Gemäß den neuen Änderungen des Gesetzes 227/2015 über lokale Steuern und Gebühren gibt es ab dem 01.01.2024 eine neue Steuer, die Sondersteuer auf Immobilien und bewegliches Vermögen von hohem Wert.
Privatpersonen, die Eigentümer oder Miteigentümer von Wohngebäuden sind, deren Wert 2.500.000 RON übersteigt, müssen eine Sondersteuer in Höhe von 0,3 % auf die Differenz zwischen dem steuerpflichtigen Wert des Gebäudes und dem Schwellenwert von 2.500.000 RON entrichten.
Natürliche und juristische Personen, die Autos besitzen, deren Anschaffungswert 375.000 Lei übersteigt, müssen eine Sondersteuer von 0,3 % auf die Differenz zwischen dem Anschaffungswert und der Obergrenze von 375.000 Lei entrichten.
In beiden Fällen ist die Steuer für das gesamte Jahr zu entrichten. Natürliche und juristische Personen sind verpflichtet, die Sondersteuer wie folgt zu berechnen, zu erklären und zu zahlen:
– Bis zum 30.04.2024 für Wohngebäude.
– Bis zum 31.12.2024 für Autos.
Innerhalb von 60 Tagen ab dem 27.10.2023 wird das spezielle Steuererklärungsformblatt veröffentlicht.