S.C. X S.R.L.
Gegenstand der Tätigkeit: Herstellung von sonstigen Teilen und Zubehör für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren (CAEN-Code 2932).
Geprüfter Zeitraum: 01.10.2019 – 31.12.2021.
Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:
In Bezug auf die Gewinnsteuer stellten die Steuerprüfungsstellen bei S.C. X S.R.L. folgende Mängel fest:
- Neuberechnung der Betriebskosten: Diese basiert auf den Daten der Verrechnungspreisdokumentation in den Verrechnungspreisakten, die den Steuerprüfungsstellen für 2019, 2020 und 2021 vorgelegt wurden. Diese enthielten keine Beschreibung der Funktionen und Risiken, die von S.C. X S.R.L. und ihren verbundenen Unternehmen übernommen wurden.
- Beschreibung der Funktionen und Risiken: Das Verrechnungspreisdossier enthält keine Beschreibung der wichtigsten ausgeübten Funktionen, der übernommenen Risiken und der eingesetzten Vermögenswerte, die wesentlich zur Wertschöpfung beitragen, und zwar individuell für jedes Unternehmen der Gruppe.
- Methode der Einkaufspreisbildung: Das Unternehmen hat die Methode der Einkaufspreisbildung für Material-, Rohstoff- und Dienstleistungstransaktionen mit verbundenen Parteien nicht offengelegt, obwohl es die Kosten-Plus-Methode für die Analyse der Verrechnungspreise gewählt hat.
- Deckung von Verlusten: Die Verluste und der Bedarf an liquiden Mitteln für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit wurden durch von verbundenen Parteien gewährte Darlehen gedeckt, die teilweise durch sukzessive Kredithäufung zurückgezahlt wurden.
- Anwendbarkeit der Kostenaufschlagsmethode: Die S.C. X S.R.L. wurde als Lohnfertiger betrachtet, da sie keine Gesellschaft mit vollen Funktionen und Risiken innerhalb der Gruppe ist. Die Prüfer kamen zu dem Schluss, dass die in den Verrechnungspreisunterlagen angegebene Kostenaufschlagsmethode nicht anwendbar war, und berechneten den Verrechnungspreis auf der Grundlage der Gewinnmarge neu.
- Erklärung von steuerlichen Verlusten: Der Steuerpflichtige hat steuerliche Verlustvorträge aus früheren Jahren falsch angegeben.
- Darlehen ohne ordnungsgemäße Verträge: Die Gewährung von Darlehen durch verbundene Personen erfolgte, ohne dass ein Darlehensvertrag aufgesetzt wurde, der den wirtschaftlichen Gehalt der Transaktionen widerspiegelt und die Rückverfolgung der Transaktionen ermöglicht.
- Belege: Das Unternehmen legte keine Belege vor, aus denen hervorgeht, dass die erhaltenen Beträge im Interesse der Geschäftstätigkeit des Empfängers verwendet wurden.
- Ohne Vertrag gezahlte Zinsen: Die von S.C. X S.R.L. ohne Darlehensvertrag an verbundene juristische Personen gezahlten Zinsbeträge wurden bei der Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns als steuerlich nicht abzugsfähige Ausgaben in Höhe von insgesamt x RON betrachtet.
Die Steuerprüfungsorgane berechneten die steuerliche Situation des Unternehmens neu, indem sie den in der Steuererklärung 101 zur Gewinnsteuer zum 31.12.2021 eingetragenen (kumulierten) Verlustvortrag stornierten und eine zusätzliche Gewinnsteuer in Höhe von insgesamt x RON festsetzten. – Erklärung von Steuerverlusten: Der Steuerpflichtige hat irrtümlich Steuerverluste aus den Vorjahren geltend gemacht.
Quelle: ANAF