Feststellungen der Steuerprüfung bei einem Unternehmen, dessen Tätigkeit der „Anbau von Getreide (außer Reis), Hülsenfrüchten und Ölsaaten“ ist

S.C. X S.R.L., deren Tätigkeitsgegenstand „Anbau von Getreide (außer Reis), Hülsenfrüchten und Ölsaaten“ ist, CAEN-Code 111.

Geprüfter Zeitraum:

– 01.01.2017-31.12.2022 Körperschaftssteuer;

-01.01.2017-31.12.2022 Steuer auf Einkünfte aus Dividenden, die an Personen natürliche Personen.

Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:

Das Unternehmen X S.R.L. ist eine Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit, die nach dem Gesetz Nr. 36/1991 über landwirtschaftliche Unternehmen und andere Formen der Vereinigung in der Landwirtschaft gegründet wurde.

Zusätzlich zu den von den assoziierten Mitgliedern in die Photosynthese eingebrachten Flächen bewirtschaftete das landwirtschaftliche Unternehmen während des Prüfungszeitraums (2017-2022) auf der Grundlage von mit den Grundstückseigentümern abgeschlossenen Verträgen gepachtete Flächen, wobei die Pachtaufwendungen auf dem Aufwandskonto 612 „Aufwendungen für Lizenzgebühren, Mieten und Pachten“ verbucht wurden.

Während des geprüften Zeitraums verbuchte die landwirtschaftliche Gesellschaft die den Gesellschaftern zustehenden Ansprüche in Form von Geld- oder Sachleistungen auf dem Konto 658.8 „Sonstige betriebliche Aufwendungen“, das dem Konto 462 „Verschiedene Gläubiger“ entspricht.

Bei der Steuerprüfung wurde festgestellt, dass dieser Buchungseintrag fehlerhaft war, da die Lieferung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in bar oder in Naturalien an die Gesellschafter den Teil des Gewinns des Unternehmens darstellt, der an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, und nicht die Betriebsausgaben, so dass durch diesen Eintrag der steuerpflichtige Gewinn ungerechtfertigt um den Betrag von x Lei verringert wurde.

Daher wurde nach der Steuerprüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Körperschaftssteuer neu berechnet und eine zusätzliche Körperschaftssteuer von x Lei berechnet.

Nach der durchgeführten Überprüfung behandelten die Kontrollorgane die von der landwirtschaftlichen Gesellschaft an ihre Mitglieder ausgeschütteten Geld- und Sacheinkünfte aus steuerlicher Sicht als Einkünfte aus Dividenden gemäß Artikel 97 Absatz 7 des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung mit späteren Änderungen und Ergänzungen und berechneten zusätzliche Steuern auf Einkünfte aus Dividenden im Zusammenhang mit diesen Rechten in Höhe von x Lei gemäß Artikel 7 Absatz 11, Artikel 11 des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung mit späteren Änderungen und Ergänzungen.

Somit wurden zusätzliche Steuerverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt x Lei festgelegt, die Folgendes darstellen:

– x Lei Gewinnsteuer;

– x Lei Steuer auf an Privatpersonen ausgeschüttete Dividendenerträge.

Quelle: ANAF