Verfahren zur gewährung von steuererleichterungen im bauwesen– änderungen

Im Amtsblatt (Teil I) Nr. 607 vom 3. Juli 2023 wurde die Verordnung des Finanzministeriums (MF) Nr. 2044 zur Änderung und Ergänzung des Anhangs der MF-Verordnung Nr. 1528/2022 über die Einführung des Verfahrens zur Gewährung von Steuererleichterungen im Bereich des Bauwesens veröffentlicht.

Wir erinnern daran, dass gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Steuergesetzgebung  natürliche Personen, die für die in Rumänien ausgeübte Tätigkeit auf der Grundlage eines individuellen Arbeitsvertrags bis einschließlich 31. Dezember 2028 im Bausektor Einkünfte aus Gehältern und den zu Artikel 76, Absatz (1) – (3) vorgesehenen Gehältern gleichgestellten Einkünften erzielen, von Steuererleichterungen profitieren, wenn die zu Artikel 60, Absatz 5 der Steuergesetzgebung  vorgesehenen Bedingungen kumulativ erfüllt sind.

Bitte beachten Sie, dass das Schriftsstück  im Rahmen der legislativen Änderungen und Ergänzungen der Steuergesetzgebung  durch die Regierungsverordnung Nr. 16/2022 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Steuergesetzgebung , der Aufhebung einiger normativer Rechtsakte und anderer finanzieller und steuerlicher Maßnahmen, die mit Änderungen und Ergänzungen durch das Gesetz Nr. 370/2022 genehmigt wurden, gefördert wurde, die vor allem Folgendes betreffen:

  • Gewährung von Steuererleichterungen nur für natürliche Personen, die Einkünfte aus Gehältern und gleichgestellten Gehältern beziehen, die auf der Grundlage von Einzelarbeitsverträgen mit Arbeitgebern erzielt werden, die unter die zu Artikel 60, Punkt 5 der Steuergesetzgebung  vorgesehenen Bedingungen fallen, eine Bestimmung, die ab den Einkünften im Januar 2023 gilt;
  • Änderung der Obergrenze des monatlichen Bruttoeinkommens aus Gehältern und gleichgestellten Gehältern, bis zu der die Steuererleichterungen im Bausektor gewährt werden, nämlich von 30.000 Lei monatlich auf 10.000 Lei monatlich, einschließlich. Für den Teil des monatlichen Bruttoeinkommens, der 10.000 Lei übersteigt, gelten die Steuererleichterungen nicht;
  • Überarbeitung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Bausektor in Bezug auf die Bedingung für die Berechnung des Umsatzes in dem Sinne, dass bei der Berichterstattung nur Informationen/Daten aus dem laufenden Jahr berücksichtigt werden;
  • Änderung der Art und Weise, wie der Anteil des tatsächlich aus der Bautätigkeit erzielten Umsatzes am Gesamtumsatz ermittelt wird, indem bei beiden Indikatoren auf die im rumänischen Hoheitsgebiet ausgeübte Tätigkeit Bezug genommen wird.

Darüber hinaus wurden die im OUG Nr. 168/2022 vorgesehenen Maßnahmen zu einigen steuerlich-budgetären Maßnahmen, zur Verlängerung einiger Zeitfristen sowie zur Änderung und Vervollständigung einiger normativer Akte berücksichtigt, wonach:

  • ab dem 1. Januar 2023 wird für den Bausektor das garantierte Mindestbrutto-Grundgehalt pro Land in Geld, ohne Zulagen, Prämien und andere Vergütungen, auf einen Betrag von 4.000 Lei pro Monat festgelegt, für eine normale Arbeitszeit von 165.333 Stunden pro Monat, was einem Durchschnitt von 24.194 Lei/Stunde entspricht;
  • das monatliche Bruttoeinkommen aus Gehältern und dem Gehalt gleichgestellten Bezügen von Personen, für die die Befreiung gilt, wird mit einem Bruttolohn für 8 Stunden Arbeit/Tag von mindestens 4.000 Lei pro Monat berechnet.

Gleichzeitig werden die Fälle geklärt, in denen das Bruttogehalt zwar mindestens dem in Geld garantierten Mindestbrutto-Grundgehalt des Landes ohne Zulagen, Prämien und andere Vergütungen von mindestens 4.000 Lei pro Monat entspricht, der Arbeitnehmer aber weniger als 4.000 Lei pro Monat an Lohn- und Gehaltseinkünften erzielt.

Zum Beispiel in Fällen, in denen die Tätigkeit nur für einen Bruchteil des Monats ausgeübt wird: der individuelle Arbeitsvertrag beginnt/endet während des Monats, der Arbeitnehmer hat unbezahlten Urlaub genommen usw. In Fällen, in denen das monatliche Bruttoeinkommen aus Löhnen und Gehältern, die auf der Grundlage eines individuellen Arbeitsvertrags erzielt werden, weniger als 4. 000 Lei/Monat beträgt, werden Steuervergünstigungen nur dann gewährt, wenn sie auf der Grundlage eines Bruttolohns berechnet werden, der mindestens dem in Geld garantierten Bruttomindestlohn des Landes entspricht, ohne Zulagen, Prämien und andere Vergünstigungen, und zwar in Höhe von mindestens 4.000 Lei pro Monat bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 165.333 Stunden pro Monat.