Die Nationale Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) hat am Dienstag bekannt gegeben, dass die Frist für die Abgabe bestimmter Steuererklärungen am 20. Dezember 2024 abläuft. Diese sind:
– Formblatt 700: „Erklärung für die Eintragung/Änderung von nachträglichen Erwähnungen in elektronischer Form sowie für die Löschung der steuerlichen Eintragung“,
– Formblatt 070: „Erklärung zur steuerlichen Registrierung/Eintragserklärung/Löschungserklärung für Selbständige, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder einen freien Beruf ausüben“,
-Formblatt 010: „Erklärung zur steuerlichen Erfassung/Eintragserklärung/Löschungserklärung für juristische Personen, Personengesellschaften und andere Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit“,
– Formblatt 016: „Erklärung zur steuerlichen Erfassung/Eintragserklärung/Löschungserklärung für ausländische juristische Personen, die den Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsführung in Rumänien haben“,
– Formblatt 040: „Steueranmeldung/Eintragungserklärung/Löschungserklärung für öffentliche Einrichtungen“,
– Formblatt 020: „Steueranmeldung/Eintragserklärung für rumänische und ausländische Personen mit einer persönlichen Identifikationsnummer“,
– Erklärung über die Einkünfte in Form von Gehältern und gleichgestellten Einkünften aus dem Ausland von Personen, die in Rumänien eine Tätigkeit ausüben – Formblatt 224,
– Erklärung über die Sozialversicherungsbeiträge, die Einkommenssteuer und das nominelle Register der Versicherten – Formblatt 112, für den Monat November 2024,
– Erklärung über die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt – Formblatt 100.
Sie müssen außerdem einreichen:
– Erklärung über die eingezogene Mehrwertsteuer, die von Steuerpflichtigen geschuldet wird, deren Mehrwertsteuerregistrierungscode gemäß Art. 316 des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung gelöscht wurde – Formblatt 311,
– Spezielle Mehrwertsteuererklärung für den Monat November 2024 – Formblatt 301,
– Mehrwertsteuererklärung – Formblatt 300,
– Erklärung über die Beträge, die sich aus der Anpassung/Korrektur von Anpassungen/Regelung der Mehrwertsteuer ergeben – Formblatt 307.
Quelle: ANAF