Organisation des registers für den ermässigten mehrwertsteuersatz beim erwerb von wohnungen – verfahren

Im Amtsblatt Nr. 1144 vom 28. November 2022 wurde die ANAF-Verordnung Nr. 2053 zur Genehmigung des Verfahrens für die Organisation des Registers für den Erwerb von Wohnungen mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5 % ab dem 1. Januar 2023 veröffentlicht.

Dem Schriftstück zufolge ist das Register in elektronischem Format organisiert und wird mit Hilfe der vom Nationalen Zentrum für Finanzinformationen des Finanzministeriums bereitgestellten Computeranwendung verwaltet.

Die Leitlinien für den Zugang der Notare zum Register und die Art und Weise seiner Nutzung werden vom Nationalen Zentrum für Finanzinformationen in Absprache mit dem Nationalen Notarverband Rumäniens erstellt und den Notaren über den Nationalen Notarverband Rumäniens zur Verfügung gestellt.

Wir weisen darauf hin, dass das Register von den Notaren am Tag der Beurkundung von Rechtsakten zwischen lebenden Personen ausgefüllt wird, die die Übertragung des Eigentumsrechts an Wohnungen zum Gegenstand haben, deren Wert einschließlich des Grundstücks, auf dem sie errichtet sind, den Betrag von 600.000 Lei ohne Mehrwertsteuer nicht übersteigt, die von Einzelpersonen oder gemeinsam mit einer anderen Einzelperson/anderen Einzelpersonen erworben werden und für die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5% gilt.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass das Register in den Fällen verwendet wird, in denen der Übertragende des Eigentumsrechts an der Wohnung gemäß Artikel 316 des Steuergesetzbuchs für Mehrwertsteuerzwecke in Rumänien registriert ist, sowie in den Fällen, in denen die Mehrwertsteuerregistrierungsnummer des Übertragenden gemäß Artikel 316 Absatz (11) Buchstabe a), c)-e) und h) des Steuergesetzbuchs gelöscht wurde.

Gemäß dem kürzlich veröffentlichten normativen Akt enthält das Register folgende Informationen:

  • Identifikationsdaten der natürlichen Person(en) des Erwerbers/Veräußerers;
  • die Identifikationsdaten des/der Übergeber(s) des Eigentums;
  • die vollständige Adresse der zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % erworbenen Wohnung gemäß Artikel 291 Absatz (3) c) Punkt 3 der Steuergesetzgebung ;
  • der Wert ohne Mehrwertsteuer, zu dem der wirtschaftliche Vorgang der Übertragung des Eigentumsrechts an der Wohnung einschließlich des Grundstücks, auf dem sie errichtet ist, abgeschlossen wurde;
  • die Nummer und das Datum der notariellen Urkunde, die den Rechtsakt zwischen lebenden Personen über die Übertragung des Eigentums beglaubigt;
  • die Identifikationsdaten des Notars, der den Rechtsakt zwischen lebenden Personen über die Übertragung des Eigentums beurkundet hat;
  • die Identifikationsdaten des Notars, der die Eintragung in das Register des Rechtsakts zwischen lebenden Personen über die Eigentumsübertragung vorgenommen hat, wenn die Eintragung von einem Notar vorgenommen wird, der mit dem Notar, der den Akt beurkundet hat, verbunden ist;
  • Datum und Nummer der Eintragung in das Register, die von der EDV-Anwendung automatisch generiert werden.

 

  Gemäß ANAF-Befehl Nr. 2053 /2022 müssen die Notare im Jahr 2023 das Register auch mit den Angaben aus den im Jahr 2023 beurkundeten Rechtsakten unter Lebenden vervollständigen, die die Übertragung des Eigentumsrechts an Wohnungen zum Gegenstand haben, deren Wert einschließlich des Grundstücks, auf dem sie gebaut sind, den Betrag von 600.000 Lei übersteigt, aber nicht den Betrag von 700. 000 Lei ohne Mehrwertsteuer, die von natürlichen Personen einzeln oder gemeinsam mit einer anderen natürlichen Person/anderen natürlichen Personen erworben werden, wenn sie vor dem 1. Januar 2023 Rechtsgeschäfte zwischen lebenden Personen abgeschlossen haben, deren Gegenstand die Zahlung eines Vorschusses ist, der die teilweise oder vollständige Zahlung der Gegenleistung für den Erwerb einer solchen Wohnung darstellt.