Änderungen und Ergänzungen des Steuergesetzbuchs

Amtliche Veröffentlichung:
Im Amtsblatt von Rumänien, Teil I, Nr. 978 vom 23. Oktober 2025, wurde das Gesetz Nr. 166/2025 veröffentlicht, das die Dringlichkeitsverordnung der Regierung (Eilverordnung) Nr. 21/2025 zur Änderung und Ergänzung des Titels X des Gesetzes Nr. 227/2015 über das Steuergesetzbuch sowie zur Änderung und Ergänzung bestimmter Rechtsvorschriften genehmigt.

Gesetzesinhalt:
Das Gesetz Nr. 166/2025 genehmigt die Eilverordnung Nr. 21/2025, die zuvor im Amtsblatt, Teil I, Nr. 300 vom 4. April 2025 veröffentlicht wurde, und enthält folgende Änderung:

🔸 Änderung von Artikel VIII

Artikel VIII wird wie folgt neu gefasst:

Abweichend von den Bestimmungen des Artikels VII Abs. (1) und (5) der Eilverordnung Nr. 156/2024 über bestimmte steuer- und haushaltspolitische Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Ausgaben zur Aufstellung des konsolidierten Gesamthaushalts für das Jahr 2025, zur Änderung und Ergänzung bestimmter Rechtsvorschriften sowie zur Verschiebung bestimmter Fristen, in der jeweils geltenden Fassung,
dürfen im Jahr 2025 öffentliche Behörden Wettbewerbe oder Prüfungen zur Besetzung freier Stellen organisieren, die sich auf Kindertagesstätten beziehen, die im Rahmen des Regierungsprogramms „Sfânta Ana“ errichtet werden, das über den Nationalen Aufbau- und Resilienzplan (NRRP) finanziert wird – Komponente 15 – Bildung, Investition 1: Bau, Ausstattung und Inbetriebnahme von 110 Kindertagesstätten – sowie im Rahmen des Nationalen Programms für den Bau von Einrichtungen von öffentlichem oder sozialem Interesse.

🔸 Verfahren zur Betriebsaufnahme

Sobald ein physischer Ausführungsstand von mindestens 75 % des Investitionsvorhabens erreicht ist, benachrichtigt das Ministerium für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung das Ministerium für Bildung und Forschung, um die erforderlichen Schritte zur Inbetriebnahme der Kindertagesstätte einzuleiten.

🔸 Genehmigung der Stellenausschreibungen

Die Regierung genehmigt per Memorandum, auf Vorschlag des Ministeriums für Bildung und Forschung und mit Zustimmung des Finanzministeriums, die Ausschreibung der freien Stellen, unter Einhaltung der im Haushalt genehmigten Personalausgaben.