Änderung des Zahlungsauftrags der Staatskasse (OPT) und des elektronischen Mehrfachzahlungsauftrags (OPME)

Die M.F. Verordnung Nr. 2538 vom 12.09.2023 bringt Änderungen in der Art und Weise des Ausfüllens von Zahlungsaufträgen für Haushaltsverpflichtungen.

Die wichtigste Änderung, die durch die Ministerialverordnung O.M.F.   2538/12.09.2023 eingeführt wurde, ist die Ersetzung der Bezeichnung „Staatshaushalt“ durch «Konsolidierter Gesamthaushalt».

 

In der Spalte Begünstigter wird «Konsolidierter Gesamthaushalt» anstelle von «Staatshaushalt» eingetragen.

Unter der Spalte Vertreter tragen Sie «Konsolidierter Gesamthaushalt» sowie alle anderen als relevant erachteten Informationen ein, z. B. Beiträge Monat x, Lohnsteuer Monat x, Umsatzsteuer Monat x usw.

Es gibt keine Änderungen in Bezug auf das Ausfüllen der Steueridentifikationsnummer, sie bleibt die des Empfängers, wie zuvor, und die Ausnahme in Bezug auf die von den Nebenstellen geschuldete Lohnsteuer wird beibehalten, d.h. die Steueridentifikationsnummer der Nebenstelle wird übernommen.

 

Es gibt keine neue Version des OPFV auf der ANAF-Website, aber das aktuelle Format erlaubt es, die oben genannten Felder manuell auszufüllen.