S.C. X S.R.L. hat als Gegenstand der Tätigkeit „Entwicklung, Immobilienförderung“, Code CAEN 4110.
Geprüfter Zeitraum: 01.07.2022 – 31.12.2022 Einkommensteuer.
Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:
Das geprüfte Unternehmen war für den Zeitraum 01.01.2022 – 30.06.2022 Einkommensteuerzahler für Kleinstunternehmen und wird ab Juli 2022 aufgrund einer Grundstückstransaktion zum Gewinnsteuerzahler.
Die Steuerprüfungsstellen stellten fest, dass das geprüfte Unternehmen am Ende des dritten Quartals 2022 einen Steuerverlust in Höhe von insgesamt x Lei realisiert und Körperschaftssteuer in Höhe von x Lei gezahlt hat, ohne die Körperschaftssteuer für das dritte Quartal 2022 zu erklären und zu schulden.
Für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 erstellte und reichte S.C. X S.R.L. die Erklärung 101 „Einkommensteuererklärung“ ein, in der sie einen steuerlichen Verlust in Höhe von insgesamt x Lei verzeichnete und in Zeile 49 „Mit Formblatt 100 erklärte Einkommensteuer“ den Betrag von x Lei eintrug und damit ungerechtfertigterweise eine Forderung gegenüber dem Staatshaushalt in gleicher Höhe verbuchte.
S.C. X S.R.L. hatte den Betrag von x Lei zuvor nicht auf dem Formblatt D 100 deklariert, und in Ermangelung einer solchen Erklärung erschien die geleistete Zahlung in den Aufzeichnungen des Zahlers als nicht ausgeschüttete Zahlung, so dass das Unternehmen nach Einreichung der Jahreserklärung zu erstattende Beträge in Höhe von x Lei als Einkommensteuer verbuchte.
Darüber hinaus stellte die Steueraufsichtsbehörde bei der Analyse der eingereichten Unterlagen fest, dass der Betrag von x Lei, der „Einkommenssteuer und vorgeschriebene Mehrwertsteuer, Provisionen und Gebühren, die ohne Begründung gewährt wurden, als nicht abzugsfähige Ausgaben, die nicht zum Zweck der Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit angefallen sind“, zu betrachten ist.
In Anbetracht der oben genannten Aspekte wurde als Ergebnis der bei der Firma X S.R.L. durchgeführten Steuerprüfung der steuerliche Verlust im Berichtsjahr 2022 um den Betrag von x Lei verringert, wodurch der von der Firma erklärte steuerliche Verlust von x Lei zu einem steuerlichen Verlust in Höhe von insgesamt x Lei wurde.
Gleichzeitig wurde der Betrag von MDL x, den das Unternehmen als Forderung gegenüber dem Staatshaushalt verbucht hatte, durch eine zusätzliche Belastung der Quelle der Körperschaftssteuer in gleicher Höhe aufgehoben.
Quelle: ANAF