Informationen zur INS-Verordnung Nr. 2353/2024 über Intrastat-Schwellenwerte für 2025:
Veröffentlichung und Anwendbarkeit:
Staatsanzeiger: Nr. 1101 vom 4. November 2024.
Verordnung herausgegeben von: Nationales Statistisches Institut (INS).
Datum der Ausgabe: 17. Oktober 2024.
Wertschwellen für 2025:
Versendung von Waren: 1.000.000 Lei.
Einführung von Waren: 1.000.000 Lei.
Diese Wertschwellen bestimmen die Verpflichtung der Wirtschaftsbeteiligten zur Abgabe der statistischen Intrastat-Meldungen.
Kategorien der meldepflichtigen Wirtschaftsbeteiligten:
1. Wirtschaftsbeteiligte, die im Jahr 2024 aktiv sind:
Diejenigen, die im Jahr 2024 einen Intra-EU-Handel mit Waren haben, der die für dieses Jahr festgelegten Intrastat-Wertschwellen überschreitet.
Verpflichtung: Ab Januar 2025 müssen sie statistische Intrastat-Meldungen ausfüllen und übermitteln.
2. Im Jahr 2025 tätige Wirtschaftsbeteiligte:
Diejenigen, die im Jahr 2025 die Wertschwellen von 1.000.000 Lei für den Versand und/oder das Verbringen von Waren überschreiten.
Verpflichtung: Die Intrastat-Meldungen müssen ab dem Monat übermittelt werden, in dem der kumulierte Wert zu Beginn des Jahres 2025 die Schwellenwerte überschreitet, und zwar getrennt für jeden Strom (Versendungen oder Verbringungen).
Intrastat-Meldung:
Die Intrastat-Meldung ist ein statistisches Instrument zur Erhebung von Daten über den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie ist unerlässlich, um die in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Meldepflichten zu erfüllen.
Wirtschaftsbeteiligte, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, müssen diese Meldungen ausfüllen und an das Nationale Statistische Amt gemäß den in den Rechtsvorschriften festgelegten Bedingungen übermitteln.
Hinweis: Die Einhaltung der Intrastat-Schwellenwerte und die korrekte Datenübermittlung sind wichtig, um Sanktionen zu vermeiden und einen Beitrag zur Genauigkeit der nationalen und europäischen Handelsstatistik zu leisten.