Änderungen in Bezug auf den Bestand und die Darstellung des UIT-Codes

Wir erinnern Sie daran, dass das Gesetz 233/2023 im Amtsblatt (Teil I) Nr. 668 vom 20. Juli 2023 veröffentlicht wurde, das einige Änderungen der Regierungseilverordnung Nr. 132/2022 enthält. Die Bestimmungen des Gesetzes sind am 23. Juli 2023 in Kraft getreten.

Dem Rechtsstück zufolge müssen Geschäfte, die gefährliche Güter in ihren eigenen (größeren) Fahrzeugen transportieren, nicht nur Güterkraftverkehrsunternehmen, den speziellen Code (UIT-Code) haben, den sie nach der Meldung im e-Transport-System erhalten.

Im Grunde genommen wird damit die Definition der „Identifizierung durch den UIT-Code“ in der E-Transport-Verordnung vervollständigt.

So wird die Identifizierung durch den UIT -Code definiert als „der Besitz und die Vorlage des UIT-Codes während der Beförderung durch den Kraftverkehrsunternehmer oder den Wirtschaftsbeteiligten, der mit ihm gehörenden Fahrzeugen Waren in seinem eigenen Namen befördert, in physischem oder elektronischem Format, zusammen mit dem Begleitdokument für die Beförderung von Waren mit hohem Steuerrisiko“.

Bitte beachten Sie, dass bis zur Einführung des Gesetzes 233/2023 in der E-Transport-Verordnung der „Wirtschaftsteilnehmer, der Waren in eigenem Namen mit ihm gehörenden Fahrzeugen befördert“ nicht erwähnt wurde.

„Es ist notwendig, diese Änderung zu verabschieden, weil der UIT -Code nicht nur von Güterkraftverkehrsunternehmen, sondern auch von anderen Wirtschaftsteilnehmern (z.B. Supermärkten, Cash & Carry-Geschäften), die mit den ihnen gehörenden Fahrzeugen in ihrem eigenen Namen Waren transportieren können, die als hohes Steuerrisiko eingestuft werden, eingehalten werden muss“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Es wird daran erinnert, dass das RO e-Transport-System eine Reihe von Grundsätzen, Regeln und IT-Anwendungen ist, die darauf abzielen, den Transport von Waren mit hohem Steuerrisiko auf dem nationalen Territorium zu überwachen, was es den zuständigen Behörden ermöglicht, auf der Grundlage des UIT -Codes potenzielle Punkte der Abzweigung von oder in der Lieferkette zu bestimmen. Das System wird vom Finanzministerium über die nationale Steuerverwaltungsbehörde und das nationale Zentrum für Finanzinformationen verwaltet.

Gemäß der e-Transport-Verordnung (OUG 41/2022) und den dazugehörigen Vorschriften ist es für gefährliche Güter, die auf der Straße transportiert werden, verpflichtend, eine Meldung in e-Transport vorzunehmen und den UIT -Code zu erhalten, der im Falle einer Verkehrskontrolle vorgelegt werden kann.

Meldepflichtig sind Straßenfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Höchstmasse von mindestens 2,5 Tonnen, wenn sie mit gefährlichen Gütern mit einer Gesamtbruttomasse von mehr als 500 kg beladen sind oder wenn sie einen Gesamtwert von mehr als 10.000 Lei haben.

 

Gemäß der OUG  41/2022 obliegt die Verpflichtung, im RO e-Transport System die Daten über den Transport von Gütern mit hohem fiskalischem Risiko zu melden, obliegt den folgenden Benutzer:

 

