Deutsche Übersetzung: Wichtige Aspekte der Einheitlichen Steuererklärung 2025

Die Einheitliche Steuererklärung (Formular 212) wird durch den ANAF-Beschluss Nr. 7015/2024 geregelt, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 1327 bis vom 31. Dezember 2024. Dieser Beschluss genehmigt das Modell, den Inhalt, die Einreichungs- und Verwaltungsmodalitäten der „Einheitlichen Steuererklärung über die Einkommensteuer und die von natürlichen Personen geschuldeten Sozialabgaben“.

Gemäß den geltenden Bestimmungen müssen natürliche Personen, die im Jahr 2024 Einkünfte oder Verluste in Rumänien und/oder im Ausland erzielt haben und die Einkommensteuer sowie Sozialbeiträge schulden, das Formular 212 ausfüllen und einreichen. Auch Personen, die sich 2025 freiwillig zur Zahlung der Krankenversicherung (CASS) verpflichten, sind zur Abgabe verpflichtet.

Abgabefristen:

  • Bis zum 26. Mai 2025 – für Einkünfte aus dem Jahr 2024;
  • Jederzeit im Jahr 2025 – für Personen, die sich für die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge entscheiden.

Einkommenskategorien

Das Formular umfasst viele Einkunftsarten, darunter:
selbstständige Tätigkeiten, Rechte an geistigem Eigentum, Vermietung, Investitionen, landwirtschaftliche Tätigkeiten, Forstwirtschaft, Fischerei sowie Auslands- und Nichtansässigeneinkünfte.

Auch schwerbehinderte oder stark behinderte Personen müssen ihre Einkünfte deklarieren, selbst wenn sie von der Steuer befreit sind.

Korrektur der Erklärung

Die Erklärung kann durch Abgabe einer berichtigenden Erklärung korrigiert werden. Es ist dasselbe Formular zu verwenden und die entsprechenden Korrekturkästchen anzukreuzen. Alle betroffenen Felder müssen ausgefüllt werden, auch wenn sie sich nicht geändert haben.

Einreichungsmöglichkeiten:

  • Elektronisch: über den Virtuellen Privaten Raum (SPV) oder e-guvernare.ro mit qualifizierter elektronischer Signatur;
  • In Papierform: direkt bei der Steuerbehörde oder per Post mit Empfangsbestätigung.

Die Ausfüllhilfe steht kostenlos auf www.anaf.ro oder in den ANAF-Filialen zur Verfügung.