Am 31.08.2022 wurde im Amtsblatt die Regierungsverordnung (OG) 37/2022 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 95/2006 über die Gesundheitsreform und des Gesetzes Nr. 227/2015, betreffs der Steuergesetzgebung, veröffentlicht. Außerdem wurde die Einführung weiterer Maßnahmen im Gesundheitsbereich veröffentlicht.
Demnach werden Personen, die ab dem 18. September 2022 hämatopoetische Stammzellen, d. h. aus Knochenmark oder Blut gewonnene Zellen, spenden, für zehn Jahre nach der Spende, von der Zahlung des Sozialversicherungsbeitrags (CASS) befreit.