Information zur Änderung des gesetzlichen Mindestlohns

Wir informieren Sie darüber, dass im Amtsblatt Nr. 196 vom 13.03.2026 der Beschluss Nr. 146 vom 11.03.2026 veröffentlicht wurde, durch den festgelegt wird, dass ab dem 1. Juli 2026 der garantierte monatliche Mindestbruttogrundlohn im Land 4.325 Lei betragen wird, ohne Zuschläge oder andere Zusatzleistungen einzubeziehen. Dieser wird für eine normale Arbeitszeit von 166,667 Stunden/Monat berechnet, was einem Stundensatz von 25,949 Lei/Stunde entspricht.

Gleichzeitig erinnern wir Sie daran, dass Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als zwei Jahren im Unternehmen nicht mehr mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden dürfen.