Der alarmierende Anstieg der Arbeitsunfälle in Rumänien hat die Aufmerksamkeit des Büros des Volksanwalts auf sich gezogen, das eine Reihe von legislativen und administrativen Änderungen vorschlägt, die den Schutz der Arbeitnehmer stärken sollen. Der kürzlich veröffentlichte Sonderbericht zeigt schwerwiegende Schwachstellen im derzeitigen System für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf und fordert dringende Maßnahmen.
Diese Vorschläge sind für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Branche, von Bedeutung, da sie sich direkt auf ihre gesetzlichen Pflichten auswirken. Wenn sie angenommen werden, werden sich die Änderungen auf die Art und Weise auswirken, in der die Prävention, die Untersuchung und die Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durchgeführt werden.
Was der Volksanwalt vorschlägt
Der Bericht schlägt vor, die Gesetzgebung in mindestens drei Hauptbereichen zu aktualisieren:
- Vereinfachung des Zugangs zu Leistungen für Opfer
Verbesserungen des gesetzlichen Rahmens der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer sind erforderlich. Ziel ist es, den Zugang zu Leistungen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durch klarere und schnellere Verwaltungsverfahren zu erleichtern.
- Effizienter Dokumentenumlauf
Das derzeitige bürokratische System erschwert sowohl die Meldung von Unfällen als auch die Zahlung von Entschädigungen. Der Bürgerbeauftragte fordert die Digitalisierung und Standardisierung des Dokumentenkreislaufs, der für die Anerkennung von Unfällen und die Gewährung von Rechten notwendig ist.
- Stärkung der institutionellen Kapazität des CNPP und der ITM
Es wird vorgeschlagen, die territorialen Strukturen des Nationalen Amtes für öffentliche Renten und der territorialen Arbeitsaufsichtsbehörden zu stärken, indem angemessene personelle und logistische Ressourcen bereitgestellt werden.
Gleichzeitig wird auf den schwierigen Zugang der Versicherer zu den Arbeitsplätzen und die mangelnde Bereitschaft einiger Arbeitgeber zur Zusammenarbeit bei der Präventionsarbeit aufmerksam gemacht. Vorgeschlagen wird eine strengere Regelung der Verpflichtung der Arbeitgeber, den Zugang zu spezialisiertem Präventionspersonal zu ermöglichen.
Warum es für Arbeitgeber wichtig ist
Der Volksanwalt bekräftigt auf der Grundlage eines Urteils des Verfassungsgerichts, dass die volle Verantwortung für die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen beim Arbeitgeber liegt. Nicht die Arbeitnehmer sind für das Fehlen von Maßnahmen verantwortlich, sondern die Arbeitgeber, die es versäumen, sie umzusetzen.
Dieser Ansatz steht im Einklang mit der Richtlinie 89/391/ Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und den europäischen Grundsätzen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Im Falle eines Unfalls werden die Behörden also zunächst prüfen, ob der Arbeitgeber seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen ist, bevor sie andere Ursachen in Betracht ziehen.
Wie geht es weiter
Obwohl der Bericht des Volksanwalts keine Gesetzgebungsbefugnis hat, wurde er an das Parlament und die Regierung weitergeleitet und kann die Grundlage für zukünftige Änderungen des SSM-Gesetzes (Nr. 319/2006) und des Gesetzes 346/2002 über die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bilden.
Die Arbeitgeber müssen sich auf Folgendes einstellen:
- Klarere Anforderungen an die Untersuchung von Arbeitsunfällen;
- strengere Melde- und Lösungsfristen;
- strengere Kontrollen durch die Behörden;
- stärkere Verpflichtungen zur Zusammenarbeit mit Präventionsexperten.
Schlussfolgerung
Der Ombudsmann schlägt einen wichtigen Alarm: Die gegenwärtige Gesetzgebung ist unzureichend, um Arbeitnehmer wirklich zu schützen. Die Vorschläge legen den Schwerpunkt auf echte Prävention, wirksame Unterstützung für die Opfer und die Verantwortlichkeit der Arbeitgeber.
In diesem Zusammenhang ist die Zusammenarbeit mit Fachleuten für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit von wesentlicher Bedeutung. Die Fachleute können bei der Aktualisierung interner Verfahren, der Erstellung von Unterlagen und der Anpassung an mögliche Gesetzesänderungen Unterstützung leisten. Eine solide Unfallverhütungspolitik ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Investition in die Sicherheit, das Image und die Nachhaltigkeit des Unternehmens.