Unterlagen , die Sie bis zum 20. Dezember bei der ANAF verpflichtend einreichen müssen

Die Nationale Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) hat am Dienstag bekannt gegeben, dass die Frist für die Abgabe bestimmter Steuererklärungen am 20. Dezember 2024 abläuft. Diese sind:

– Formblatt  700: „Erklärung für die Eintragung/Änderung von nachträglichen Erwähnungen in elektronischer Form sowie für die Löschung der steuerlichen Eintragung“,

– Formblatt  070: „Erklärung zur steuerlichen Registrierung/Eintragserklärung/Löschungserklärung für Selbständige, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder einen freien Beruf ausüben“,

-Formblatt  010: „Erklärung zur steuerlichen Erfassung/Eintragserklärung/Löschungserklärung für juristische Personen, Personengesellschaften und andere Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit“,

– Formblatt  016: „Erklärung zur steuerlichen Erfassung/Eintragserklärung/Löschungserklärung für ausländische juristische Personen, die den Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsführung in Rumänien haben“,

– Formblatt  040: „Steueranmeldung/Eintragungserklärung/Löschungserklärung für öffentliche Einrichtungen“,

– Formblatt  020: „Steueranmeldung/Eintragserklärung für rumänische und ausländische Personen mit einer persönlichen Identifikationsnummer“,

– Erklärung über die Einkünfte in Form von Gehältern und gleichgestellten Einkünften aus dem Ausland von Personen, die in Rumänien eine Tätigkeit ausüben – Formblatt  224,

– Erklärung über die Sozialversicherungsbeiträge, die Einkommenssteuer und das nominelle Register der Versicherten – Formblatt  112, für den Monat November 2024,

– Erklärung über die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt – Formblatt  100.

Sie müssen außerdem einreichen:

– Erklärung über die eingezogene Mehrwertsteuer, die von Steuerpflichtigen geschuldet wird, deren Mehrwertsteuerregistrierungscode gemäß Art. 316 des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung gelöscht wurde – Formblatt  311,

– Spezielle Mehrwertsteuererklärung für den Monat November 2024 – Formblatt  301,

– Mehrwertsteuererklärung – Formblatt  300,

– Erklärung über die Beträge, die sich aus der Anpassung/Korrektur von Anpassungen/Regelung der Mehrwertsteuer ergeben – Formblatt  307.

 

Quelle: ANAF