- Berechnung der Steuer/Gebühren für Wohngebäude
Bei Wohngebäuden und zugehörigen Nebengebäuden wird die Gebäudesteuer/-abgabe durch Anwendung eines Satzes von mindestens 0,1 % auf den Wert des Gebäudes berechnet. Der Satz der Gebäudesteuer/-abgabe wird durch Beschluss des Gemeinderats festgelegt. Auf der Ebene der Stadt Bukarest ist hierfür der Generalrat der Stadt Bukarest zuständig. Der Wert des Gebäudes, ausgedrückt in RON, wird durch Hinzurechnung des Wertes des Gebäudes, gegebenenfalls der Nebengebäude und des Wertes der von diesen Gebäuden bedeckten Grundstücksflächen ermittelt, die in den Marktstudien über die Richtwerte von Immobilien in Rumänien enthalten sind, die von der Nationalen Union der öffentlichen Notare in Rumänien verwaltet werden.
Für den Fall, dass die Richtwerte der Immobilien in Rumänien, die sich aus den von der Nationalen Union der Notare Rumäniens durchgeführten Marktuntersuchungen ergeben, niedriger sind als die gemäß den Bestimmungen dieses Artikels ermittelten Steuerwerte, die am 31. Dezember 2022 gelten, wird die Gebäudesteuer durch Anwendung eines Satzes von mindestens 0,1 % auf den gemäß den Bestimmungen dieses Artikels ermittelten Steuerwert, der am 31. Dezember 2022 gilt, berechnet. Die Höhe der Gebäudesteuer wird durch Beschluss des Gemeinderats festgelegt. Auf der Ebene der Stadt Bukarest liegt diese Befugnis beim Generalrat der Stadt Bukarest.
- Berechnung der Steuer/Abgabe auf Nichtwohngebäude
Bei Nichtwohngebäuden und zugehörigen Nebengebäuden wird die Gebäudesteuer/-abgabe durch Anwendung eines Satzes von mindestens 0,5 % auf den Gebäudewert berechnet. Der Satz der Gebäudesteuer/-abgabe wird durch Beschluss des Gemeinderats festgelegt. Auf der Ebene der Stadt Bukarest ist hierfür der Generalrat der Stadt Bukarest zuständig.
Bei Gebäuden, die für landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden, wird die Gebäudesteuer durch Anwendung eines Satzes von 0,4 % auf den Wert des Gebäudes berechnet.
Der Wert des Gebäudes, ausgedrückt in RON, wird durch Addition des Wertes des Gebäudes, gegebenenfalls der Nebengebäude und des Wertes der von diesen Gebäuden bedeckten Grundstücksflächen ermittelt, wie sie in den Marktstudien über die Richtwerte von Immobilien in Rumänien enthalten sind, die von der Nationalen Union der öffentlichen Notare Rumäniens verwaltet werden.
Wenn der Wert in den von der Nationalen Notarvereinigung Rumäniens durchgeführten Markterhebungen niedriger ist als der letzte in der Datenbank des örtlichen Finanzamtes am 31. Dezember 2022 eingetragene Wert, wird die Gebäudesteuer durch Anwendung eines Satzes von mindestens 0,5 % auf den letzten in der Datenbank des örtlichen Finanzamtes am 31. Dezember 2022 eingetragenen Wert berechnet. Der Satz der Gebäudesteuer/-abgabe wird durch Beschluss des Gemeinderats festgelegt. Auf der Ebene der Stadt Bukarest ist hierfür der Generalrat der Stadt Bukarest zuständig.
- Berechnung der Steuer/Abgabe auf Gebäude mit Wohn- und Nichtwohngebäuden
Bei Gebäuden, die sowohl Wohn- als auch Nichtwohnräume umfassen, wird die Gebäudesteuer/-abgabe nach der Nutzung der Flächen mit einem Anteil von mehr als 50 % bestimmt und durch Anwendung des der Hauptnutzung entsprechenden Anteils auf den Wert des gesamten Gebäudes berechnet.
Bei diesen Gebäuden sind die Steuerpflichtigen verpflichtet, dem örtlichen Finanzamt die für Nichtwohnzwecke genutzte Fläche zu melden, um die endgültige Bestimmung des Gebäudes zu bestimmen, und zwar unter Beifügung von Belegen, mit Ausnahme derjenigen, die im Steuerregister der territorialen Verwaltungseinheit eingetragen sind. Die Meldung an die örtliche Steuerbehörde hat innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Änderung von Nichtwohnflächen zu erfolgen.
Wenn der Steuerzahler dem Finanzamt die Nichtwohngebäudefläche nicht angibt, wird die Gebäudesteuer durch Anwendung des Nichtwohngebäudetarifs auf den Wert des gesamten Gebäudes in den Aufzeichnungen des örtlichen Finanzamts berechnet.
Quelle: https://ceccar.ro/ro/