Genehmigung bestätigt nicht, dass der Raum bereits sicher in Betrieb ist, sondern dass das vorgeschlagene Projekt den Brandschutzanforderungen entspricht.
Wann ist die Genehmigung erforderlich
Die Genehmigung ist in der Regel vor der Durchführung von Arbeiten für Bauten, Einrichtungen oder Nutzungsänderungen erforderlich, die unter die gesetzlich vorgesehenen Kategorien fallen.
Beispiele für Situationen, in denen eine Genehmigung erforderlich sein kann:
- Neubau;
- Erweiterung oder Änderung eines bestehenden Gebäudes;
- Neuaufteilung (Raumaufteilung);
- Nutzungsänderung;
- Einrichtung eines Gewerbe-, Gastronomie-, Tourismus-, Produktions-, Lagerraums oder einer anderen regulierten Tätigkeit;
- Änderungen, die den Fluchtweg, die Brandschutzanlagen oder das Brandschutzszenario betreffen.
Was ist die Brandschutzzulassung
Die Brandschutzzulassung ist das Dokument, mit dem die ISU bestätigt, dass die ausgeführten Arbeiten den genehmigten Lösungen und den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Diese wird nach Abschluss der Arbeiten auf der Grundlage technischer Dokumente, Überprüfungen und der Feststellung beantragt, dass der Raum in Bezug auf den Brandschutz konform ist.
Die Zulassung steht im Zusammenhang mit der tatsächlichen Nutzung des Bauwerks oder der Einrichtung.
Wenn sich die Genehmigung auf das bezieht, „was getan werden soll“, bezieht sich die Zulassung auf das, „was getan wurde und genutzt werden kann“.
Wann ist die Zulassung erforderlich
Die Zulassung ist vor der Inbetriebnahme oder Nutzung des Raums erforderlich, wenn das Gebäude oder die Einrichtung in die Kategorien fällt, für die das Gesetz dieses Dokument vorschreibt.
Sie kann erforderlich sein für:
- Neue Gebäude;
- Eingerichtete oder veränderte Räume;
- Räume mit geänderter Nutzung;
- Gewerbe-, Tourismus-, Gastronomie-, Produktions- oder Lagerräume, sofern sie unter die gesetzlichen Schwellenwerte fallen;
- Bauwerke, in denen Arbeiten durchgeführt wurden, die den Brandschutz beeinflussen.
Der einfache Unterschied zwischen Genehmigung und Zulassung
Der Unterschied lässt sich sehr leicht verstehen:
Die Genehmigung wird vor den Arbeiten eingeholt und betrifft das Projekt.
Die Zulassung wird nach den Arbeiten eingeholt und betrifft den fertiggestellten Raum.
Die Genehmigung besagt, dass die geplante Lösung aus Sicht des Brandschutzes akzeptabel ist.
Die Zulassung besagt, dass der fertiggestellte Raum genutzt werden kann, da er den Brandschutzanforderungen entspricht.
Warum die Genehmigung allein nicht ausreicht
Ein häufiger Fehler besteht darin, anzunehmen, dass der Raum ohne weitere Schritte genutzt werden kann, wenn eine ISU-Genehmigung vorliegt.
Die Genehmigung ersetzt nicht die Zulassung.
Sie ist nur eine Phase im Prozess. Nach der Ausführung der Arbeiten muss überprüft werden, ob das, was vor Ort realisiert wurde, dem Projekt und den Brandschutzanforderungen entspricht.
Wird der Raum nur auf der Grundlage der Genehmigung ohne die obligatorische Zulassung genutzt, kann der Wirtschaftsteilnehmer Sanktionen und behördlichen Maßnahmen ausgesetzt sein.
Warum eine ehemals erteilte Zulassung nicht ausreicht
Auch die Zulassung muss richtig betrachtet werden. Sie gilt für die zum Zeitpunkt der Zulassung bestehenden Bedingungen.
Wenn der Raum nachträglich verändert, neu aufgeteilt, überlastet, für eine andere Tätigkeit genutzt wird oder Brandschutzanlagen außer Betrieb genommen werden, kann sich die Situation ändern.
In solchen Fällen kann eine neue technische Analyse und gegebenenfalls die Wiederaufnahme des Genehmigungs-/Zulassungsverfahrens erforderlich sein.
Was vor der Anmietung oder Nutzung eines Raums überprüft werden sollte
Bevor ein Unternehmen einen Raum mietet oder nutzt, wird empfohlen, Folgendes zu überprüfen:
- Ob die gewünschte Tätigkeit mit der Nutzung des Raums übereinstimmt;
- Ob der Raum in die Kategorie derjenigen fällt, die eine Genehmigung oder Zulassung benötigen;
- Ob eine Brandschutzzulassung vorliegt;
- Ob die Zulassung die auszuübende Tätigkeit abdeckt;
- Ob keine Änderungen gegenüber dem zugelassenen Zustand vorgenommen wurden;
- Ob die Anlagen, Fluchtwege und Brandschutzausrüstungen funktionstüchtig und zugänglich sind.
Diese Überprüfung ist besonders wichtig für Gewerberäume, Restaurants, Büros mit Publikumsverkehr, Lagerhallen, Produktion, Hotels, Pensionen oder andere Aktivitäten, bei denen die Personenanzahl und die Risiken höher sein können.
Erklärung in einfachen Worten
Um einen einfachen Vergleich zu bemühen: Die Genehmigung ist die Zustimmung zum Projekt, und die Zulassung ist die Bestätigung, dass die ausgeführten Arbeiten die Nutzung des Raums erlauben.
Die Genehmigung beantwortet die Frage: „Ist das Projekt aus Brandschutzsicht richtig durchdacht?“
Die Zulassung beantwortet die Frage: „Kann der fertiggestellte Raum sicher genutzt werden?“
Die beiden Dokumente sind Teil desselben Prozesses, haben jedoch unterschiedliche Aufgaben und treten zu unterschiedlichen Zeiten auf.
