Feststellungen der Steuerprüfung bei einem Unternehmen mit der Tätigkeit „Informationstechnische Beratungstätigkeit“

S.C. X S.R.L. ist in der „Informationstechnologie-Beratung“ tätig, CAEN-Code 6202.

Erfasster Zeitraum: 01.01.2019 – 31.12.2020, Mehrwertsteuer.

Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:

Die Tätigkeit des Unternehmens X S.R.L. besteht darin, digitale Inhalte von Drittanbietern in Rumänien (Künstlern) zu erwerben und diese Inhalte an das Unternehmen D 1T mit dem Mitgliedsstatus X, Betreiber der Website LiveJasmin, weiterzuverkaufen (digitale Inhalte interaktiver Sitzungen, auch als Videochat bekannt).

Bei der Analyse der ANAF-Datenbanken stellten die Steuerprüfungsbehörden fest, dass das geprüfte Unternehmen während des Berichtszeitraums die Erbringung von Dienstleistungen an das Unternehmen D 1T aus dem Mitgliedsstatus X in Höhe von x Lei erklärte.

In Anbetracht der von S.C. X S.R.L. erklärten Einkünfte und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen stellten die Steuerprüfungsorgane die entsprechenden Tätigkeiten als Erbringung von Unterhaltungsdienstleistungen, insbesondere Videochat, für Mehrwertsteuerzwecke fest.

Dementsprechend stellten die Steuerprüfungsbehörden fest, dass es sich bei der Videochat-Tätigkeit um eine Unterhaltungsdienstleistung für Erwachsene handelt, deren Erfüllungsort sich in Rumänien befindet, und dass die auf diese Weise erbrachten Dienstleistungen steuerpflichtige Umsätze sind, die unter dem Gesichtspunkt der Mehrwertsteuer zu versteuern sind, so dass S.C. X S.R.L. verpflichtet war, die Mehrwertsteuer in Höhe von x Lei in Bezug auf die durch die elektronischen Videoübertragungen erzielten Einnahmen zu erklären und abzuführen.

Qelle: ANAF