S.C. X S.A., deren Tätigkeitsgegenstand die „Herstellung von Papier und Pappe“ ist, CAEN-Code 1712.
Geprüfter Zeitraum: 01.01.2017-31.12.2020.
Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:
- Die festgestellten Mängel hinsichtlich der Art und Weise der Ermittlung der Körperschaftsteuer beruhten auf den folgenden Feststellungen:
- Der Einkaufspreis für bestimmte Chargen von Waren, die von einem verbundenen Steuerzahler erworben wurden, und damit der Abschreibungspreis für diese Waren war aufgrund eines Schreibfehlers viel höher, d.h. der Einkaufspreis wurde in Fremdwährung (Euro) und nicht in Lei festgelegt. Infolgedessen berücksichtigten die Kontrollorgane bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns und der Körperschaftssteuer für 2017 die zusätzliche Differenz von x Lei, die von S.C. X S.A. im Oktober 2022 über das Konto 117 „Gewinnrücklagen“ verbucht wurde;
- Für das Jahr 2017 stellten die Steuerprüfungsorgane einen Verschuldungsgrad von 3,94 fest, der höher als 3 ist, so dass Zinsaufwendungen und Wechselkursdifferenzen auf Darlehen, die steuerlich nicht abzugsfähig sind, in Höhe von x Lei festgestellt wurden;
- Senkung der Körperschaftssteuer für 2018 um einen Betrag von x Lei infolge der Aufnahme der aus dem Jahr 2017 vorgetragenen Zinsen und Wechselkursdifferenzen in die Kategorie der vollständig steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen in Höhe von x Lei und der Senkung der von der fälligen Körperschaftssteuer abgezogenen Sponsoringaufwendungen um einen Betrag von x Lei;
- In den Steuerjahren 2019 und 2020 stellten die Steuerprüfungsorgane fest, dass der geprüfte Wirtschaftsvertreter einen Teil der Waren nach Gewährung von Handelsrabatten unter dem Einkaufspreis verkaufte, so dass der Verlust ausschließlich aus den Geschäften, bei denen der Einkaufswert der Waren höher war als ihr Verkaufswert, in Höhe von x Lei entstand.
Die Steuerprüfungsbehörden stellten außerdem Folgendes fest:
- Das geprüfte Unternehmen übte nur eine Handelstätigkeit aus, und die Papierheizungsanlage, die das Unternehmen im Dezember 2017 erhielt, wurde der S.C. X Grup S.A. (verbundenes Unternehmen) unentgeltlich zur Verfügung gestellt, und es wurde kein Abzug für Abschreibungsaufwendungen gewährt;
- Der überschüssige Abschreibungsaufwand im Zusammenhang mit der Neubewertung von Sachanlagen wurde bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns für 2019 nicht als Einkommensposten berücksichtigt;
- Im Oktober 2022 verbuchte S.C. X S.A. auf dem Konto 117 „Gewinnrücklagen“ den Betrag von x Lei, der die Rückerstattung der im April 2020 verbuchten Umweltschutzaufwendungen darstellt, die laut den vorgelegten Belegen von S.C. X Grup S.A. (verbundene Person) zu tragen waren;
- C. X S.A. berichtigte die Ausgaben für Waren, die von S.C. X Grup S.A. (verbundenes Unternehmen) bezogen wurden, nicht für steuerliche Zwecke, was darauf zurückzuführen war, dass die Preisnachlässe, die der geprüfte Wirtschaftsbeteiligte von S.C. X Grup S.A. als Bestandteil des Kaufpreises erhielt, im Verhältnis zu den Preisnachlässen, die S.C. X S.A. den Endkunden gewährt, sehr gering waren.
Unter diesen Umständen verzeichnete S.C. X S.A. für die Jahre 2019 und 2020 beim Betriebsergebnis auch nach den oben erwähnten Korrekturen im Oktober 2022 einen Verlust, so dass die nach den Korrekturen neu berechnete Umsatzrendite außerhalb des vom geprüften Unternehmen in der Verrechnungspreisakte angegebenen Interquartilsbereichs lag.
Infolgedessen berichtigten die Steuerprüfungsstellen die Betriebsausgaben, um eine Umsatzrendite auf dem Niveau der mittleren Marktentwicklung zu erzielen, was zur Feststellung von steuerlich nicht abzugsfähigen Ausgaben in Höhe von x Lei führte.
Als Ergebnis der Steuerprüfung wurden zusätzliche Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt x Lei in Form von Einkommensteuer festgestellt und der steuerliche Verlust um x Lei verringert.
Quelle: ANAF