Verzeichnis der Sozialwohnungen im Jahr 2023

Im Amtsblatt Nr. 1144 vom 28. November 2022 wurde das OpANAF Nr. 2053/2022 zur Genehmigung des Verfahrens zur Organisation des Registers für den Erwerb von Wohnungen mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5% ab dem 1. Januar 2023 veröffentlicht.

Wir erinnern daran, dass mit der OG Nr. 16/2022 neue gesetzliche Bestimmungen über die Lieferung von Sozialwohnungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 5% verabschiedet wurden, die ab dem 1. Januar 2023 gelten.

Ab dem 01. Januar 2023 beträgt der Verkaufspreis einer Sozialwohnung maximal 600.000 Lei ohne Mehrwertsteuer. Ein Erwerber (natürliche Person oder Familie) ist berechtigt, eine einzelne Wohnung zum Mehrwertsteuersatz von 5 % zu erwerben.

Wir betonen, dass die anderen Bedingungen der Substanz und Form beibehalten werden, d.h. die Nutzfläche muss maximal 120 Meter betragen, und zum Zeitpunkt des Verkaufs muss die Wohnung „als solche“ bewohnbar sein.

Ab dem 1. Januar 2023 bedeutet also eine im Rahmen der Sozialpolitik gelieferte Wohnung (Mehrwertsteuersatz 5 %) die Lieferung von Wohnungen mit einer Nutzfläche von höchstens 120 Quadratmetern, ohne Haushaltsanbauten, deren Wert einschließlich des Grundstücks, auf dem sie errichtet sind, den Betrag von 600.000 Lei ohne Mehrwertsteuer nicht übersteigt, die von Einzelpersonen oder gemeinsam mit einer anderen Einzelperson/anderen Einzelpersonen erworben werden.

Die Nutzfläche der Wohnung ist diejenige, die im Gesetz Nr. 114/1996, neu veröffentlicht, mit späteren Änderungen und Ergänzungen definiert ist. Haushaltsanbauten sind diejenigen, die im Gesetz Nr. 50/1991, neu veröffentlicht, mit späteren Änderungen und Ergänzungen definiert sind. Der ermäßigte Steuersatz gilt nur für Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Lieferung als solche bewohnt werden können. Jede natürliche Person kann ab dem 1. Januar 2023 einzeln oder gemeinsam mit einer anderen natürlichen Person/anderen natürlichen Personen eine einzelne Wohnung, deren Wert 600.000 Lei ohne Mehrwertsteuer nicht übersteigt, zum ermäßigten Satz von 5 % erwerben.

Außerdem wurden in Artikel III der OG Nr. 16/2022 Übergangsmaßnahmen für jene Sozialwohnungen vorgesehen, für die im Jahr 2022 Vorauszahlungen geleistet wurden, die aber erst im Jahr 2023 fertiggestellt bzw. übergeben werden sollen.

So hat ein Käufer, eine Einzelperson oder eine Familie, wenn er im Jahr 2022 eine oder mehrere Vorauszahlungen für Sozialwohnungen mit einem Preis von bis zu 450.000 Lei leistet, das Recht, im Jahr 2023 eine unbegrenzte Anzahl von Sozialwohnungen mit einem Preis von bis zu 450.000 Lei mit einem Mehrwertsteuersatz von 5 % zu erwerben.

Wenn im Jahr 2022 eine Anzahlung für eine Sozialwohnung mit einem Preis zwischen 450.000 Lei und 700.000 Lei geleistet wurde, besteht das Recht, eine Sozialwohnung mit einem Mehrwertsteuersatz von 5% zu einem Preis von bis zu 700.000 Lei ohne Mehrwertsteuer zu erwerben.

Zweck des Registers ist es, Aufzeichnungen über den Verkauf dieser Sozialwohnungen zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen zu führen, um die Bedingung zu erfüllen, dass der Verkauf auf eine Einheit pro Person beschränkt ist.

Gemäß der Verordnung 2053/2022 ist das Register in elektronischer Form organisiert und wird mit Hilfe der vom Nationalen Zentrum für Finanzinformationen des Finanzministeriums bereitgestellten Computeranwendung verwaltet.

