Feststellungen der Steuerprüfung bei einem Unternehmen, dessen Tätigkeit die „Herstellung von Papier und Pappe“ ist

S.C. X S.A. ist in der „Herstellung von Papier und Pappe“ tätig, CAEN-Code 1712.

Erfasster Zeitraum: 01.01.2016 – 31.12.2021.

Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:

a) Die Steuerbemessungsgrundlage für den geprüften Zeitraum wurde um den Betrag von x Lei erhöht, der steuerlich nicht abzugsfähige Ausgaben darstellt, die von S.C. X S.A. als Ausgaben für Dienstleistungen von Unternehmen X im Mitgliedstaat X verbucht wurden, bestehend aus „Management-/Kontrollanalyse, Humanressourcen und Organisation, Finanz- und Treasury-Unterstützung, Informationstechnologie, Unterstützung bei der Sicherheit am Arbeitsplatz, Lieferkette, Qualität, Marketing und Verkauf, technische Unterstützung und Koordination, operative Unterstützung und Koordination, Innovation, Unternehmenskontrolle, Beschaffungskommunikation“.

Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass das geprüfte Unternehmen die zugewiesenen Ausgaben nicht belegte, d.h. es wurden keine Unterlagen vorgelegt, um die Höhe der von Unternehmen X im Mitgliedstaat X ausgestellten Rechnungen, d.h. die Ausgaben für die oben genannten Abteilungen, zu belegen.

So stellten die Steuerprüfungsbehörden fest, dass S.C. X S.A. mit dem Unternehmen X aus dem Mitgliedstaat X einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen hatte, bei dem der Wert der Dienstleistungen auf der Grundlage der Kosten des Lieferanten und einer bestimmten Gewinnspanne bestimmt wird, und die bloße Erwähnung des Begriffs „Abonnement“ im Titel des Vertrags kann die Merkmale der Transaktionen zwischen den beiden Parteien nicht ändern;

b) Die Steuerbemessungsgrundlage für den geprüften Zeitraum wurde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen um den Betrag von x Lei erhöht, der die Anpassung der Ausgaben an den Marktpreis im Zusammenhang mit dem Erwerb von Waren und Dienstleistungen durch verbundene Personen darstellt;

c) Gleichzeitig wurde die Steuerbemessungsgrundlage um den Betrag von MDL x erhöht, der die Anpassung der Einnahmen an den Marktpreis im Zusammenhang mit den Verkäufen der von dem geprüften Unternehmen hergestellten Produkte an verbundene Personen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen darstellt.

Bei der Überprüfung wurde außerdem festgestellt, dass S.C. X S.A. keine Unterlagen vorgelegt hat, die belegen, dass die in Rechnung gestellten Ausgaben in Höhe von x Lei für steuerpflichtige Umsätze verwendet wurden, wobei der Vorsteuerabzug für diese Umsätze in Höhe von x Lei erfolgte.

Quelle: ANAF