  1. der in der Einfuhrzollanmeldung angegebene Empfänger oder der in der Ausfuhrzollanmeldung angegebene Versender, wenn es sich um Waren mit hohem Risiko handelt, die Gegenstand von Einfuhr- oder Ausfuhrvorgängen sind;
  2. dem Begünstigten in Rumänien, wenn es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren mit hohem steuerlichem Risiko handelt;
  3. an den Lieferer in Rumänien, wenn es sich um inländische Umsätze oder um innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen mit hohem steuerlichem Risiko handelt;
  4. an den Lagerinhaber, wenn es sich um Waren mit hohem steuerlichem Risiko handelt, die Gegenstand von innergemeinschaftlichen Umsätzen im Transit sind, und zwar sowohl für Waren, die im rumänischen Hoheitsgebiet zur Lagerung oder zur Bildung einer neuen Sendung einer oder mehrerer Warensendungen entladen werden, als auch für Waren, die nach der Lagerung oder nach der Bildung einer neuen Sendung einer oder mehrerer Warensendungen im Inland verladen werden.
  5. an den Wirtschaftsbeteiligten für Waren mit hohem steuerlichem Risiko, die zwischen dem Ort der Beladung und dem Ort der Entladung im Inland gelagert und befördert werden
  6. für den Dienstleistungserbringer in Rumänien im Falle von Handelsgeschäften, die einen Nichttransfer darstellen, sowohl für Waren, die im rumänischen Hoheitsgebiet zur Erbringung von Dienstleistungen entladen werden, als auch für die daraus resultierenden Waren, die in den Staat des Handelspartners zurückgesandt werden;
  7. dem Begünstigten in Rumänien im Falle von Handelsgeschäften, die einen Nichttransfer darstellen, sowohl für Waren, die aus Rumänien zur Erbringung von Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union versandt werden, als auch für die daraus resultierenden Waren, die nach Rumänien zurückgesandt werden;
  8. an den Kunden in Rumänien im Falle von Handelsgeschäften, die sich dem Lagersystem anschließen, das dem Kunden zur Verfügung steht, wenn Rumänien der Mitgliedstaat ist, in den die Gegenstände versandt oder befördert wurden, und zwar sowohl für Gegenstände, die im rumänischen Hoheitsgebiet entladen werden, als auch für Gegenstände, die zu einem späteren Zeitpunkt nach der Ankunft an einen anderen Steuerpflichtigen in Rumänien geliefert werden, oder für den Fall, dass diese Gegenstände in den Mitgliedstaat zurückgesandt werden, aus dem sie ursprünglich versandt oder befördert wurden;
  9. an den Lieferanten in Rumänien im Falle von Handelsgeschäften, die sich an der Regelung über das Lager zur Verfügung des Kunden beteiligen, wenn Rumänien der Mitgliedstaat ist, von dem aus die Gegenstände versandt oder befördert wurden, und zwar sowohl für Gegenstände, die aus Rumänien versandt wurden, als auch für Gegenstände, die nach Rumänien zurückgesandt werden.

Wir erinnern Sie daran, dass die Liste der risikobehafteten Produkte, die in e-Transport zu deklarieren sind, in der ANAF-Verordnung Nr. 802/2022 über die Bestimmung von Waren mit hohem fiskalischem Risiko, die auf der Straße transportiert werden und der Überwachung durch das RO e-Transport System unterliegen, veröffentlicht wurde.

 

Die Liste der risikobehafteten Produkte, die in e-Transports anzugeben sind, umfasst:

  • Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und NC ollen, Lebensmittel der NC -Codes 0701 bis 0714;

 genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen der NC -Codes 0801 bis 0814;

  • Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig (ausgenommen verbrauchsteuerpflichtige Waren, die unter Aussetzung der Verbrauchsteuer befördert werden) der NC -Codes 2201 bis 2208;
  • Salz; Schwefel; Erden und Steine; Gips, Kalk und Zement, die unter die NC -Codes 2505 und 2517 fallen;
  • Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, der NC -Codes 6101 bis 6117;
  • Bekleidung und Bekleidungszubehör, andere als aus Gewirken oder Gestricken, der NC -Codes 6201 bis 6212 und der NC -Codes 6214 bis 6217;
  • Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile solcher Waren der NC -Codes 6401 bis 6405;
  • Eisen und Stahl der NC -Codes 7213 und 7214.

 

* Der NC -Code ist die Tarifposition, die Tarifunterposition oder der Tarifcode gemäß der Verordnung (CEE) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 101/2014 der Kommission vom 16. Oktober 2014. Bei Änderungen der Kombinierten Nomenklatur entsprechen die in dieser Verordnung aufgeführten NC -Codes den neuen Codes der gemäß Artikel 12 der Verordnung (CEE) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif angenommenen Nomenklatur.

Das System ist derzeit verpflichtend, so dass diejenigen, die sich nicht in e-Transport melden, ab dem 1. Januar 2023 Geldstrafen von bis zu 100.000 Lei riskieren.

Das Finanzministerium überwacht über die nationale Steuerverwaltungsbehörde und die rumänische Zollbehörde den Transport von Waren mit hohem Steuerrisiko auf dem nationalen Territorium über das RO e-Transport System.

 

 

Rechtsgrundlage:

– Gesetz 233/2023 zur Genehmigung von OUG  Nr. 132/2022 über die Änderung und Ergänzung einiger normativer Akte;

– OUG  41/2022 zur Einrichtung des nationalen Systems zur Überwachung des Straßentransports von Waren mit hohem fiskalischem Risiko RO e-Transport und zur Aufhebung von Artikel XXVIII der OUG  130/2021 über einige fiskalisch-budgetäre Maßnahmen, Verlängerung einiger Fristen sowie zur Änderung und Ergänzung einiger normativer Akte;

– ANAF Order 802/2022 über die Bestimmung von Waren mit hohem fiskalischem Risiko, die auf der Straße transportiert werden und der Überwachung durch das RO e-Transport System unterliegen.