S.C. X S.R.L. hat als Tätigkeitsgegenstand „Schutz- und Bewachungstätigkeiten“, CAEN-Code 8010.
Der geprüfte Zeitraum war: 01.01.2017 – 31.12.2021.
Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:
Bei der Überprüfung der von S.C. X S.R.L. mit den Arbeitnehmern mit einem Behinderungsgrad abgeschlossenen Einzelarbeitsverträge und Zusatzvereinbarungen stellten die Steuerprüfungsstellen fest, dass diese auf Teilzeitbasis beschäftigt wurden, wobei das Unternehmen in der Revisal unter der Rubrik „Art der Arbeit“ – Teilzeit – auch eine Erklärung abgab.
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Tatsache, dass das geprüfte Unternehmen keine Bescheinigungen über die Einstufung der Arbeitnehmer als behindert vorlegte, berechneten die Steuerinspektoren für jeden Berichtszeitraum die Anzahl der Arbeitsplätze neu, für die das Unternehmen der Ansicht war, dass es behinderte Personen beschäftigte.
Gleichzeitig werden unter Berücksichtigung der Anweisungen zur Berechnung der durchschnittlichen monatlichen Beschäftigtenzahl in jedem Monat gemäß Artikel 2 Absatz (3) der Verordnung Nr. 590/2008 zur Genehmigung der Anweisungen für die Anwendung von Artikel 78 des Gesetzes Nr. 448/2006 über den Schutz und die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen „Beschäftigte, die nicht Vollzeitbeschäftigte sind, in die Berechnung einbezogen. (3) der Verordnung Nr. 590/2008 über die Genehmigung der Anweisungen für die Anwendung von Artikel 78 des Gesetzes Nr. 448/2006 über den Schutz und die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, „werden Arbeitnehmer, die keine Vollzeitbeschäftigten sind, im Verhältnis zu der im individuellen Arbeitsvertrag vorgesehenen Arbeitszeit in die durchschnittliche Anzahl einbezogen“. Daher berechneten die Steuerprüfungsstellen die Anzahl der Arbeitsplätze neu, für die S.C. X S.R.L. keine behinderten Personen beschäftigte, und es wurde eine zusätzliche Differenz bei den Zahlungen für behinderte Personen für den Zeitraum 2017-2021 in Höhe von x Lei festgelegt.
Quelle: ANAF