Die Richtlinien für den Zugang zum Register und dessen Nutzung werden vom Nationalen Zentrum für Finanzinformationen in Absprache mit dem Nationalen Verband der Notare Rumäniens erstellt und den Notaren über den Nationalen Verband der Notare Rumäniens zur Verfügung gestellt.

Das Register wird von den Notaren am Tag der Beurkundung von Rechtsgeschäften zwischen lebenden Personen über die Übertragung des Eigentums an Wohnungen ausgefüllt, deren Wert einschließlich des Grundstücks, auf dem sie gebaut sind, den Betrag von 600.000 Lei ohne Mehrwertsteuer nicht übersteigt und die von natürlichen Personen einzeln oder gemeinsam mit einer anderen natürlichen Person/anderen natürlichen Personen erworben werden, für die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5 % gilt.

Das Register wird in den Fällen verwendet, in denen der Übertragende des Eigentumsrechts an der Wohnung gemäß Artikel 316 des Steuergesetzbuches für Mehrwertsteuerzwecke in Rumänien registriert ist, sowie in den Fällen, in denen die Mehrwertsteuerregistrierungsnummer des Übertragenden gemäß Artikel 316 Absatz (11) Buchstabe a), c)-e) und h) des Steuergesetzbuches gelöscht wurde.

 

Gemäß der Verordnung 2053/2022 enthält das Register die folgenden Informationen:

 

a) die Identifikationsdaten der natürlichen Person(en), die das Eigentum erwirbt/erwerben;

 b) die Identifikationsdaten des/der Übergeber(s) des Eigentums;

c) die vollständige Anschrift der zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % erworbenen Wohnung gemäß Artikel 291 Absatz (3) Buchstabe c) Punkt 3 der Abgabenordnung;

 d) den Wert (ohne MwSt.), zu dem der wirtschaftliche Vorgang zur Übertragung des Eigentumsrechts an der Wohnung einschließlich des Grundstücks, auf dem sie errichtet ist, abgeschlossen wurde;

 e) die Nummer und das Datum der notariellen Urkunde, die den Rechtsakt zwischen lebenden Personen über die Übertragung des Eigentumsrechts beglaubigt;

 f) die Identifikationsdaten des Notars, der den Rechtsakt zwischen lebenden Personen über die Eigentumsübertragung beurkundet hat;

 g) die Identifikationsdaten des Notars, der die Eintragung in das Register des Rechtsakts zwischen lebenden Personen über die Eigentumsübertragung vorgenommen hat, wenn die Eintragung von einem Notar vorgenommen wird, der mit dem Notar, der den Rechtsakt beurkundet hat, verbunden ist;

 h) das Datum und die Registrierungsnummer der Eintragung in das Register, die von der EDV-Anwendung automatisch generiert werden.

Der normative Rechtsakt sieht vor, dass die Notare im Jahr 2023 das Register auch mit den Angaben aus den im Jahr 2023 beurkundeten Rechtsakten unter Lebenden vervollständigen, die die Übertragung des Eigentumsrechts an Wohnungen zum Gegenstand haben, deren Wert einschließlich des Grundstücks, auf dem sie errichtet sind, den Betrag von 600.000 Lei übersteigt, jedoch nicht den Betrag von 700. 000 Lei, ohne Mehrwertsteuer, die von natürlichen Personen einzeln oder gemeinsam mit einer anderen natürlichen Person/anderen natürlichen Personen erworben werden, wenn sie vor dem 1. Januar 2023 Rechtsgeschäfte zwischen lebenden Personen abgeschlossen haben, die die Zahlung eines Vorschusses zum Gegenstand haben, der die teilweise oder vollständige Zahlung der Gegenleistung für den Erwerb einer solchen Wohnung darstellt.

 

Rechtsgrundlage:

-ANAF-Verordnung Nr. 2053/2022 zur Genehmigung des Verfahrens zur Organisation des Registers für den Erwerb von Wohnungen mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5 % ab dem 1. Januar 2023.

-Steuergesetzbuch (genehmigt durch das Gesetz Nr. 227/2015, veröffentlicht im MO Nr. 688 vom 10.09.2015), mit späteren Änderungen und Ergänzungen;

-Methodische Normen für die Anwendung der Steuergesetzgebung  (genehmigt durch HG Nr. 1/2016);

-Gesetz 82/1991 über die Buchhaltung – neu veröffentlicht, samt Änderungen und Ergänzungen.