Neue Meldevorschriften an das Nationale Amt für die Prävention und Bekämpfung der Geldwäsche (ONPCSB)

Mit der im Amtsblatt Nr. 764/24.08.2023 veröffentlichten ONPCSB-Verordnung Nr. 215/2023 zur Genehmigung der Verordnung über die Eintragung der meldenden Stelle in die Register des Nationalen Amtes zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche wird die Verordnung über die Eintragung der meldenden Stelle in die Register des ONPCSB genehmigt.

Der vorliegende Erlass hebt den Erlass des Präsidenten des Nationalen Amtes zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche Nr. 47/2021 zur Genehmigung der Verordnung über die Eintragung der meldenden Stelle in die Register des Nationalen Amtes zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 270 vom 18. März 2021, auf.

Die Verordnung 215/2023 legt das Verfahren für die Eintragung von Meldepflichtigen in die Register des Nationalen Amtes für die Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche fest.

Gemäß der neuen Verordnung müssen sich alle Meldepflichtigen im ONPCSB-Meldeportal registrieren und ihre Meldungen online über die Website https://raportari.onpcsb.ro/ einreichen.