Neue Vorschriften im Straßenverkehr – operative und steuerliche Auswirkungen

Der aktuelle regulatorische Rahmen reorganisiert die Struktur des interregionalen Straßenverkehrs in Rumänien durch eine klare Verschiebung: von klassischer Verwaltungssteuerung hin zu digital integrierter Kontrolle von Verkehrsflüssen, Vermittlung und beruflicher Qualifikation. Die MTI-Verordnung Nr. 418/2026 operationalisiert die Bestimmungen der Regierungsverordnung Nr. 5/2026 mit direkten Auswirkungen auf Betreiber, Busbahnhöfe und Vermittler.

  1. Digitalisierung des Verkehrsnetzes – verpflichtende Plattform

Die Plattform „Nationales Straßennetz für Mobilität“ wird als verpflichtende Infrastruktur für das Kursmanagement eingeführt.

Unmittelbare Auswirkungen:

  • Fahrplan- und Routenänderungen erfolgen ausschließlich digital;
  • Beziehungen zu Busbahnhöfen werden elektronisch vertraglich geregelt;
  • Kündigungen unterliegen festen Fristen (5–60 Tage), mit automatischem Ausschluss bei Nichteinhaltung.

Die Plattform fungiert als vollständiges Rückverfolgbarkeitssystem der Transportkapazität.

  1. Erweiterung der beruflichen Kompetenz – Kategorie B/BE

Das System der beruflichen Zertifizierung wird auf entgeltliche Tätigkeiten mit Fahrzeugen der Kategorien B und BE ausgeweitet.

  • Einführung eines Berufsbildungszertifikats (CPP) für B/BE;
  • Übergangsfrist bis 01.01.2027 ohne Pflichtschulung;
  • danach Schulung als Zulassungsvoraussetzung.

Für C und CE bleiben CPI/CPC-Zertifikate gültig.

  1. Sonderregelung für Nicht-EU-Arbeitnehmer (Moldau / Serbien)

Ein flexibles Zugangssystem zum Arbeitsmarkt:

  • Zertifizierung ohne Arbeitserlaubnisverfahren;
  • Vollzeit-Arbeitsvertrag erforderlich;
  • Begrenzung auf 9 Monate pro Jahr;
  • strikte Kopplung an Vertrags- und Lizenzgültigkeit.
  1. Vermittlung – rechtliche Trennung und Lizenzpflicht

Die Vermittlung wird klar definiert:

  • Personenverkehr (Gelegenheitsverkehr + Ticketverkauf);
  • Gütertransport auf Vertragsbasis;
  • Durchführung über Dritte im Namen des Vermittlers.

Alle Tätigkeiten unterliegen der Pflichtlizenzierung.

  1. Transparenz- und Berichtspflichten

Betreiber müssen:

  • Fahrplanänderungen kommunizieren;
  • Informationen an Bord anzeigen;
  • monatlich Rabatte und Freifahrten an die Behörde melden.
  1. Governance der Busbahnhöfe – diskriminierungsfreier Zugang

Busbahnhöfe dürfen keine unterschiedlichen Bedingungen mehr anwenden:

  • keine willkürliche Preisgestaltung;
  • keine auferlegten Zusatzleistungen ohne Vertrag.
  1. Kontrollstruktur – ARR und ISCTR

Die Umsetzung erfolgt durch:

  • Rumänische Straßenverkehrsbehörde (ARR);
  • Staatliche Verkehrsinspektion (ISCTR).

Das System basiert auf kontinuierlicher digitaler Echtzeitüberwachung.