Feststellungen der Steuerprüfung bei einem Unternehmen mit dem Tätigkeitsbereich „Prüf- und Analysetätigkeiten und technische Analysen“

S.C. X S.R.L., deren Tätigkeitsgegenstand „Technische Prüf- und Analysetätigkeiten“ ist, CAEN-Code 7120.

        Geprüfter Zeitraum:

          01.04.2021 – 31.03.2023 Körperschaftssteuer;

        – 01.05.2021 – 31.05.2023 Mehrwertsteuer;

        – 01.04.2021-31.05.2023 Steuer auf an Privatpersonen ausgeschüttete Dividendenerträge.

        Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:

a) In Bezug auf die Körperschaftssteuer:

    – Für das Steuerjahr 2022 wurde festgestellt, dass die Körperschaftssteuer falsch berechnet wurde, indem abzugsfähige Ausgaben, die um einen Betrag von x Lei erhöht wurden, sowie eine Steuerbefreiung in Höhe von x Lei fälschlicherweise eingetragen wurden. Im Rahmen des Erklärungscodes 101 wurde der gesamte Betrag des Kontos 2131 (technologische Ausrüstung, Maschinen, Werkzeuge) in Höhe von x Lei aus der Bilanz für den Monat Dezember 2022 entnommen. Tatsächlich hat das geprüfte Unternehmen während des Steuerjahres 2022 Werkzeuge und Maschinen, die unter die Gruppe 2131 fallen, im Gesamtbetrag von x Lei gekauft (Stromquelle für Geräte ohne Batterien, Trockenbad mit Standardanzeige usw.).

       – Für das Steuerjahr 2023, 1. Quartal, wurde festgestellt, dass die fällige Körperschaftssteuer falsch berechnet und erklärt wurde, mit einer Differenz in Höhe von x Lei.

b) In Bezug auf die Mehrwertsteuer:

        Als Mangel wurde festgestellt, dass die Buchhaltung zwar korrekt geführt wurde, dass aber in einigen Fällen bei der Datenerfassung Differenzen zwischen der Buchhaltung und den in den MwSt.-Abrechnungen bzw. in der MwSt.-Erklärung (Code 394) angegebenen Daten festgestellt wurden, und zwar wie folgt:

        – Im März 2022 verbuchte das geprüfte Unternehmen in der Buchführung abzugsfähige MwSt. in Höhe von x Lei und erklärte in der MwSt.-Erklärung für März 2022 abzugsfähige MwSt. in Höhe von x Lei, woraus sich eine Differenz von x Lei ergab, d. h. abgezogene MwSt., ohne dass eine Rechnung oder ein anderes Dokument über deren Herkunft vorlag;

      – im März 2023 wies das geprüfte Unternehmen in seiner Buchhaltung eine abzugsfähige MwSt. in Höhe von x Lei aus und erklärte in der MwSt.-Erklärung für März 2023 eine abzugsfähige MwSt. in Höhe von x Lei, wobei sich eine Differenz von x Lei ergab, die zu Unrecht abgezogene MwSt. darstellt;

       – im April 2023 verbuchte das geprüfte Unternehmen in seinen Büchern eine abzugsfähige MwSt. in Höhe von x Lei und erklärte in der MwSt.-Erklärung für April 2022 eine abzugsfähige MwSt. in Höhe von x Lei, wobei die Differenz von x Lei nicht durch eine Rechnung oder ein anderes Dokument über die Quelle belegt ist;

           – Im Mai 2023 verbuchte das geprüfte Unternehmen in seiner Buchhaltung die Pro-forma-Rechnung Nr. — vom 31.05.2023 im Gesamtbetrag von x Lei (davon Mehrwertsteuer in Höhe von x Tei), ausgestellt von S.C. S S.R.L., die „Palettenhubwagen für Gewichtshebesystem“ darstellte, eine Transaktion, die nicht abgeschlossen war und das Unternehmen konnte kein anderes Dokument vorlegen, das das Recht auf Vorsteuerabzug belegt.

c) Betreffend die Besteuerung von an Privatpersonen ausgeschütteten Dividenden:

        Als Mangel wurde festgestellt, dass das geprüfte Unternehmen für die Steuerjahre 2022 und 2023 den Betrag der fälligen Dividendensteuer wie folgt falsch ermittelt hatte:

– Im April 2022 zahlte das Unternehmen Dividenden an die Aktionäre in Höhe von x Lei, wofür es Dividendeneinkünfte in Höhe von x Lei versteuerte;

       – im November 2022 schüttete das Unternehmen Dividenden in Höhe von x Lei aus, für die es Dividendeneinkünfte in Höhe von x Lei versteuerte;

       – im März-Mai 2023 schüttete das Unternehmen Dividenden in Höhe von x Lei an die Aktionäre aus, für die es keine Dividendenertragssteuer anmeldete.

        Als Ergebnis der Steuerprüfung wurde ein Gesamtbetrag von x Lei zusätzlich zum Staatshaushalt veranlagt, und zwar wie folgt:

        – x Lei Einkommensteuer;

        – x Lei Mehrwertsteuer;

        – x Lei Steuer auf an Privatpersonen ausgeschüttete Dividendenerträge.

 

Quelle: ANAF