Neue Regeln für die Übertragung von Anteilen in einer GmbH – Regierungsnotverordnung 13/2026

Die Übertragung von Anteilen innerhalb von GmbHs (SRLs) ist jetzt streng geregelt, um die Umgehung von Steuerverpflichtungen durch fiktive Zessionen oder Mittelsmänner („Strohpersonen“) zu verhindern. Die Regierungsnotverordnung Nr. 13/2026 erweitert die Bedingungen der Geltung gegenüber ANAF, sodass jede Übertragung, unabhängig vom Beteiligungsprozentsatz oder dem Status des Gesellschafters, der steuerlichen Kontrolle unterliegt.

Phasen des Anteilsübertragungsprozesses

  1. Vorbereitende Phase – Geltung gegenüber ANAF

Damit die Übertragung gegenüber ANAF wirksam ist:

Benachrichtigung an ANAF:
Innerhalb von 15 Tagen nach der Übertragung müssen der Zedent, der Zessionar oder die Gesellschaft einreichen:

  • Die Abtretungsurkunde der Anteile;
  • Die aktualisierte Satzung mit den Daten der neuen Gesellschafter.

Garantien für Steuerschulden (nur für GmbHs mit offenen Verpflichtungen):

  • Einrichtung von Garantien, die die Beträge im Steuerbescheinigungsnachweis (CAF) abdecken;
  • Genehmigung der Garantien durch ANAF einholen.

Akzeptierte Formen von Garantien: separates Konto bei der Staatskasse, Garantiebrief, Versicherungspolice, Hypothek oder Pfand.

Rückerstattung: Wenn die Schulden innerhalb von 60 Tagen nach Eintragung bei ONRC beglichen werden, werden die Garantien zurückgegeben; andernfalls kann ANAF diese vollstrecken.
GmbHs ohne Steuerschulden müssen lediglich ANAF benachrichtigen.

  1. Eintragung beim ONRC

Nach der vorbereitenden Phase muss die beim ONRC eingereichte Unterlage Folgendes enthalten:

  • Nachweis der Benachrichtigung an ANAF und gegebenenfalls Genehmigung der Garantien;
  • Antragsformular für die Eintragung;
  • Aktualisierte Satzung;
  • Beschluss des Alleingesellschafters / der Gesellschafterversammlung (GMS);
  • Abtretungsvertrag (falls nicht Teil des GMS-Beschlusses);
  • Kopien der Identitätsdokumente der Gesellschafter;
  • Gesetzlich vorgeschriebene Erklärungen (z. B. wirtschaftlich Berechtigter, Steuerbescheinigung für ausländische Gesellschafter);
  • Nachweis der Zahlung für die Veröffentlichung des GMS-Beschlusses im Amtsblatt.

Hinweis: ONRC kann je nach Einzelfall zusätzliche Unterlagen anfordern.

Wirkungen

  • Nach Genehmigung des Antrags werden die Anteilsübertragung und die aktualisierte Satzung im Handelsregister eingetragen.
  • Die Übertragung wird gegenüber ANAF und Dritten wirksam.